27.02.2026 Beitrag im Bearbeitungsprozess
- FR 27.02.2026 SPD-Kritik an eigener Regierung: „Menschenrechte fallen ideologischer Verblendung zum Opfer“
Bundestag stimmt über Umsetzung der EU-Asylreform ab: Einigen SPDlern dürfte die Zustimmung schwerfallen. Aziz Bozkurt ruft zu einem „Stoppsignal“ an die Union auf.
Berlin – „Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren fallen einer ideologischen Verblendung zum Opfer“, kritisiert der SPD-Politiker Aziz Bozkurt, mit Blick auf die für Freitag angesetzte Abstimmung über eine Verschärfung des Asylrechts. Im November hatte die AG Migration und Vielfalt in der SPD gefordert, dem Gesetzentwurf in der damaligen Fassung nicht zuzustimmen. Nun haben sich Union und SPD infolge von Verhandlungen geeinigt: CDU und CSU hatten auf eine harte Linie gedrängt; die SPD stets die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards betont.
Aus Sicht von Aziz Bozkurt, Bundesvorsitzender der AG Migration und Vielfalt, sei seinen Parteikollegen das nur bedingt gelungen: „Zentrale Probleme des GEAS-Anpassungsgesetz konnten sichtbar mit der Union nicht behoben werden.“ Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung Zeit bis Juni 2026. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag (27. Februar) geplant.
Abstimmung über Asyl-Recht-Verschärfung: SPDler fordert Ablehung
Bozkurt, Sozialstaatssekretär im Berliner Senat, kritisiert mit Blick auf das Vorhaben: „An vielen Stellen will die Koalition maximal mögliche Verschärfungen nutzen und geht dabei auch rechtlich fragwürdige Wege, die Gerichte hoffentlich räumen werden.“ Es gebe daher „keinen Anlass, diesem Gesetz zuzustimmen“, sagt er gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.
Zwar habe die SPD-Bundestagsfraktion an einigen Stellen Verbesserungen erreicht, „insbesondere bezogen auf vulnerable Gruppen“. Jedoch: „Leider nicht genug.“ Der Sozialdemokrat appelliert daher an die Parteiführung: „Es braucht hier aber auch eine klare Linie der Führungsebenen in der SPD, die der rechtsstaatlichen Irrfahrt der Union auch mal ein Stoppsignal setzen muss.“
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Was sich ändert
Kernpunkte der neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Das GEAS sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens – etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Und: In Deutschland sollen künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen – sich aber nicht frei in Deutschland bewegen. Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie solche Zentren einrichten oder nicht.
Sekundärmigrationszentren: SPD-Politiker warnt vor „haftähnlichen Einrichtungen“
Konkret kritisiert Bozkurt, dass mit der Reform „die Bewegungsfreiheit von Menschen, deren einzige ‚Schuld‘ Flucht vor Elend und Vertreibung ist, eingeschränkt“ würde. „In Aufnahmeeinrichtungen können Verlassenverbote eingeführt und Sekundärmigrationszentren zu haftähnlichen Einrichtungen werden.“ Es sei gut, dass diese Zentren „nur noch eine Kann-Regelung darstellen“, sagt er und fordert: „Die Länder müssen hier auf solche Einrichtungen verzichten.“
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, betonte laut Bericht der Deutschen Presse-Agentur: „Die Sekundärmigrationszentren sind weder geschlossen noch vollumfänglich umzäunt.“ Wenn bei Bewohnern Bewegungseinschränkungen angeordnet würden, hätten diese aber eine Aufenthaltspflicht und dürften rechtlich das Gelände im angeordneten Zeitraum nicht verlassen. „Wie viele Landesregierungen solche Zentren einrichten werden, wissen wir noch nicht.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Zentren laut Bericht des Tagesspiegel bereits im vergangenen Jahr als „zwingend notwendig“. Für CDU und CSU sei das Modell „nicht verhandelbar“, heiße es inzwischen aus der Union.
Abstimmung über Asylrechtsverschärfung: SPDler hofft auf Ablehnung – „sichtbares Zeichen ist nötig“
Ein zweiter Kritikpunkt des SPD-Politikers betrifft vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Behinderungen: „Trotz deutlicher Entschärfungen durch die SPD-Fraktion“ könnten diese Menschen in Haft kommen. „Das ist bitter und enttäuschend.“ Auch von Menschenrechtsorganisationen kommt Kritik.
Die Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes warnt vor einer „Entrechtung geflüchteter Kinder“ bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in deutsches Recht. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland kritisierte laut Bericht der Nachrichtenagentur AFP: „Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden.“ Selbst Kinder dürften nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden.
In Richtung der SPD-Fraktion sagt Bozkurt bezogen auf die bevorstehende Abstimmung: „Ich hoffe, dass genug Abgeordnete zeigen, dass nach der Verschärfung beim Familiennachzug jetzt auch mal eine Grenze erreicht ist. Ein sichtbares Zeichen ist nötig.“ Ende Juli war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Die Abstimmung war für viele SPD-Abgeordnete ein harter Schritt. Mit der Faust in der Tasche hätten sie abgestimmt, hieß es in Folge der Entscheidung in Medienberichten. Im Januar äußerte sich die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Rasha Nasr, gegenüber dem Spiegel: Heute würde sie der Aussetzung des Familiennachzugs nicht mehr zustimmen, sagte die Sozialdemokratin. Vor der Abstimmung habe sie sich zu sehr unter Druck setzen lassen.
