Afghanistan-Aufnahmeprogramm: BMI "prüfte" 25 Einzelfälle, alle wurden abgelehnt

01.10.2026 Auch die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts hat offenbar für die Bundesregierung keine Bedeutung. Nach dessen Entscheidung von Juli 2026 durften die Aufnahmezusagen von afghanischen Schutzsuchenden aus der "Menschenrechtsliste" nicht pauschal für ungültig und erloschen erklärt werden, sondern müssten im Einzelfall geprüft werden und begründet, warum kein politisches Interesse an der Aufnahme der jeweiligen Person bestehe.

Gerade diese individuelle Prüfung hatte LTO bereits Anfang September näher untersucht. Interne E-Mails zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium ließen Zweifel daran aufkommen, wie ergebnisoffen die Einzelfallprüfungen tatsächlich erfolgen.  

Auf parlamentarische Nachfrage antwortete das Innenministerium nun, dass 25 "Einzel"fälle geprüft wurden. Alle 25 Fälle wurden - gar nicht individuell - mit "jedoch weitgehend generischen Formulierungen" abgelehnt. Quote 100%. 

Zur Begründung erklärte das Bundesinnenministerium (BMI), es bestehe kein "politisches Interesse an der Aufnahme der Personen" – auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Belange.

Abgeschlossen ist die Prüfung damit noch nicht. Mehr als 40 weitere Fälle befinden sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit noch im Verfahren.

Bünger fordert darüber hinaus, die nach ihren Angaben noch gut 500 betroffenen Menschen unmittelbar aufzunehmen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Afghaninnen und Afghanen trotz früherer Aufnahmezusagen seit Jahren in Angst und Unsicherheit leben müssten.

Nachtrag 18.10.2026 

Von: Ursula Rüssmann Die Bundesregierung verweigert gefährdeten Afghaninnen und Afghanen weiterhin pauschal die Aufnahme – anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Linke findet das „schäbig“ und sieht das höchste Gericht brüskiert.

Die Bundesregierung hält trotz ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht im Sommer unbeirrt daran fest, gefährdete Afghan:innen mit älteren Aufnahmezusagen die Einreise zu verweigern. Karlsruhe hatte im Juli entschieden, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Zusagen Ende 2025 nicht pauschal hätte zurückziehen dürfen. Stattdessen schrieb das höchste Gericht Einzelfallprüfungen vor. Seitdem wurden laut BMI 32 Fälle entschieden – alle negativ. Das erfuhr die FR aus der Sitzung des Bundestags-Innenausschusses in der vergangenen Woche...

Auch im Innenausschuss des Bundestages wurde die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) mit kritischen Fragen konfrontiert. Etwa, wie es sein könne, dass in mehreren Fällen eine deutsche Behörde eine Gefährdung abgelehnter Schutzsuchender festgestellt habe – nun aber die gleiche Behörde zu dem Schluss komme, dass keine Gefährdung vorliege. Nach FR-Informationen war die Antwort, es handele sich letztlich um eine politische Entscheidung.

Insgesamt sind in Pakistan noch etwa 80 Familien, knapp 500 Menschen, in Schutzhäusern der deutschen Regierungsorganisation GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) untergebracht und werden mit dem Nötigsten versorgt. Wer abgelehnt ist, wird von Deutschland unter erheblichen Druck gesetzt: Die BMI-Vertreterin bestätigte, dass Betroffene binnen fünf Tagen entscheiden müssen, ob sie Geld für die Rückkehr annehmen und dafür auf Rechtsmittel verzichten. Nach sieben Tagen verfällt das Angebot, und die Hilfe wird eingestellt. Auf diese Weise, so der Eindruck, will die Bundesregierung die rund 100 noch anhängigen Gerichtsverfahren möglichst schnell erledigen.

Laut der Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“ sind unter den 500 Betroffenen etwa 150 Frauen und 200 minderjährige Kinder, die in Afghanistan besonders schweren Gefahren und Diskriminierungen ausgesetzt wären. Die Organisation hat der FR Beispiele von Menschen geschildert, über deren Aufnahme die Bundesregierung noch entscheiden muss...

Die Juristenverbände sehen die Bundesregierung in der Pflicht, „in jedem Einzelfall eine echte, auf den individuellen Sachverhalt gestützte Entscheidung“ zu treffen. Bünger fordert, Berlin müsse menschlich und humanitär handeln „und die wenigen verbliebenen afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage der alten Bundesregierung sofort aufnehmen.“

 

Dazu der Bericht von Legal Tribune Online, dem weitere folgen

Nach einer Entscheidung des BVerfG muss die Bundesregierung die Belange betroffener Afghanen im Einzelfall prüfen. Bis Mitte September waren 25 Verfahren abgeschlossen – alle endeten mit einer Ablehnung. Mehr als 40 sind noch offen.

Die Bundesregierung hat seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Juli 25 Einzelfälle afghanischer Schutzsuchender geprüft – und bislang in keinem Fall einer Aufnahme in Deutschland zugestimmt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor.

Bis zum 18. September seien sämtliche bis dahin abgeschlossenen Prüfungen negativ ausgegangen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich noch im Verfahren. Zur Begründung erklärte das Bundesinnenministerium (BMI), es bestehe kein "politisches Interesse an der Aufnahme der Personen" – auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Belange.

Abwägung fällt generisch aus

Gerade diese individuelle Prüfung hatte LTO bereits Anfang September näher untersucht. Interne E-Mails zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium ließen Zweifel daran aufkommen, wie ergebnisoffen die Einzelfallprüfungen tatsächlich erfolgen.  

In den beiden LTO vorliegenden Fällen wurden die persönlichen Umstände der Betroffenen zwar jeweils kurz dargestellt. Bei der entscheidenden Abwägung zwischen den individuellen Belangen und dem politischen Interesse der Bundesregierung verwendeten die Ministerien jedoch weitgehend generische Formulierungen. Zudem schloss sich das BMI, das über die Aufnahme entscheidet, jeweils dem Votum des Auswärtigen Amts an.

Vor diesem Hintergrund bekommt die nun bekannt gewordene Bilanz zusätzliches Gewicht: Alle 25 bislang abgeschlossenen Einzelfallprüfungen endeten mit einer Ablehnung.

BVerfG verlangte Berücksichtigung individueller Belange

Dass die Bundesregierung die Fälle überhaupt einzeln prüfen muss, geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli zurück.

... Der Fall betraf die sogenannte Menschenrechtsliste, eines der inzwischen beendeten Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan.

Aufnahmeprogramme nach Regierungswechsel gestoppt

... Nach dem Regierungswechsel im Mai 2025 stoppte die neue schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme zunächst. Im Dezember 2025 nahm das BMI die Aufnahmezusagen der afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück. Zur Begründung erklärte das Ministerium, es bestehe kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme.

Mehr als 40 Entscheidungen stehen noch aus

Abgeschlossen ist die Prüfung damit noch nicht. Mehr als 40 weitere Fälle befinden sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit noch im Verfahren.

Bünger fordert darüber hinaus, die nach ihren Angaben noch gut 500 betroffenen Menschen unmittelbar aufzunehmen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Afghaninnen und Afghanen trotz früherer Aufnahmezusagen seit Jahren in Angst und Unsicherheit leben müssten.

dpa/vv/LTO-Redaktion