14.05.2026 Aus den News von Pro Asyl:
Es sind Jahre, die afghanische Familien warten müssen, allein bis ihr Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug von einer deutschen Auslandsvertretung angenommen wird. Die aktuelle Schließung der Deutschen Botschaft Teheran verschärft die Lage noch weiter. Eine Lösung ist bisher nicht in Sicht.
Ahmad* musste aufgrund der Verfolgung durch die Taliban fliehen. In Deutschland wurde ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt – und damit auch das Recht auf Familiennachzug. Mangels deutscher Auslandsvertretung in Kabul, buchte seine Frau Parwana* Ende 2023 für sich und die drei Töchter bei der Botschaft im Iran einen Termin für den Antrag zum Familiennachzug. Denn auch sie sind in höchstem Maße gefährdet: Bereits zwei Mal wurde das Haus durchsucht. Die Töchter haben seit vier Jahren keine Schule mehr besucht.
Wer in Afghanistan lebt und zu seinen engsten Angehörigen nach Deutschland nachziehen will, muss seit der Schließung der Botschaft in Afghanistan ein Visum bei den deutschen Auslandsvertretungen im Iran oder in Pakistan beantragen. Schon seit Jahren sind die Wartezeiten, bis ein Termin zur Antragsannahme vergeben wird, lang. Die offizielle Angabe von »über 52 Wochen« ist ein Euphemismus: Die hilfesuchenden Familien, die sich an PRO ASYL wenden, warten meist seit über zwei Jahren auf einen Termin, einige sogar seit mehr als drei Jahren.
Besonders die Deutsche Botschaft Teheran ist überlastet. Nachdem Mitte 2025 Raketenangriffe die technische Infrastruktur beschädigt hatten, wurde das ohnehin geringe Botschaftspersonal weiter reduziert und die Annahme der Anträge afghanischer Antragsteller*innen eingestellt. Einige Familien traf das in einem Moment langersehnter Hoffnung:
Khadija* floh bereits 2015 mit zwei ihrer Söhne nach Deutschland. Den Kontakt zu ihrem Ehemann und einem weiteren Kind verlor sie. Als ihnen im Jahr 2022 wieder die Kontaktaufnahme gelang, buchte der Ehemann sofort einen Termin in Teheran, um ein Visum zum Familiennachzug zu beantragen. Im Juni 2025 sollte der Termin endlich stattfinden – doch die Botschaft sagte kurz zuvor ab und ist seitdem nicht erreichbar. Bis heute hat die Familie keine Informationen erhalten, wann und wie es weitergeht.
Inzwischen ist der Betrieb der Botschaft komplett zum Erliegen gekommen: »Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in der Region wurde das Personal der Botschaft temporär ins Ausland verlegt. Konkret bedeutet das, dass die Botschaft in Teheran bis auf Weiteres geschlossen bleibt und konsularische Dienstleistungen vor Ort nicht angeboten werden können«.
Frauen sind im Afghanistan unter den Taliban grundsätzlich bedroht. Ihnen wird »das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt«
Familien sind in Gefahr
Für die betroffenen Familien ist das fatal. Gerade in Fällen wie dem von Ahmad und Parwana ist eine schnelle Bearbeitung von besonderer Bedeutung: Der Schutzbedarf eines Familienmitglieds wurde bereits festgestellt, meist sind dann auch Ehepartner*in und die Kinder bedroht. Einige Familien leben wie Mariam* über Jahre versteckt:
Mit ihren drei Kindern musste Mariam bereits 15-mal den Wohnort wechseln, um sich vor den Taliban zu verstecken. Ihr Mann Aziz* wurde aufgrund seiner Tätigkeit für die ehemalige afghanische Regierung nach der Machtübernahme der Taliban verfolgt. Obwohl er in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, stockt der Nachzug seiner Familie. Er ist in ständiger Sorge um ihre Sicherheit.
