01.06.2026 Aus dem Schnellinfo_5 des Flüchtlingsrates NRW:
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Umgang mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen
In ihrer Antwort vom 05.05.2026 (Drucksache: 21/5769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen informiert die Bundesregierung, dass sich zum Stand 07.04.2026 noch 873 Personen aus deutschen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in Pakistan in der Unterstützung der Bundesregierung befanden. Davon entfielen 55 Personen auf die sogenannte Menschenrechtsliste, darunter 10 Hauptpersonen (HP) und 45 Familienangehörige (FA), 450 Personen aus dem Überbrückungsprogramm, darunter 59 HP und 391 FA und 261 Personen auf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, darunter 50 HP und 211 FA. Aus dem Ortskräfteverfahren befanden sich 107 Personen in Pakistan in der Unterstützung, darunter 16 HP und 91 FA. 116 der Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm in Pakistan befanden sich im Ausreiseverfahren, im Ortskräfteverfahren waren es 10 Personen. Zudem wurde bei 70 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan geprüft, ob ihre Aufnahmezusage zurückgenommen oder widerrufen wird. Zum Stand 07.04.2026 befanden sich 181 Personen aus den Aufnahmeverfahren in Afghanistan in der Unterstützung der Bundesregierung. Davon entfielen 160 Personen auf das Überbrückungsprogramm, darunter 24 HP und 136 FA, 14 Personen auf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, 6 Personen auf die Menschenrechtsliste und eine Person auf das Ortskräfteverfahren.
Die Bundesregierung erklärt, dass die Unterbringung und Versorgung in Pakistan und Afghanistan ein freiwilliges Unterstützungsangebot sei. Dieses sei an den politischen Willen zur Aufnahme geknüpft. Wenn dieser politische Wille nicht mehr bestehe und Aufnahmeerklärungen aufgehoben würden, entfalle grundsätzlich auch das Unterstützungsangebot. In laufenden Gerichtsverfahren werde eine Unterstützung fortgeführt, soweit dies zugesichert oder gerichtlich angeordnet worden sei.
Seit Amtsantritt der Bundesregierung im Mai 2025 sind nach ihren Angaben 976 Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Zu Rücknahmen und Widerrufen von Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan teilt die Bundesregierung mit, dass seit Mai 2025 insgesamt 288 Personen betroffen waren. Diese Aufhebungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung auf Grundlage der §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz als Rücknahme oder Widerruf der Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Als mögliche Gründe nennt sie Zweifel an der Identität, ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Visumverfahren, Sicherheitsbedenken beziehungsweise später bekannt gewordene entgegenstehende Erkenntnisse oder fehlende Mitwirkung.
Für formlose Aufhebungen von Aufnahmeerklärungen im Ortskräfteverfahren, bei der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm erhebe die Bundesregierung hingegen keine statistischen Daten. Bei Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz verweist sie darauf, dass diese nach aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend seien. Eine Abkehr von einer einmal erklärten Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz beruhe nach Angaben der Bundesregierung immer auf einem Wegfall des politischen Interesses. Aus der Antwort geht zudem hervor, dass bis zum 07.04.2026 214 in Pakistan aufhältige Personen das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, angenommen hatten, darunter 33 HP und 181 FA. Davon waren zum Stichtag 132 nach Afghanistan zurückgekehrt, eine Person war in einen Drittstaat weitergereist. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich laut Bundesregierung nach Vulnerabilität und Zusammensetzung des Familienverbundes. Die erste Starthilfe in Pakistan kann bis zu 3.000 Euro betragen, die zweite Starthilfe in Afghanistan bis zu 13.000 Euro.