15.10.2026 Zahlreiche Medien berichteten über die gemeinsam Forderung, bei der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Oktober die geplante Aussetzung des Asylrechts zu verhindern.
Hier die Statements von Pro Asyl und Amnesty International sowie der gemeinsame Text der 38 NGOs.
- Pro Asyl 14.10.2026 Pressemitteilung 38 Organisationen fordern: Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern
Vor der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober warnen 38 Organisationen, darunter PRO ASYL eindringlich davor, das Recht auf Asyl in bestimmten Situationen auszusetzen. Gemeinsam appellieren sie an die Bundesregierung, den diskutierten Vorschlägen entschieden entgegenzutreten und auf europäischer Ebene für den Schutz des individuellen Asylrechts einzustehen: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten.“
Erstmals wird der Europäische Rat über Ideen diskutieren, wonach das Asylrecht vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn zum Beispiel sehr viele Menschen auf einmal an einer Grenze ankommen und vermutet wird, dass ihre Ankunft von einem Drittstaat instrumentalisiert werden könnte. Das würde bedeuten: Schutzsuchende könnten an europäischen Grenzen zurückgewiesen werden, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Verfolgung, Krieg, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Grundrechte sind keine Schönwetterrechte
„Wer zulässt, dass das Asylrecht in vermeintlichen Ausnahmesituationen ausgesetzt werden kann, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Heute geht es um das Asylrecht – morgen können andere Grundrechte unter Vorbehalt gestellt werden. Die EU darf nicht anfangen, ihre eigenen Grundrechte als Schönwetterrechte zu behandeln. Gerade wenn die Rechte einzelner Gruppen angegriffen werden, muss Europa zu seinen menschenrechtlichen Grundsätzen steht. Beim Europäischen Rat muss die Bundesregierung unmissverständlich klarmachen: Das individuelle Recht auf Schutz ist nicht verhandelbar“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Nötig sind europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung
So betonen die Organisationen auch in dem Appell: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden.“ Die Antwort auf besondere Belastungssituationen müssen europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung sein – nicht die Aussetzung von Grundrechten.
Schon heute wird Schutzsuchenden an Europas Grenzen durch rechtswidrige Pushbacks der Zugang zu Asylverfahren verwehrt. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.
- Amnesty International 14.10.2026 Asylrecht aussetzen? 38 Organisationen fordern klares Nein der Bundesregierung
Gemeinsam mit 37 Organisationen appelliert Amnesty International heute mit dem beigefügten Statement an die Bundesregierung, das Grundrecht auf Asyl im Europäischen Rat zu verteidigen. Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen.
Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kommentiert:
"Menschenrechte sind nicht für Schönwetterzeiten gemacht. Sie wurden gerade für Krisen geschaffen. Wer sie aussetzt, sobald ihre Einhaltung unbequem oder schwierig wird, macht sie wertlos. Das Recht auf Asyl ist bindend und nicht verhandelbar. Wenn Menschenrechte an Europas Grenzen in Frage gestellt werden, steht ihre Verbindlichkeit für uns alle in Frage. Die Bundesregierung muss im Europäischen Rat klar Nein sagen, wenn das Asylrecht zur Disposition gestellt wird." ...
Hier das vollständige der Statement der 38 Organisationen:
Asylrecht aussetzen: Ein Bruch mit den EU-Grundrechten
Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 appellieren 38 Organisationen eindringlich an die Bundesregierung, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen. Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten.
Das bedeutet: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Schon jetzt erleben viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt. Das Recht, Asyl zu suchen, wird durch sogenannte Pushbacks verweigert. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.
Die Ereignisse von Ceuta werden herangezogen, um diese Vorschläge zu rechtfertigen. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kürzester Zeit stellte die örtlichen Behörden und die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten ohne Frage vor große Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Menschen selbst hochriskant: Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen starben mehr als 140 Menschen bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen. Diese außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf sollte in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität der Mitgliedstaaten liegen – und darin, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Schutz von Menschen gewährleisten und zugleich die Handlungsfähigkeit der EU stärken. Eine Aussetzung des Asylrechts würde dagegen nicht nur konkret verfolgte Menschen gefährden, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU schwächen.
Das Asylrecht ist ein integraler Bestandteil der europäischen Grundrechte. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen sowie vor Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wer das Asylrecht aussetzt, stellt damit einen zentralen Bestandteil des europäischen Grundrechtsschutzes und des Selbstverständnisses der Europäischen Union als Raum der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in Frage.
Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden. Wer heute das Recht für bestimmte Situationen aussetzen lässt, stärkt diejenigen, die seine Abschaffung fordern, und verschiebt die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint – ein gefährlicher Präzedenzfall für Grundrechte in der Europäischen Union.
Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein.
Der Appell mit einer Liste der unterzeichnenden Organisationen kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.