Frauen sind im Afghanistan unter den Taliban grundsätzlich bedroht. Ihnen wird »das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt«, indem ihnen »in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden«, so der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024. Er entschied: Allen afghanischen Frauen, die in Europa Schutz suchen, muss dieser auch gewährt werden. Im Visumsverfahren können sie daraus zwar keinen Anspruch ableiten, aber das Urteil zeigt deutlich, dass afghanische Frauen auf den Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen Verfolgungshandlungen ausgesetzt sind – eine schnelle Bearbeitung der Visumsanträge zum Familiennachzug ist darum dringend geboten.
Viele Familien reisen nicht nur in den Iran oder nach Pakistan, um den Antrag auf Familiennachzug zu stellen, sondern versuchen auch, sich dort vor Verfolgung in Afghanistan zu schützen. Ihr Aufenthalt in diesen Ländern ist jedoch oft prekär:
Auch Parwana und ihre Töchter sind in den Iran geflohen. Sie haben ein Visum, das nur drei Monate gültig ist. Danach sind sie von Abschiebung nach Afghanistan bedroht.
110.000 Geflüchtete nach Afghanistan zurückgekehrt.
Afghanische Flüchtlinge sind im Iran besonders schutzlos: Sie haben kaum Zugang zu grundlegender Versorgung und meist kein familiäres Unterstützungsnetzwerk. Bis Mitte März sind bereits rund 110.000 Geflüchtete nach Afghanistan zurückgekehrt. Auch in Pakistan leben afghanische Flüchtlinge meist versteckt und in Angst vor Abschieberazzien.
Jahrelange Trennungen zwischen Kindern und ihren Eltern sowie zwischen Ehepartner*innen lassen sich nicht mehr rückgängig machen und hinterlassen Spuren.
Lange Trennungszeiten verursachen schwere Belastungen
Auch für die Schutzberechtigten in Deutschland ist es von großer Bedeutung, wann über ihren Antrag auf Familiennachzug entschieden wird, denn das beeinflusst massiv ihr Familienleben und ihre Integrationsmöglichkeiten. Die anhaltenden Sorgen um die eigene Familie führen bei vielen zu schweren psychischen Belastungen. Jahrelange Trennungen zwischen Kindern und ihren Eltern sowie zwischen Ehepartner*innen lassen sich nicht mehr rückgängig machen und hinterlassen Spuren.
Harun* hat es trotz der Sorgen um seine Familie geschafft, sich beruflich zu festigen: Er arbeitet als Busfahrer. Bereits bis zu seiner Anerkennung als Flüchtling vergingen mehrere Jahre. Und das Warten nimmt kein Ende: Seit über zwei Jahren hoffen seine Frau und die Kinder in Afghanistan darauf, bei der deutschen Botschaft einen Visumsantrag stellen zu können. Seine jüngste Tochter hat Harun noch nie persönlich gesehen.
Untätigkeitsklage bei Warten auf einen Vorsprachetermin
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6) und sind als Recht in der Europäische Menschenrechtskonvention verankert (Artikel 8). Durch die jahrelang verzögerten Verfahren wird dieses Menschenrecht untergraben – aber es einzuklagen, ist extrem schwer.
Eine Behörde muss »ohne zureichenden Grund« über einen Antrag zwar innerhalb von drei Monaten entscheiden (§ 75 VwGO), aber mangels Termins können die meisten jahrelang gar nicht erst einen Antrag stellen. Ein gültiger Visumsantrag könnte eigentlich auch schriftlich gestellt werden. Die Rechtsprechung beharrt jedoch auf der persönlichen Vorsprache (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2017 – 3 M 122.16) und rechtfertigte bislang die Wartezeiten mit »situationsbedingten Kapazitätsengpässe[n]« (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.21 – 6 S 32/21) aufgrund akuter Überlastung (siehe auch Fachinformation des DRK-Suchdienstes). Aus Sicht von PRO ASYL wurde in den Urteilen zu wenig berücksichtigt, dass für die Kläger*innen eine große Dringlichkeit aufgrund akuter Gefährdung und eine Verletzung des Rechts auf Familie und des Kindeswohls durch die jahrelange Trennungsdauer besteht.
