02.06.2026 Nicht nur Deutschland kontrolliert fortgesetzt die Binnengrenzen im Schengenraum. Das soll jetzt benndet werden, fordert die EU-Kommission auf.
- Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Pressemitteilung Temporäre Grenzkontrollen: EU-Kommission gibt Stellungnahmen ab
Die EU-Kommission hat die Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und weiteren acht EU-Mitgliedstaaten eingeführten temporären Grenzkontrollen bewertet. Die jeweiligen Stellungnahmen enthalten Empfehlungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, auf eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten. Neben Deutschland haben auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden temporäre Grenzkontrollen eingeführt. Die Kommission setzt sich weiterhin dafür ein, die Grundsätze der Freizügigkeit und der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum zu wahren.
Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration, betonte: „Die Europäische Union führt derzeit die größte Reform unseres Migrationsmanagementsystems durch. Unser neuer Ansatz hat bereits Ergebnisse gezeigt – die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist im Jahr 2026 um weitere 40 Prozent zurückgegangen. Wir führen die modernsten Grenzverwaltungssysteme der Welt ein. Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten.“
Stellungnahmen bewerten Verhältnismäßigkeit der Grenzkontrollen
Das EU-Recht erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, verpflichtet die Kommission jedoch dazu, eine Stellungnahme abzugeben, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate andauern. In den Stellungnahmen der Kommission werden die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der gemeldeten Kontrollen an den Binnengrenzen sowie die verfügbaren alternativen und abmildernden Maßnahmen bewertet, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu begrenzen.
- ZEIT 02.06.2026 Grenzkontrollen im Schengenraum: EU fordert Deutschland zu Ende der Grenzkontrollen auf
Die EU-Kommission drängt Deutschland und weitere EU-Staaten, die Grenzen vollständig zu öffnen. Es gebe effektive Alternativen zu den derzeitigen Grenzkontrollen.
Die EU-Kommission hat Deutschland und acht weitere europäische Länder zum Ende ihrer Kontrollen an Binnengrenzen im Schengenraum aufgefordert. Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden ihre Grenzen zu anderen Schengenländern.
Das neue System für digitale Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würden die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern, schrieb die Kommission. Es gebe »effizientere und wirksamere« Alternativen, wie »nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien«. Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts »die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind«.
Verschärfte Politik an Außengrenzen
Unter diesen Voraussetzungen seien die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Das Ziel des Schengenabkommens ist die möglichst freie Bewegung von Menschen und Waren im Schengenraum. Ein Mitgliedsland darf laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall »außergewöhnlicher Umstände« an den Grenzen kontrollieren, und zwar »vorübergehend« und als »letztes Mittel«.
Deutschland nimmt trotzdem seit 2015 durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt eine Verlängerung der eigentlich auslaufenden Grenzkontrollen angekündigt. Als Grund wird dafür die irreguläre Migration angegeben. Die Zahlen gehen jedoch bereits zurück. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zudem die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt.