Erneuter PRO-ASYL-Erfolg gegen Zurückweisungen - Dobrindts Zurückweisungspolitik entwickelt sich zum Rechtsdesaster

20.08.2026 Aus den News von Pro Asyl: Dobrindts Spiel mit dem Rechtsstaat

Erneuter PRO-ASYL-Erfolg gegen Zurückweisungen: Die Bundespolizei hebt die Zurückweisungsbescheide zweier Afghanen auf, erlaubt die Einreise und trägt die Verfahrenskosten. Zuvor hatten Gerichte Zurückweisungen mehrfach für rechtswidrig erklärt. Dobrindts Zurückweisungspolitik entwickelt sich zum Rechtsdesaster – trotz vorheriger Warnungen im BMI.

Im Juni 2025 werden zwei Afghanen an der deutsch-polnischen Grenze, noch bevor sie einen Asylantrag stellen können, von der Bundespolizei zurückgewiesen. Zurück in Polen erhalten sie keinen Zugang zu einem Asylverfahren, werden inhaftiert und sollen nach Afghanistan abgeschoben werden. Ein Sammelcharter nach Afghanistan ist bereits für den 10. April angesetzt. In letzter Sekunde gelingt es ihnen mit Hilfe der Organisation Stowarzyszenie Interwencji Prawnej (SIP) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Eilantrag einzulegen. Mit Erfolg: Der EGMR stoppt kurz vor knapp ihre Abschiebung nach Afghanistan. 

Auch wehrten sie sich mit Unterstützung von PRO ASYL gerichtlich gegen ihre Zurückweisung aus Deutschland nach Polen. Bereits zuvor gab es einige Gerichtsurteile, die Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärten. Dieses Mal umging die Bundespolizei eine gerichtliche Entscheidung: Im August 2026 hob sie die Zurückweisungsbescheide auf, gestattete den Betroffenen die Einreise nach Deutschland und übernahm freiwillig die Kosten des Verfahrens. 

Die Betroffenen wurden damit dank PRO ASYL und SIP vor einer Ketten-Abschiebung nach Afghanistan bewahrt – denn: Aus einer Zurückweisung nach Polen kann eine Abschiebung nach Afghanistan folgen. 

Das Grundproblem bleibt: Ob Schutzsuchende ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können, hängt davon ab, ob sie rechtzeitig anwaltliche Unterstützung finden.

Zurückweisungspraxis: Von Beginn an Niederlagen und Kampagne gegen Betroffene

Bereits kurz nach Einführung der Zurückweisungen an deutschen Grenzen im Jahr 2025 zeigte sich, wohin diese Politik führt. Drei Schutzsuchende aus Somalia – darunter eine 16-jährige verletzte Jugendliche – waren im Mai 2025 trotz ihrer Asylgesuche an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden. PRO ASYL unterstützte ihre Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin gab allen drei Recht: Die Zurückweisungen ohne Durchführung des europarechtlich vorgeschriebenen Dublin-Verfahrens waren rechtswidrig.

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Auf die gerichtliche Niederlage folgte eine politische und mediale Kampagne. Unionspolitiker warfen PRO ASYL eine angebliche „Inszenierung“ und die Unterstützung illegaler Grenzübertritte vor, mögliche Straftaten wurden in den Raum gestellt. Der Vorsitzende der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft stellte Strafanzeige gegen Unbekannt und erwähnte neben einem CSU-Politiker in diesem Zusammenhang öffentlich  PRO ASYL. Von den schweren Vorwürfen blieb nichts Belastbares übrig. PRO ASYL hatte getan, was eine Menschenrechtsorganisation tut: Schutzsuchende dabei unterstützen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Besonders drastisch traf die Kampagne die drei Schutzsuchenden selbst. Die Bild-Zeitung veröffentlichte ihre Fotos groß und unverpixelt in einer steckbriefartigen Darstellung – auch das Bild der minderjährigen Jugendlichen. PRO ASYL unterstützte die Betroffenen auch dagegen rechtlich. Mit Erfolg: Das Landgericht Frankfurt am Main sprach von einer „andauernden schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung“. BILD durfte die Fotos und die ausgeschriebenen Vornamen der Betroffenen nicht weiter veröffentlichen.

Doch auch weitere gerichtliche Entscheidungen bewegten die Bundesregierung nicht dazu, die Zurückweisungspraxis einzustellen. Am 22. Mai 2026 verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin Deutschland im Fall eines Geflüchteten aus Eritrea, den Grenzübertritt zu gestatten und das europarechtlich vorgeschriebene Dublin-Verfahren einzuleiten. Erneut ging das VG Berlin davon aus, dass sich die Zurückweisung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtswidrig erweisen würde.

Statt das geltende Europarecht anzuwenden, wird auf Zeit gespielt, einzelne Niederlage in Kauf genommen und darauf gesetzt, dass nicht alle Betroffenen klagen. 

Erst zurückweisen, dann die Entscheidung zurücknehmen

Damit wiederholt sich ein Muster: Schutzsuchende werden zunächst an der Grenze abgewiesen und müssen anschließend mit anwaltlicher Unterstützung um Rechte kämpfen, die ihnen nach europäischem Recht zustehen.

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Im Fall der drei Somalier*innen musste erst das Verwaltungsgericht Berlin einschreiten. Auch im Fall des Eritreers korrigierte das Gericht die Zurückweisung. Im aktuellen Fall der beiden Afghanen nimmt die Bundespolizei ihre Entscheidungen zurück, bevor es zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung kommt.

Das Grundproblem bleibt: Ob Schutzsuchende ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können, hängt faktisch davon ab, ob sie rechtzeitig anwaltliche und zivilgesellschaftliche Unterstützung finden.

Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen müssen beendet und das geltende europäische Asylrecht eingehalten werden.

Die rechtlichen Bedenken waren lange bekannt

Besonders schwer wiegt, dass die rechtlichen Probleme bei Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der Grenze  im Bundesinnenministerium lange vor ihrer Einführung bekannt waren. Durch FragDenStaat öffentlich gewordene interne Unterlagen zeigen erhebliche europarechtliche Bedenken gegen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen. Die zuständige Fachabteilung hatte einen solchen Kurs bereits 2024 nach intensiver Prüfung als „europarechtlich nicht tragfähig“ bewertet.

 

Trotzdem wurde die Praxis eingeführt – auch nach den ersten Niederlagen vor Gericht fortgesetzt. Es drängt sich der Eindruck auf: Statt das geltende Europarecht verlässlich anzuwenden, wird auf Zeit gespielt, einzelne Niederlage in Kauf genommen und darauf gesetzt, dass nicht alle Betroffenen klagen. 

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, diesen politischen und rechtlichen Irrweg endlich zu beenden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, rechtswidrige Entscheidungen erst dann zurückzunehmen, wenn Betroffene dagegen klagen.

Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen müssen beendet und das geltende europäische Asylrecht eingehalten werden.