Die Überlastung der Botschaften und die langen Wartezeiten halten inzwischen seit Jahren an. Es ist daher mehr als fraglich, ob diese Lage noch als »situationsbedingt« abgetan werden kann. Gerichtlich wurden die Erklärungen des Auswärtigen Amtes zwar bislang als genügend bewertet. Im Dezember 2025 – einem Zeitpunkt, zu dem viele schon seit über zwei Jahren auf einen Vorsprachetermin warteten – attestierte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (6 S 139/25) dem Auswärtigen Amt sogar noch »hinreichende Bemühungen (…) anhängige Visumverfahren zu fördern und (auch) dasjenige der Antragsteller zu 2. und 3. abzuschließen« und lobte die ausführliche Darlegung der Bemühungen. Spätestens jedoch seit der kompletten Schließung der Botschaft in Teheran ist das nicht mehr zu erwarten, wie die Botschaft selbst auf ihrer Webseite schreibt: »Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen werden kann.«
Seit fast einem Jahr wird die Warteliste afghanischer Staatsangehöriger nicht mehr bearbeitet und bis heute wurde den Familien keine Alternative aufgezeigt
Visumsverfahren ermöglichen
Seit fast einem Jahr wird die Warteliste afghanischer Staatsangehöriger nicht mehr bearbeitet und bis heute wurde den Familien keine Alternative aufgezeigt. Das Auswärtige Amt muss nun schnellstens ermöglichen, dass die Anträge angenommen werden. Andernfalls werden Untätigkeitsklagen in den nächsten Monaten an Erfolgsaussicht gewinnen. Inzwischen gibt die Botschaft an, dass »derzeit alternative Möglichkeiten der Antragsannahme« geprüft und »entsprechende Hinweise auf der Webseite veröffentlicht und die Betroffenen individuell kontaktiert« werden.
Breites Bündnis aus Kommunen und Zivilgesellschaft fordert: Familien gehören zusammen
Beides ist dringend erforderlich. Allerdings nehmen andere Botschaften, als die im Iran und in Pakistan, derzeit Visumsanträge nur an, wenn die Person in diesem Land ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (siehe Visumshandbuch). Ein besuchsweiser Aufenthalt reicht nicht aus. Daher müssen dringend weitere Auslandsvertretungen für die Bearbeitung bestimmt werden. Da Afghan*innen für fast alle Staaten Visa beantragen müssen, ist es zudem erforderlich, dass sich das Auswärtige Amt dafür einsetzt, dass die Antragsteller*innen zu Vorspracheterminen in Anrainerstaaten möglichst einfach einreisen können.
Um die Antragsannahme pragmatisch und schnell zu ermöglichen, könnte auch – wie bereits bisher im Iran – mit externen Dienstleistern zusammengearbeitet werden. Für eine Beschleunigung der Verfahren wäre es zudem erforderlich, die digitale Bearbeitung zu erweitern und etwa die Kapazitäten digitaler Urkundenprüfung und Antragsbearbeitung im Inland auszubauen.
Behördendschungel statt Recht auf Familie
Das Familiennachzugsverfahren ist ein schwer zu durchdringender Dschungel aus Fristen und Anträgen, komplizierten Voraussetzungen und gesetzlichen Einschränkungen. Diesem Verfahren werden Familien ausgesetzt, die in prekären Verhältnissen leben, zum Teil verfolgt werden und nach den langen Wartezeiten psychisch erschöpft sind.
Das Recht auf Familie wird in Deutschland für geflüchtete Menschen nicht nur durch Gesetze wie das zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschränkt, sondern auch durch behördliche Verfahren wie die fehlende Entgegennahme von Anträgen unterminiert. Wenn nach den jahrelangen Wartezeiten nicht schnellstmöglich eine praktikable Alternative gefunden wird, um die vielen Anträge anzunehmen und zu bearbeiten, muss davon ausgegangen werden, dass es schlicht am politischen Willen fehlt. Diese Praxis des Verschleppens müsste dann auch von den Gerichten erkannt und korrigiert werden.
*Namen geändert