31.07.2025 Wieder werden Fälle bekannt, die die erfolgte Abschiebung zumindest sehr fragwürdig erscheinen lassen. Diese sollen hier versammelt werden, um sie nicht aus dem Blick zu verlieren:
- Abschiebeflug nach Afghanistan
Drei ausreisepflichtige Menschen, die aus psychiatrischen Kliniken in Bayern geholt worden waren:
BR24 31.07.2025: Schiebt Bayern rechtswidrig ab? Vorwürfe nach Kabul-Flug
Im jüngsten Abschiebeflug nach Kabul saßen auch Menschen, die in Bayern in Psychiatrien untergebracht waren. Das sei rechtswidrig, sagt unter anderem der Betreuer eines Afghanen. Schwere Vorwürfe gegen den Bund und Bayern stehen im Raum....
- Abschiebeflug in den Irak
Weiterentwicklung im Fall der jesedischen Familie
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07.08.2025 Spiegel: Abschiebung in den Irak Jesidische Familie darf nicht nach Deutschland zurückkehren
Zwei Jahre hatte sich eine jesidische Familie gegen ihre Abschiebung in den Irak gewehrt. Nun stellte das Potsdamer Verwaltungsgericht endgültig fest: Die Familie darf nicht wieder nach Deutschland kommen, ihr drohe im Irak keine Gefahr.
Die in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, Deutschland zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.
- 29.07.2025 Spiegel: Nach Abschiebung in den Irak Jesidische Familie wird nicht nach Deutschland zurückgeholt
Eine Familie aus Brandenburg wurde in den Irak abgeschoben, obwohl ein Gericht zeitgleich die Ausreisepflicht aufhob. Der Innenminister des Bundeslandes deutete an, die Familie zurückholen zu wollen. Daraus wird nun nichts.
Eine vergangene Woche in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat vor Gericht teilweise recht bekommen – und dennoch verloren. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Familie kein Asyl zu gewähren, in ihrer Formulierung abgeschwächt, der Familie aber keinen Asylschutz zugesprochen. Laut Gericht ist das Asylanliegen der Familie »unbegründet«, das Bamf hatte es als »offensichtlich unbegründet« tituliert.
Eine Rückholung der Familie sei damit keine Option mehr, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums dem SPIEGEL nach Bekanntwerden des Urteils...
Im jüngsten Abschiebeflug nach Kabul saßen auch Menschen, die in Bayern in Psychiatrien untergebracht waren. Das sei rechtswidrig, sagt unter anderem der Betreuer eines Afghanen. Schwere Vorwürfe gegen den Bund und Bayern stehen im Raum.
Über dieses Thema berichtet: BR24 Informationen am Morgen am 31.07.2025 um 06:00 Uhr.
Um 5.30 Uhr morgens am 18. Juli 2025 erhält der Betreuer eines ausreisepflichtigen Afghanen einen Anruf. Er sei am Flughafen Leipzig, teilt ihm der Betreute panisch mit, und werde gleich abgeschoben. Der Betreuer kann nichts mehr tun. Er ist zwar der gesetzliche Vertreter des afghanischen Mannes, hat aber bis heute keinen Beschluss in der Hand, gegen den er hätte Widerspruch einlegen können. In dem Flugzeug saßen mindestens drei ausreisepflichtige Menschen, die aus psychiatrischen Kliniken in Bayern geholt worden waren. Das hat das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) dem MDR und dem BR bereits in der Woche nach den Abschiebungen bestätigt.
Seit der Abschiebung kein Kontakt mehr
Der Betreuer versucht noch, die zuständigen Behörden in Unterfranken, wo der Afghane in einer forensischen Klinik untergebracht war, zu erreichen. Von der zentralen Ausländerbehörde in Geldersheim bei der Regierung Unterfranken erhält er aber nur die Aufforderung: "Schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen". Der Qatar Airways Flug nach Kabul startet schließlich um 8.32 Uhr. Seit diesem Morgen hat der Betreuer nichts mehr von dem Afghanen gehört. Er will anonym bleiben, auch weil er formal immer noch Betreuer des Afghanen ist und der Schweigepflicht unterliegt. BR und MDR liegt eine Kopie des Betreuerausweises vor.
Afghane war ausreisepflichtiger Straftäter – und krank
Der abgeschobene Afghane war ein Straftäter mit einer schweren psychischen Erkrankung, er war seit mehreren Jahren in einer forensischen Klinik untergebracht. Und er war vollziehbar ausreisepflichtig. Der Betreuer bestreitet das nicht. Aber bezüglich der Abschiebung beruft er sich auf Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraf regelt die Bedingungen und auch Verbote von Abschiebungen. Das Gesetz kann greifen, wenn ein Ausreisepflichtiger krank ist und in seinem Heimatland nicht ausreichend medizinisch versorgt würde. Aufgrund dieses Gesetzes nennt der Betreuer die Abschiebung seines Schützlings "rechtswidrig".
Verbot von Abschiebungen im Aufenthaltsrecht
Dass Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes im Fall des kranken afghanischen Mannes greifen würde, ist auch für den Bayerischen Flüchtlingsrat und für die Organisation Pro Asyl eine klare Sache. Deren rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith sagt, Abschiebungen aus Psychiatrien seien unverantwortlich und ein Skandal. Es gehe um Menschen in einem psychischen Ausnahmezustand, die dringend ärztliche Hilfe bräuchten. Und gerade in Afghanistan gibt es nach Judiths Worten eine solche Hilfe nicht. Stephan Dünnwald vom bayerischen Flüchtlingsrat vermutet: "Die zuständigen Behörden hatten eher die Durchsetzung im Blick und nicht die Sorgfalt."
Bayerische Behörde sieht keine Fehler
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen, das dem bayerischen Innenministerium untergeordnet ist, teilt dem BR mit, weder zuvor noch am Abflugtag seien Abschiebehindernisse oder Abschiebeverbote festgestellt worden. Gesundheitliche Hindernisse seien nicht vermerkt gewesen. Die Frage, warum der Betreuer nichts von der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung wusste, beantwortet das Landesamt pauschal: Eine Abschiebeandrohung gehe "gegebenenfalls" auch Betreuern zu.
Neuer Abschiebekurs der Bundesregierung und der CSU
Ob mit dem Flug noch weitere Personen abgeschoben wurden, die in psychiatrischen Kliniken waren, lässt sich derzeit nicht sagen. Einige Länder wie Berlin oder Niedersachsen wollten entsprechende Anfragen von MDR und BR zunächst nicht beantworten oder verwiesen mittlerweile an das Bundesministerium des Innern (BMI). Das BMI wiederum hatte seinerseits an die Länder verwiesen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte am 18. Juli im ARD-Morgenmagazin, dass die abgeschobenen Afghanen "vollziehbar ausreisepflichtig" und "strafrechtlich in Erscheinung getreten" seien. Dobrindt betonte dabei, dass schwere Straftäter kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten.