Immer mehr Syrien-Geflüchtete verlieren Schutzstatus

16.08.2026 Zahlreiche Medien greifen heute auf, was durch die Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Linksfraktion herauskam: 

...endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. (MiGAZIN)

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni nun damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist". (ZDF)

Seit Mitte Juni habe das Bamf damit begonnen, nicht mehr nur hauptsächlich bei Straftätern oder bereits ausgereisten Personen den Schutzstatus zu überprüfen, hieß es in der Antwort auf die Anfrage. Dazu gehörten nun auch Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig seien und bei denen davon ausgegangen werden könne, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbstständig sichern können oder eine ausreichende Versorgung gewährleistet sei. 

Ende März hatte Bundeskanzler Friedrich Merz gesagt, er strebe innerhalb der nächsten drei Jahre die Rückkehr von 80 Prozent der mehr als 900.000 syrischen Geflüchteten in Deutschland in ihr Heimatland an. (ZEIT)

 

Die Lage in Syrien bleibt instabil, doch Deutschland prüft den Schutzstatus immer häufiger neu. Wer als arbeitsfähig und ausreichend vernetzt gilt, kann seinen Schutz verlieren – auch wenn Abschiebungen bislang kaum stattfinden. Die Linke warnt vor belastenden Verfahren.

Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus.

In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent...ZDFheute 16.08.2026 Wegen neuer Lage im Herkunftsland: Syrer verlieren immer häufiger ihren Schutzstatus

 

 

Nach dem Sturz von Machthaber Assad hat sich die Sicherheitslage in Teilen Syriens geändert. Syrische Flüchtlinge in Deutschland verlieren daher immer öfter ihren Schutzstatus... 

Bamf weitet Überprüfungen des Schutzstatus aus

Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni nun damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist".

Regierung: Aberkennung betrifft nicht schutzbedürftige Syrer

Nach Angaben der Bundesregierung betrifft die Ausweitung Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist.

Zudem seien Menschen betroffen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkennt einer wachsenden Zahl von Syrern den Schutzstatus in Deutschland ab. Grund ist vor allem die geänderte Lage in Syrien.

... Seit Mitte Juni habe das Bamf damit begonnen, nicht mehr nur hauptsächlich bei Straftätern oder bereits ausgereisten Personen den Schutzstatus zu überprüfen, hieß es in der Antwort auf die Anfrage. Dazu gehörten nun auch Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig seien und bei denen davon ausgegangen werden könne, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbstständig sichern können oder eine ausreichende Versorgung gewährleistet sei. 

Ende März hatte Bundeskanzler Friedrich Merz gesagt, er strebe innerhalb der nächsten drei Jahre die Rückkehr von 80 Prozent der mehr als 900.000 syrischen Geflüchteten in Deutschland in ihr Heimatland an.