Fragwürdiger Behördenumgang mit Pässen somalischer Geflüchteter: Wenn abgeschoben werden soll, gelten die Papiere als echt und werden voll anerkannt. Wenn es um Aufenthalt und Einbürgerung geht, stehen große Zweifel an der Echtheit im Wege.

28.01.2020 Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hatte im Bundestag mit der Fraktion eine Kleine Anfrage gestellt: "Die aufenthaltsrechtliche Lage von Schutzsuchenden aus Somalia und ihren Angehörigen". Hier die Drucksache mit Vorbemerkung zu den Fragen und die Antworten der Bundesregierung. Ulla Jelpke schrieb dazu auf ihrer Webseite: 

Somalische Flüchtlinge werden diskriminiert

"Wenn es um Aufenthaltsverfestigung geht, dann erkennt die Bundesregierung kein somalisches Dokument an, aber wenn abgeschoben werden soll, dann spielen die ach so gravierenden Zweifel an der Echtheit somalischer Dokumente plötzlich keine Rolle mehr. Diese Doppelmoral entlarvt die Intention der Bundesregierung, Abschiebungen um jeden Preis durchzusetzen.“

Jelpke kritisiert die über Generationen ausgedehnte Nichtanerkennung somalischer Papiere auch in Bezug auf Einbürgerungen scharf:
„Kindern somalischer Eltern wird die Einbürgerung verweigert, alleine weil die Bundesregierung die Pässe der Eltern nicht anerkennt. Es geht dabei um Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind und häufig nichts anderes als Deutschland kennen. Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, ist Diskriminierung pur.“