25.08.2026 Zur Praxis, Schutzsuchenden, die unter die Dublin-Regelung fallen, die Leistungen zu kürzen oder sogar vollständig zu stoppen, hat LINKE-MdB Clara Bünger ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes beauftragt, das sie nun erhielt. Auf Grundlage der Bewertungen erklärt Bünger:
"Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Auch im Dublin-Verfahren schützt das EU-Recht die Menschen vor einer Politik des Aushungerns. Kein Staat darf das Existenzminimum unterschreiten. ... Behörden und Gerichte ... müssen die rechtswidrigen Normen des Asylbewerberleistungsgesetzes unangewendet lassen. Wer Menschen Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung verweigert, bricht sehenden Auges Recht...
Die Bundesregierung muss diesen unhaltbaren Zustand sofort beenden. Ich fordere die Koalition auf, den vollständigen Leistungsausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz unverzüglich zu streichen. Bis dahin muss das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas die zuständigen Behörden auf die Rechtswidrigkeit des Bundesgesetzes hinweisen und darauf drängen, die Menschen anständig zu versorgen. (Pressemitteilung)
nd berichtet dazu:
Der Bundestag hatte im Oktober 2024 beschlossen, diesen Personenkreis vom Leistungsbezug auszuschließen. Eine Ausnahme waren maximal zwei Wochen Überbrückungshilfe. Die zuvor in Deutschland geltende und als »Bett, Brot und Seife« bezeichnete Regelung hat der EuGH vor zwei Monaten in einem Dublin-Fall als unionsrechtswidrig eingestuft: Kleidung, Unterkunft, Verpflegung und ein Mindestmaß an Geldleistungen gehörten zum angemessenen Lebensstandard und dürften nicht allein wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates entzogen werden.
Wenn bereits die alte Regelung unionsrechtswidrig war, dann gelte dies erst recht für die neue, bis Mitte 2026 geltende noch schärfere Regelung zum vollständigen Ausschluss von Leistungen in Deutschland, argumentieren nun die Wissenschaftlichen Dienste.
Zum Thema auch ein Hinweis aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW vom 24.08.2026:
Trotz der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) setzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2026 klare Grenzen für Kürzungen und Entzüge von Asylbewerberleistungen in Dublin-Verfahren.
In dieser juristischen Handreichung aus dem Juni 2026 analysiert MdB Clara Bünger (Die Linke) die Anwendbarkeit von § 1a und § 1 Abs. 4 AsylbLG. Das Papier legt dar, warum das verfassungs- und unionsrechtlich garantierte Existenzminimum auch im neuen GEAS-Regime uneingeschränkt gilt, und bietet praktische Orientierung sowie Argumentationshilfen für die Rechtsberatung und Praxis.
PDF Deutscher Bundestag Zur Einschränkung von Asylbewerberleistungen in „Dublin-Fällen“ Unionsrechtskonformität von § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG vor und
nach der GEAS-Reform
- nd 25.08.2026 von Matthias Monroy Kompletter Leistungsentzug für Asylsuchende weiter rechtswidrig
Ein Bundestagsgutachten zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Entzugs von Asylbewerberleistungen. Über Geldleistungen soll der EuGH entscheiden.
Der vollständige Entzug von deutschen Sozialleistungen für Schutzsuchende, deren Asylverfahren eigentlich in die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates fällt, ist nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags weiterhin rechtlich höchst fragwürdig. In einem am Montag von der Linke-Politikerin Clara Bünger veröffentlichten Gutachten kommen die Jurist*innen zu dem Schluss, dass die früheren sowie die im Oktober 2024 verschärften Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bezug auf »Dublin-Fälle« mit unionsrechtlichen Vorgaben kollidierten. Vermutlich unionsrechtswidrig seien auch die neuen EU-Regeln nach der Geas-Reform. Eine Klärung darüber müsse aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) veröffentlichen.
»Dublin-Fälle« sind Verfahren, in denen Asylsuchende in Deutschland einen Antrag stellen, obwohl nach EU-Vorgaben eigentlich ein anderer Mitgliedstaat für dessen Prüfung zuständig ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann eine Überstellung der Person in jenen Staat anordnen. Solange diese Entscheidung nicht vollzogen ist, sind die Betroffenen in Deutschland auf existenzsichernde Leistungen angewiesen.
Schon »Bett, Brot und Seife« war rechtswidrig
Der Bundestag hatte im Oktober 2024 beschlossen, diesen Personenkreis vom Leistungsbezug auszuschließen. Eine Ausnahme waren maximal zwei Wochen Überbrückungshilfe. Die zuvor in Deutschland geltende und als »Bett, Brot und Seife« bezeichnete Regelung hat der EuGH vor zwei Monaten in einem Dublin-Fall als unionsrechtswidrig eingestuft: Kleidung, Unterkunft, Verpflegung und ein Mindestmaß an Geldleistungen gehörten zum angemessenen Lebensstandard und dürften nicht allein wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates entzogen werden.
Wenn bereits die alte Regelung unionsrechtswidrig war, dann gelte dies erst recht für die neue, bis Mitte 2026 geltende noch schärfere Regelung zum vollständigen Ausschluss von Leistungen in Deutschland, argumentieren nun die Wissenschaftlichen Dienste.
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Pressemitteilung von Clara Bünger, 24. August 2026: Gutachten stellt klar: Deutschland darf Schutzsuchende nicht aushungern!
"Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schaffen Klarheit: Der vollständige Entzug von Sozialleistungen für Schutzsuchende verstößt eklatant gegen das EU-Recht und die Grundrechtecharta. Die Bundesregierung muss diesen Rechtsbruch sofort beenden und das Gesetz ändern", erklärt Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, zu den Ergebnissen des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zum rechtswidrigen Leistungsentzug in Dublin-Fällen. Bünger weiter:
"Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Auch im Dublin-Verfahren schützt das EU-Recht die Menschen vor einer Politik des Aushungerns. Kein Staat darf das Existenzminimum unterschreiten. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts verpflichtet Behörden und Gerichte unmittelbar. Sie müssen die rechtswidrigen Normen des Asylbewerberleistungsgesetzes unangewendet lassen. Wer Menschen Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung verweigert, bricht sehenden Auges Recht. Die Zermürbungspolitik der Bundesregierung scheitert an den Vorgaben des EuGH. Sozialgerichte haben dies bereits bestätigt.
Die Bundesregierung muss diesen unhaltbaren Zustand sofort beenden. Ich fordere die Koalition auf, den vollständigen Leistungsausschluss im Asylbewerberleistungsgesetz unverzüglich zu streichen. Bis dahin muss das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas die zuständigen Behörden auf die Rechtswidrigkeit des Bundesgesetzes hinweisen und darauf drängen, die Menschen anständig zu versorgen."