38 Organisationen fordern: Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern

15.10.2026 Zahlreiche Medien berichteten über die gemeinsam Forderung, bei der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Oktober die geplante Aussetzung des Asylrechts zu verhindern.

Hier die Statements von Pro Asyl und Amnesty International sowie der gemeinsame Text der 38 NGOs.

Vor der Tagung des Euro­päi­schen Rats am 15. und 16. Okto­ber war­nen 38 Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter PRO ASYL ein­dring­lich davor, das Recht auf Asyl in bestimm­ten Situa­tio­nen aus­zu­set­zen. Gemein­sam appel­lie­ren sie an die Bun­des­re­gie­rung, den dis­ku­tier­ten Vor­schlä­gen ent­schie­den ent­ge­gen­zu­tre­ten und auf euro­päi­scher Ebe­ne für den Schutz des indi­vi­du­el­len Asyl­rechts ein­zu­ste­hen: „Eine von der EU geneh­mig­te Aus­set­zung des Asyl­rechts wäre ein fol­gen­schwe­rer Bruch mit den euro­päi­schen Grundrechten.“

Erst­mals wird der Euro­päi­sche Rat über Ideen dis­ku­tie­ren, wonach das Asyl­recht vor­über­ge­hend aus­ge­setzt wer­den kann, wenn zum Bei­spiel sehr vie­le Men­schen auf ein­mal an einer Gren­ze ankom­men und ver­mu­tet wird, dass ihre Ankunft von einem Dritt­staat instru­men­ta­li­siert wer­den könn­te. Das wür­de bedeu­ten: Schutz­su­chen­de könn­ten an euro­päi­schen Gren­zen zurück­ge­wie­sen wer­den, ohne dass über­haupt geprüft wird, ob ihnen Ver­fol­gung, Krieg, Fol­ter oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen drohen.

Grund­rech­te sind kei­ne Schönwetterrechte

„Wer zulässt, dass das Asyl­recht in ver­meint­li­chen Aus­nah­me­si­tua­tio­nen aus­ge­setzt wer­den kann, schafft einen gefähr­li­chen Prä­ze­denz­fall. Heu­te geht es um das Asyl­recht – mor­gen kön­nen ande­re Grund­rech­te unter Vor­be­halt gestellt wer­den. Die EU darf nicht anfan­gen, ihre eige­nen Grund­rech­te als Schön­wet­ter­rech­te zu behan­deln. Gera­de wenn die Rech­te ein­zel­ner Grup­pen ange­grif­fen wer­den, muss Euro­pa zu sei­nen men­schen­recht­li­chen Grund­sät­zen steht. Beim Euro­päi­schen Rat muss die Bun­des­re­gie­rung unmiss­ver­ständ­lich klar­ma­chen: Das indi­vi­du­el­le Recht auf Schutz ist nicht ver­han­del­bar“, erklärt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Nötig sind euro­päi­sche Soli­da­ri­tät und gegen­sei­ti­ge Unterstützung

So beto­nen die Orga­ni­sa­tio­nen auch in dem Appell: „Eine von der EU geneh­mig­te Aus­set­zung des Asyl­rechts wäre ein fol­gen­schwe­rer Bruch mit den euro­päi­schen Grund­rech­ten. Die­se Rech­te sind Errun­gen­schaf­ten. Sie müs­sen gera­de in her­aus­for­dern­den Situa­tio­nen gewahrt und ver­tei­digt wer­den.“ Die Ant­wort auf beson­de­re Belas­tungs­si­tua­tio­nen müs­sen euro­päi­sche Soli­da­ri­tät und gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung sein – nicht die Aus­set­zung von Grundrechten.

Schon heu­te wird Schutz­su­chen­den an Euro­pas Gren­zen durch rechts­wid­ri­ge Push­backs der Zugang zu Asyl­ver­fah­ren ver­wehrt. Die EU könn­te kurz davor ste­hen, die­se Men­schen­rechts­ver­let­zung ent­ge­gen der Grund­rech­te zu legalisieren.

 

Gemeinsam mit 37 Organisationen appelliert Amnesty International heute mit dem beigefügten Statement an die Bundesregierung, das Grundrecht auf Asyl im Europäischen Rat zu verteidigen. Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kommentiert:

"Menschenrechte sind nicht für Schönwetterzeiten gemacht. Sie wurden gerade für Krisen geschaffen. Wer sie aussetzt, sobald ihre Einhaltung unbequem oder schwierig wird, macht sie wertlos. Das Recht auf Asyl ist bindend und nicht verhandelbar. Wenn Menschenrechte an Europas Grenzen in Frage gestellt werden, steht ihre Verbindlichkeit für uns alle in Frage. Die Bundesregierung muss im Europäischen Rat klar Nein sagen, wenn das Asylrecht zur Disposition gestellt wird."  ...

Hier das vollständige der Statement der 38 Organisationen:

Asylrecht aussetzen: Ein Bruch mit den EU-Grundrechten

Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 appellieren 38 Organisationen eindringlich an die Bundesregierung, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen. Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten.

Das bedeutet: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Schon jetzt erleben viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt. Das Recht, Asyl zu suchen, wird durch sogenannte Pushbacks verweigert. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.

Die Ereignisse von Ceuta werden herangezogen, um diese Vorschläge zu rechtfertigen. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kürzester Zeit stellte die örtlichen Behörden und die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten ohne Frage vor große Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Menschen selbst hochriskant: Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen starben mehr als 140 Menschen bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen. Diese außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf sollte in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität der Mitgliedstaaten liegen – und darin, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Schutz von Menschen gewährleisten und zugleich die Handlungsfähigkeit der EU stärken. Eine Aussetzung des Asylrechts würde dagegen nicht nur konkret verfolgte Menschen gefährden, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU schwächen.

Das Asylrecht ist ein integraler Bestandteil der europäischen Grundrechte. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen sowie vor Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wer das Asylrecht aussetzt, stellt damit einen zentralen Bestandteil des europäischen Grundrechtsschutzes und des Selbstverständnisses der Europäischen Union als Raum der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in Frage.

Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden. Wer heute das Recht für bestimmte Situationen aussetzen lässt, stärkt diejenigen, die seine Abschaffung fordern, und verschiebt die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint – ein gefährlicher Präzedenzfall für Grundrechte in der Europäischen Union.

Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein. 

Der Appell mit einer Liste der unterzeichnenden Organisationen kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.