Dienstag, 29.07.2025, 17:30 – 19:00 Uhr
Bei der Entscheidung über bestimmte Anträge – etwa bei der Erteilung von Duldungen oder von Aufenthaltstiteln wie den Bleiberechten nach §§ 25a und b AufenthG – stehen den Ausländerbehörden Ermessensspielräume offen. Wie sieht es in Ihrer Kommune/Ihrem Kreis aus: Fallen die Ermessensentscheidungen der Sachbearbeitenden zugunsten der Betroffenen aus oder ist eine restriktive Handhabung erkennbar? Werden Begründungen für die Entscheidungen vorgebracht? Und werden Erlasse der Landesregierung vor Ort schnell und konsequent umgesetzt?
Nachholtermin für den 22.05.2025.
Anmeldung bitte bis zum 27.07.2025 bei Fabian Bonberg unter ehrenamt2 (at) frnrw.de