Härtefallregelung beim Familiennachzug: Seit Juli 2025 nur 2 von 1.325 Fälle erfolgreich

14.03.2026 Die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken zeigt, dass - wie zuvor schon befürchtet - die seit Juli 2025 geltende Härtefallregelung der Koalition mit aller Härte durchgezogen wird und den Familiennachzug selbst engster Familienmitglieder bei subsidiär Schutzberechtigten praktisch unmöglich macht. Daran übte die Fragestellerin, Linken-Politikerin Clara Bünger, in der NOZ massive Kritik.

Bezogen auf 1.325 abschließend geprüfte Personen wurden seit Inkrafttreten der Regelung am 24. Juli vergangenen Jahres gerade mal in zwei Fällen Visa zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung erteilt.

Hintergrund: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen. In diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine Voraussetzungen wie Wohnraum und Lebensunterhalt erfüllt sind. Zulässig bleiben nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands.

Betroffen sind alle Personen mit subsidiärem Schutz – vor allem Syrer –, nicht aber anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte, für die die regulären Familiennachzugsregeln weiter gelten.

 

Ist die Härtefallregelung zur Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten nur ein Feigenblatt? Die brisante Bilanz nach fast einem dreiviertel Jahr legt das nahe. Linkspartei nimmt SPD in die Pflicht.

Die Bundesregierung setzt die Aussetzung des Familiennachzugs bei engen Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten mit aller Härte um.

Bezogen auf 1.325 abschließend geprüfte Personen wurden seit Inkrafttreten der Regelung am 24. Juli vergangenen Jahres gerade mal in zwei Fällen Visa zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung erteilt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Betroffen sind vor allem syrische Familien.

„Humanität im Promillebereich, die bisherige Bilanz der Härtefallregelung ist absolut schockierend.“  Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken

„Die bisherige Bilanz der sogenannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promillebereich“, kommentierte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, die Entwicklung.

Migration: Tausende Härtefallgesuche, zwei Visa

Seit Mitte Dezember 2025 seien keine positive Entscheidung zur Familienzusammenführung hinzugekommen. „Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik, dass die Härtefallregelung ein reines Feigenblatt sei, hat sich damit mehr als bestätigt“, sagte Bünger.Bild entfernt.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge wurden bis zum 4. März 4.029 Härtefallgesuche registriert. Die mit der Entgegennahme und Aufarbeitung dieser Härtefallanträge beauftragte Internationale Organisation für Migration (IOM) hat bislang 1.559 Interviews zu 5.465 Personen geführt. Das Auswärtige Amt hat seine Vorprüfung zu 392 Familien mit 1.325 Personen abgeschlossen.

„In der großen Mehrheit der Fälle sind bisher keine Hinweise auf einen Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 AufenthG festgestellt worden“, ließ die Bundesregierung wissen.

Linke will Neubewertung aller bisherigen Ablehnungen

Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte ein von der Union benannter Sachverständiger betont, die Härtefallregelung dürfe nicht nur auf dem Papier stehen. „So ist es nun aber gekommen“, betonte Bünger. Sie erwarte, dass die SPD „umgehend für eine menschenrechtskonforme Praxis und Neubewertung aller bisherigen Ablehnungen“ sorge.

Hintergrund: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen. In diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine Voraussetzungen wie Wohnraum und Lebensunterhalt erfüllt sind. Zulässig bleiben nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands. Die Hilfsorganisation „Pro Asyl“ hatte vor diesem Hintergrund von einem „Familienzerstörungsgesetz“ gesprochen.

Weiterlesen: Klagewelle ehemaliger afghanischer Ortskräfte beschäftigt deutsche Gerichte

Betroffen sind alle Personen mit subsidiärem Schutz – vor allem Syrer –, nicht aber anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte, für die die regulären Familiennachzugsregeln weiter gelten.

CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik mit dem Ziel vereinbart, irreguläre Migration zu stoppen und Einreisen stärker zu kontrollieren.