Verhandlungen zwischen SPD und Union über Asyl-Gesetz: Einigung geht über EU-Vorgaben hinaus
Auch mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der GEAS-Reform hört man aus der SPD-Fraktion nicht gerade Euphorie. Zwar heißt es nun, man habe wichtige Änderungen erreicht, wie der Tagesspiegel schreibt. Etwa, dass geflüchtete Kinder Zugang zu regulären Kassenleistungen erhalten sollen. Auch wurde die verpflichtende Unterbringung in Sekundärmigrationszentren von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Dennoch geht die Einigung nach wie vor über die EU-Vorhaben hinaus: beispielsweise mit der Kürzung von Sozialleistungen für Asylbewerber, die sich eigentlich in einem anderen EU-Staat aufhalten müssten, sowie mit den Sekundärmigrationszentren.
Eine Mehrheit dürfte bei der Abstimmung im Bundestag am Freitag aller Wahrscheinlichkeit nach stehen, jedoch wohl nicht aus absoluter Überzeugung für das Gesetz vonseiten der SPD. Aziz Bozkurt sieht mit Blick auf den Migrationskurs der Regierung und die Zugeständnisse seiner Partei in migrationspolitischen Fragen die SPD‑Führung in der Pflicht. Er spricht von einer Haltungsfrage in der Führung und einer fehlenden Orientierungsmöglichkeit.
„Wir haben in den Grundsatzreden der Parteivorsitzenden vor zwei Wochen gesehen, dass eines der größten Themen unserer Zeit – Migration und Vielfalt – im Prinzip komplett ausgespart wurde.“ Obwohl sich die FachpolitikerInnen „sichtbar stark in Verhandlungen eingebracht“ und „teilweise praktisch auch die Umsetzung bei Verschärfungen unmöglich gemacht“ hätten, blieben nun Symbole: „Und auch reale Verschärfungen über ein gesundes Maß hinaus bestehen.“ (Quellen: Eigene Recherche, dpa, AFP) (pav)
- Pressemitteilung Pro Asyl: PRO ASYL und Amnesty International fordern Abgeordnete zur Ablehnung des GEAS-Umsetzungsgesetzes auf
26.02.2026 Der Deutsche Bundestag plant, morgen das GEAS-Anpassungsgesetz zu beschließen. PRO ASYL und Amnesty International appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Beide Organisationen warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt.
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf.
„Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung. Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben. Der vorliegende Entwurf normalisiert systematisch Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzug für Schutzsuchende. Er muss grundlegend überarbeitet werden“, fordert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland ergänzt und kritisiert die Bundesregierung: „Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden. Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden. Eine automatische Anordnung von Freiheitsentzug ohne Einzelfallprüfung ist willkürlich. Dafür darf im Asylrecht kein Raum sein.“
Hintergrund zur GEAS-Reform
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden. Auch explizite Spielräume in den Verordnungen müssen national geregelt werden. Für Deutschland heißt dies, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsgesetz komplett überarbeitet werden muss.
Forderungen von PRO ASYL und Amnesty International
PRO ASYL und Amnesty International haben die GEAS-Reform von Beginn an kritisiert und im Gesetzgebungsverfahren vor einer menschenrechtlich problematischen Umsetzung gewarnt. Beide Organisationen fordern folgende Änderungen im Gesetz:
● Keine Freiheitsbeschränkungen: Das GEAS-Anpassungsgesetz sieht vor, dass die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden stark eingeschränkt wird: Sie dürfen die Unterkunft nur tagsüber verlassen, abgelehnte Asylsuchende dürfen gar nicht raus, teils über Monate hinweg. Diese Maßnahmen greifen schwer in die Freiheit der Betroffenen ein und können faktisch Haft darstellen. Da das EU-Recht solche Beschränkungen nur in Grenzverfahren zwingend vorschreibt, sollten sie aus diesem nationalen Umsetzungsgesetz gestrichen werden. Nötig ist eine menschenrechtssensible Umsetzung, die Freiheitsbeschränkungen nicht normalisiert, sondern auf das absolut notwendige Minimum begrenzt.
● Keine Asylverfahrenshaft: Bereits während des laufenden Asylverfahrens sollen künftig Inhaftierungen möglich sein. Selbst besonders schutzbedürftige Personen, darunter Kinder und Menschen mit Behinderung, können inhaftiert werden. Inhaftierungen sind psychisch stark belastend und beeinträchtigen regelmäßig die Fairness von Asylverfahren.
● Asylaußengrenzverfahren in optionalen Fällen streichen: Das EU-Recht schreibt Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen nur in bestimmten Fällen verbindlich für alle Mitgliedstaaten vor. In vielen weiteren Fällen räumt es den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum dazu ein. Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz will die Regierung über die verpflichtenden Fälle hinaus gehen, indem sie Grenzverfahren auch in optionalen Fällen vorsieht. Grenzverfahren sind generell abzulehnen, da sie mit gesenkten Verfahrensstandards und der Gefahr pauschaler Inhaftierung einhergehen. Eine über das verpflichtende EU-Recht hinausgehende Ausweitung von Grenzverfahren ist daher erst recht inakzeptabel und muss aus dem Gesetz gestrichen werden.