Deutschland: Kein Schutz für russische Deserteure

20.07.2026 Nicht nur ukrainische Kriegsdienstflüchtende müssen in Deutschland um ihren Aufenthalt fürchten. Entgegen der Parteinahme und Unterstützung für die Ukraine erhalten russische Deserteure keinen Schutz und müssen die Abschiebung in Zusammenhang mit der Dublin-Regelung fürchten. 2025 wurden 126 Personen direkt nach Russland abgeschoeen. DW brachte einen Einzelfall an die Öffentlichkeit:  

Russische Deserteure müssen mit der Ablehnung ihres Asylantrags und einer Abschiebung nach Russland rechnen. Dort droht ihnen Folter. Ein Betroffener hat der DW und dem Internetportal ASTRA seine Geschichte erzählt.

... Selbst wenn russischen Deserteuren die Flucht gelingt, droht ihnen eine Abschiebung nach Russland - auch aus Deutschland. Laut Angaben des Bundestages von Anfang 2026 wurden im Jahr 2025 insgesamt 126 Personen direkt nach Russland abgeschoben. Seit Antritt der neuen Bundesregierung vor einem Jahr liegen die ohnehin geringen Asylchancen für Deserteure praktisch bei Null, so Alexej Koslow von Solidarus.

Im Mai 2026 hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auf, die einem russischen Wehrpflichtigen Schutz gewährt hatte. Das erstinstanzliche Gericht hatte zwar festgestellt, dass der Soldat während seines Wehrdienstes unter Druck gesetzt und gezwungen werden könnte, sich für die Armee zu verpflichten. Doch das Oberverwaltungsgericht sah die Risiken nicht als schwerwiegend genug an, um Schutz zu rechtfertigen. Koslow zufolge gebe es nur wenige Fälle, in denen russische Deserteure Asyl erhalten haben.

Nachdem Nikita Swesdow in Deutschland politisches Asyl verweigert worden war, erhielt er Kirchenasyl. Christliche Gemeinden gewähren dies, wenn eine Abschiebung Leben oder Gesundheit bedroht. Dank dieser Regelung zog der junge Mann von einem Flüchtlingslager in eine evangelische Kirche in der Nähe von Aachen...

In der Nacht zum 16. Juni kam die deutsche Polizei in das Lager, in dem er zuvor gelebt hatte, um Swesdow abzuholen. Er sollte nach Leipzig gebracht und von dort am nächsten Morgen mit einem Abschiebeflug nach Kroatien geflogen werden.

Swesdow kann den 30. Juli, ab dem Deutschland für seinen Fall zuständig sein wird, kaum erwarten. Denn dann kann er, ohne eine unmittelbare Abschiebung nach Kroatien fürchten zu müssen, eine neue Entscheidung der Behörden abwarten. Er weiß noch nicht, was er tun wird, falls sein Asylantrag erneut abgelehnt wird. Wahrscheinlich, sagt Swesdow, würde er versuchen, in einem Land außerhalb der EU unterzukommen.