DRK: Fachinformation zum Familiennachzug

31.10.2025 Aus dem Schnellinfo 10 - 2025 des FRNRW:

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat die Fachinformation „Familiennachzug zu Schutzberechtigten -
§ 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“

(Stand: 15.10.2025) zur Information der Beratungsstellen über die mögliche Anwendung des §
22 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären
Gründen) im Kontext der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten veröffentlicht. Das DRK hat zudem eine Vorlage zur Härtefallanzeige und Antrag gem. § 22 AufenthG im Kontext der Aussetzung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Form einer Checkliste (Stand: 16.10.2025) erstellt.