Herzlich Willkommen bei weltoffen bonn

weltoffen bietet in der Bonner Flüchtlingsarbeit engagierten Organisationen, Initiativen und Ehrenamtlichen ein Forum zum politischen Austausch.

Wir diskutieren aktuelle flüchtlingspolitische Themen, machen auf die Probleme von hier lebenden Flüchtlingen aufmerksam und erarbeiten Handlungsstrategien für eine weltoffene und Schutz-bietende Stadt Bonn.

Wir setzen uns ein für ein Zusammenleben in Vielfalt, für Solidarität mit Geflüchteten und Migrant*innen in Not, und für ein Umdenken in der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik!

weltoffen bonn - der Newsletter

Unser Newsletter informiert in unregelmäßigen Abständen über wichtige flüchtlingspolitische Neuigkeiten, kommunalpolitische Entwicklungen und Ereignisse, öffentliche Aktionen und Veranstaltungen und wichtige Diskussionsbeiträge.

aktuell

Leave No One Behind - Leave No One To Die

08.11.2025 Erneut ein richterliches Urteil gegen Abschiebung:

In Polen bestünden "systemische Mängel des Asylverfahrens". Aktuell hätten Dublin-Rückkehrer und Personen, die über Belarus eingereist sind, in Polen "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keinen Zugang zum Asylverfahren", so das Gericht. Diesen Personen "drohen deshalb Inhaftierung und Abschiebungen in ihre Herkunftsländer". Aufgrund dieser Mängel sei die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland übergegangen, der BAMF [...]

07.11.2025 Die Entwicklung der Zahl der Abschiebungen im Verhältnis zur Abschiebehaft in den letzten Jahren wurde wissenschaftlich analysiert und jetzt vorgelegt:

die Zahl der Inhaftnahmen [ist] im Zeitraum von 2021 bis 2024 um rund 63 Prozent von rund 3800 auf 6200 gestiegen. Zugleich besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Zahl der Rückführungen und jener der Internierungen.

Von einem Pressegespräch zum Thema berichtete nd:

07.11.2025 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 5. November 2025 das Ausführungsgesetz Asylgesetz (AG AsylG) verabschiedet. Das Gesetz nutzt die optionale Bundesregelung des § 47 Abs. 1b AsylG. Demnach können Schutzsuchende in NRW künftig bis zu 24 Monate in den Landeslagern zum Wohnen verpflichtet werden. Eine Begrenzung auf maximal sechs Monate bleibt nur für Familien mit Kindern bestehen. Ausgenommen von der verlängerten Frist sind zudem ältere [...]

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