Breites Bündnis fordert: Kranke und traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben! Gesetzesverschärfungen zurücknehmen!

11.11.2021 Ein breites Bündnis, initiiert von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), wendet sich an die neue Bundesregierung mit den Forderungen: Kranke und traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben! Gesetzesverschärfungen zurücknehmen!

Das Bündnis aus 15 großen bundesweiten Organisationen fordert von der neuen Bundesregierung, im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren schwere Erkrankungen von Schutzsuchenden angemessen zu berücksichtigen. Dafür müssen auch Gesetze geändert und die von der GroKo durchgesetzten Gesetzesverschärfungen zurückgenommen werden.

Pro Asyl schreibt in seinen News:

Traumatisierte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden!

Krieg, Folter, Vergewaltigung: Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, haben in ihrer Heimat und auf der Flucht oft Gewalt erlitten. Neben körperlichen Leiden können Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen bis hin zu Suizidgefahr die Folge sein. Doch psychische Erkrankungen werden im Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.

Immer wieder werden sogar traumatisierte Menschen abgeschoben, obwohl ihnen in ihren Herkunftsländern eine wesentliche Verschlechterung ihres Zustands bis hin zu einer Retraumatisierung droht. Und therapeutische Behandlungsmöglichkeiten existieren in vielen Ländern nicht.

Eigentlich besteht nach Paragraf 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis, wenn eine Abschiebung Leib oder Leben erheblich gefährdet, dies wird im Asylverfahren durch das BAMF geprüft. Und krankheitsbezogene Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, werden von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis im Rahmen des Paragrafen 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz berücksichtigt.

Kranke und traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben! Gesetzesverschärfungen zurücknehmen!

Doch mit dem Asylpaket II im März 2016 und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz im Oktober 2019 hat die Bundesregierung die Anforderungen zum Beispiel an Atteste derart verschärft, dass es insbesondere für psychisch Kranke kaum noch möglich ist, ein krankheitsbezogenes Abschiebehindernis geltend zu machen.

Daran hat sich seit Jahren nichts geändert. Deshalb wendet sich ein breites Bündnis, initiiert von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), an die neue Bundesregierung mit den Forderungen: Kranke und traumatisierte Flüchtlinge nicht abschieben! Gesetzesverschärfungen zurücknehmen!

Das Bündnis aus 15 großen bundesweiten Organisationen fordert von der neuen Bundesregierung, im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren schwere Erkrankungen von Schutzsuchenden angemessen zu berücksichtigen. Dafür müssen auch Gesetze geändert und die von der GroKo durchgesetzten Gesetzesverschärfungen zurückgenommen werden.

PRO ASYL unterstützt diesen Appell an die nächste Bundesregierung und fordert den uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge zusammen mit: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Ärzte der Welt, Bundespsychotherapeutenkammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Caritasverband, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband , Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Handicap International, IPPNW und Medico International.