Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Ist das die vom Verfassungsgericht geforderte "Einzelfallprüfung"? -32 Fälle entschieden – alle negativ

26.10.2026 Im Innenausschuss der Bundestages kam erneut der Umgang der Bundesregierung mit Schutzbedürftigen aus Afghanistan zur Sprache. Darüber berichtete die FR. 

... kritische Fragen... Etwa, wie es sein könne, dass in mehreren Fällen eine deutsche Behörde eine Gefährdung abgelehnter Schutzsuchender festgestellt habe – nun aber die gleiche Behörde zu dem Schluss komme, dass keine Gefährdung vorliege. Nach FR-Informationen war die Antwort, es handele sich letztlich um eine politische Entscheidung.

Laut der Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“ sind unter den 500 Betroffenen etwa 150 Frauen und 200 minderjährige Kinder, die in Afghanistan besonders schweren Gefahren und Diskriminierungen ausgesetzt wären.

Die Juristenverbände sehen die Bundesregierung in der Pflicht, „in jedem Einzelfall eine echte, auf den individuellen Sachverhalt gestützte Entscheidung“ zu treffen. Bünger fordert, Berlin müsse menschlich und humanitär handeln „und die wenigen verbliebenen afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage der alten Bundesregierung sofort aufnehmen.“ (alles FR)

Bünger bezweifle angesichts dieser Ergebnisse, dass die Prüfungen tatsächlich ergebnisoffen erfolgten. Das Ministerium betone dagegen, die individuellen Belange zu berücksichtigen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen. (Aktuell des FRNRW)

 

Von Ursula Rüssmann Die Bundesregierung verweigert gefährdeten Afghaninnen und Afghanen weiterhin pauschal die Aufnahme – anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Linke findet das „schäbig“ und sieht das höchste Gericht brüskiert.

Die Bundesregierung hält trotz ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht im Sommer unbeirrt daran fest, gefährdete Afghan:innen mit älteren Aufnahmezusagen die Einreise zu verweigern. Karlsruhe hatte im Juli entschieden, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Zusagen Ende 2025 nicht pauschal hätte zurückziehen dürfen. Stattdessen schrieb das höchste Gericht Einzelfallprüfungen vor. Seitdem wurden laut BMI 32 Fälle entschieden – alle negativ. Das erfuhr die FR aus der Sitzung des Bundestags-Innenausschusses in der vergangenen Woche...

Der Republikanische Anwaltverein (RAV) und andere Rechtsvereinigungen wandten sich wegen der jüngsten BMI-Ablehnungen schon im September an das Ministerium und das Auswärtige Amt und warnten: Für viele derer, die nun abgelehnt würden, „ist die Frage, ob sie ein Visum nach Deutschland erhalten, eine Frage von Leben und Tod.“

Praxis hebelt Urteil Karlsruhes aus

Auch im Innenausschuss des Bundestages wurde die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) mit kritischen Fragen konfrontiert. Etwa, wie es sein könne, dass in mehreren Fällen eine deutsche Behörde eine Gefährdung abgelehnter Schutzsuchender festgestellt habe – nun aber die gleiche Behörde zu dem Schluss komme, dass keine Gefährdung vorliege. Nach FR-Informationen war die Antwort, es handele sich letztlich um eine politische Entscheidung.

Insgesamt sind in Pakistan noch etwa 80 Familien, knapp 500 Menschen, in Schutzhäusern der deutschen Regierungsorganisation GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) untergebracht und werden mit dem Nötigsten versorgt. Wer abgelehnt ist, wird von Deutschland unter erheblichen Druck gesetzt: Die BMI-Vertreterin bestätigte, dass Betroffene binnen fünf Tagen entscheiden müssen, ob sie Geld für die Rückkehr annehmen und dafür auf Rechtsmittel verzichten. Nach sieben Tagen verfällt das Angebot, und die Hilfe wird eingestellt. Auf diese Weise, so der Eindruck, will die Bundesregierung die rund 100 noch anhängigen Gerichtsverfahren möglichst schnell erledigen.

Laut der Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“ sind unter den 500 Betroffenen etwa 150 Frauen und 200 minderjährige Kinder, die in Afghanistan besonders schweren Gefahren und Diskriminierungen ausgesetzt wären. Die Organisation hat der FR Beispiele von Menschen geschildert, über deren Aufnahme die Bundesregierung noch entscheiden muss...

Die Juristenverbände sehen die Bundesregierung in der Pflicht, „in jedem Einzelfall eine echte, auf den individuellen Sachverhalt gestützte Entscheidung“ zu treffen. Bünger fordert, Berlin müsse menschlich und humanitär handeln „und die wenigen verbliebenen afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage der alten Bundesregierung sofort aufnehmen.“

 

Den FR-Bericht griff der FRNRW in seinem Aktuell auf:

  • 26.10.2026 Aktuell Bislang keine positive Aufnahmeentscheidung bei überprüften Afghanistan-Fällen

Das Bundesinnenministerium hat in einer ergänzenden Antwort vom 25.09.2026 auf Nachfragen der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Die Linke) Angaben zu Einzelfallprüfungen im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms gemacht.  Mit Stand vom 18.09.2026 habe das Ministerium über 25 Fälle entschieden. In sämtlichen Fällen habe die Bundesregierung kein politisches Interesse an einer Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gesehen. Mehr als 40 weitere Fälle hätten sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Prüfung befunden. Das Ministerium erklärte, es berücksichtige die individuellen Belange der Betroffenen bei seinen Entscheidungen. Damit entspreche das Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Beschluss vom 22.07.2026. In ihrer ursprünglichen Antwort vom 17.09.2026 hatte die Bundesregierung unter Verweis auf laufende Prüfungen noch keine Angaben zu den Ergebnissen gemacht. Nach einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 18.10.2026 habe das Ministerium inzwischen 32 Einzelfallprüfungen abgeschlossen, weiterhin ausschließlich mit negativen Entscheidungen. Die Zeitung berufe sich auf Angaben aus dem Innenausschuss des Bundestages. Bünger bezweifle angesichts dieser Ergebnisse, dass die Prüfungen tatsächlich ergebnisoffen erfolgten. Das Ministerium betone dagegen, die individuellen Belange zu berücksichtigen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen.