Gravierende, systematische Benachteiligung geflüchteter Kinder durch Asylbewerberleistungsgesetz und Bezahlkarte. Verbände fordern Kindergrundsicherung und Abschaffung des AsylbLG

14.07.2026 Save the Children und der Paritätische Gesamtverband weisen auf die systematische Benachteiligung geflüchteter Kinder hin. Rund 100.000 Kinder beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die niedriger als die Grundsicherung liegen. Die Verbände fordern eine Kindergrundsicherung und Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

„Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von Vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“ (Paritätischer)

Save the Children und der Paritätische fordern unter anderem, Leistungskürzungen für Familien mit minderjährigen Kindern auszuschließen, die Versorgung von Neugeborenen unabhängig von fehlenden Dokumenten sicherzustellen, die Regelsätze auf ihre Bedarfsdeckung zu überprüfen, einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen einzuführen sowie die Bezahlkarte für Familien mit Kindern abzuschaffen. (Paritätischer)

»Kinder, die Schutz in Deutschland suchen, brauchen dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in Deutschland.« (ZEIT)

 

Bundesweite Befragung zeigt gravierende Defizite bei Versorgung und Teilhabe

Geflüchtete Kinder in Deutschland sind nach Einschätzung von Fachkräften in vielen Lebensbereichen massiv benachteiligt. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften für Geflüchtete. Auch Fachkräfte aus Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Niedersachsen beteiligten sich. 

87 Prozent der Befragten sehen die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern eingeschränkt, 74 Prozent bewerten ihre Gesundheitsversorgung als unzureichend und mehr als 70 Prozent halten eine gesunde Ernährung mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für nicht möglich. Kritisch bewertet wird zudem die Bezahlkarte, die nach Ansicht vieler Fachkräfte Ausgrenzung und Stigmatisierung verstärkt.

In Niedersachsen beziehen rund 12.000 bis 13.000 Kinder und Jugendliche Leistungen nach dem AsylbLG. Besonders betroffen sind Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Familien in Sammelunterkünften. Verzögerungen bei der Ausstellung von Geburtsurkunden führen laut Befragung dazu, dass Neugeborene teilweise über Monate keine Leistungen und keine medizinische Versorgung erhalten.

„Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von Vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“

Auch Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen, sieht dringenden politischen Handlungsbedarf: „Kinder warten monatelang auf ihre Geburtsurkunde und bekommen zwischenzeitlich keine Versorgung. Leistungskürzungen und Leistungsausschlüsse dürfen Familien mit Kindern nicht mehr treffen, und die Versorgung Neugeborener darf nicht an Papieren scheitern. Langfristig muss das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden.“

Save the Children und der Paritätische fordern unter anderem, Leistungskürzungen für Familien mit minderjährigen Kindern auszuschließen, die Versorgung von Neugeborenen unabhängig von fehlenden Dokumenten sicherzustellen, die Regelsätze auf ihre Bedarfsdeckung zu überprüfen, einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen einzuführen sowie die Bezahlkarte für Familien mit Kindern abzuschaffen.

 

Darüber berichtete u. a. die ZEIT:

Save the Children und der Paritätische Gesamtverband beklagen eine gravierende Benachteiligung geflüchteter Kinder. Die Bezahlkarte verschärfe die Probleme sogar noch...

In Deutschland beziehen dem Statistischen Bundesamt zufolge etwa 100.000 Kinder Grundleistungen nach dem AsylbLG, die niedriger als die Grundsicherung liegen. Der Studie zufolge geben 87 Prozent der befragten Fachkräfte, die täglich mit geflüchteten Kindern und Familien arbeiten, an, die Teilhabe der Kinder sei stark eingeschränkt. Das habe auch mit der Bezahlkarte zu tun: Diese sehen 90 Prozent der Befragten negativ, da sie stigmatisiere und soziale Teilhabe unmöglich machte, etwa weil Sportvereine nicht mehr bezahlt werden könnten. Auch die fehlende Finanzierung von Mobilität sei eine zusätzliche Hürde.

Schlechte Versorgung und Existenznöte

74 Prozent halten demnach zudem die Gesundheitsversorgung geflüchteter Kinder für unzureichend. Sprachbarrieren seien ein Problem, oft würden aber Leistungen auch nicht von den Behörden übernommen. Mehr als 70 Prozent der Befragten sagten demnach auch, eine gesunde Ernährung der Kinder sei in den betroffenen Familien nicht möglich. Grund dafür sei sowohl das fehlende Geld für Lebensmittel als auch die oftmals schwierige Unterbringung in Unterkünften ohne eigene Kochmöglichkeiten.

Auch bei der Unterbringung sei es für geflüchtete Familien schwieriger: 73 Prozent der Befragten gaben an, dass geflüchtete Menschen beim Wohnen auch gegenüber anderen Leistungsbeziehenden benachteiligt seien. Vor allem Sammelunterkünfte kritisierten sie.

Familien mit Kindern haben der Studie zufolge zusätzlich oft mit Leistungskürzungen zu kämpfen: Der Befragung zufolge ist etwa die Hälfte der Familien mit Kindern von Kürzungen oder einer kompletten Streichung der Unterstützung betroffen. Doch auch Verzögerungen der Zahlungen wirken sich demnach stark aus: Etwa 70 Prozent der Befragten gaben an, dass Kinder und Neugeborene in von ihnen beratenen geflüchteten Familien schon einmal deswegen in existenzielle Nöten gerieten. Grund können etwa fehlende Papiere sein.

Organisationen fordern Kindergrundsicherung...

 

... Laut 87 Prozent der Befragten sind jene Kinder in ihrer Teilhabe eingeschränkt. Insbesondere im Gesundheitsbereich, aber auch in der Kultur, im Sport, in der Bildung, der Ernährung, der Kleidung und der Mobilität. »Es wird in der Gesamtschau deutlich, dass sich die Benachteiligungen nicht auf einen Lebensbereich begrenzen, sondern umfassend sind«, schlussfolgern die Sozialverbände.

Das AsylbLG hatten Vertreter*innen von Union, SPD und FDP 1993 eingeführt, um angeblicher Einwanderung in die Sozialsysteme vorzubeugen. Personen im Asylverfahren erhalten zum Beispiel geringere Regelsätze als Bezieher*innen von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung. Letztere wird über das nötige Existenzminimum berechnet und deckt nach Einschätzung der Sozialverbände die Grundbedürfnisse häufig nicht adäquat ab. Werden im AsylbLG Leistungen gekürzt oder gestrichen, wirkt sich das demnach umso drastischer aus.

... 90 Prozent derjenigen Befragten, die in ihrem Arbeitsumfeld mit der Bezahlkarte in Kontakt gekommen sind, geben an, dass sich die Bargeldobergrenze negativ auf Kinder auswirkt. Das zeigt sich insbesondere im Bereich Sport und Freizeit, zum Beispiel wenn es zu Verzögerungen bei Überweisungen kommt und die betroffenen Kinder deshalb nicht an Aktivitäten teilnehmen können. Aber auch bei Ernährung und Kleidung wird zusätzlich gespart.

Besonders häufig wiesen die Befragten auf Scham hin, die die Maßnahme unter den Kindern erzeuge. »Im Alltag wird permanent, insbesondere bei Angeboten für Kinder, Bargeld benötigt: im Jugendclub der Snack, der Beitrag für ein Angebot, das Kleingeld für den Kuchenbasar. Es erfolgt eine permanente Stigmatisierung und Ausgrenzung«, beschreibt es etwa eine Fachkraft aus Thüringen.

Da die Befragung der Mitarbeitenden im Frühling 2026 durchgeführt wurde, sticht der Gesundheitsbereich als besonders benachteiligend hervor. Damals griffen noch die gleichen Regeln für gesundheitliche Behandlungen wie für Erwachsene. Das bedeutet, auch Kinder hatten hauptsächlich Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen, nur in Einzelfällen konnten weiterführende Therapien bewilligt werden. Sie hatten deshalb besonders selten Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung, auch bei chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes und dem Zugang zu Brillen und Hörgeräten zeigten sich erhebliche Versorgungslücken.

Seit dem 12. Juni erhalten minderjährige Geflüchtete durch die Geas-Reform Leistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Erwachsene gelten die gleichen Regelungen wie bisher. ...