24.03.2026 Um den Schutz vor Abschiebung zu erreichen, wollte die NRW - Landesregierung ein Landesaufnahmeprogramm auflegen.
«Die Situation der jesidischen Gemeinschaft ist dramatisch.» Eine Rückkehr in den Irak sei «nach hiesiger Einschätzung nicht zumutbar». Im Irak sind die Jesiden eine religiöse Minderheit. 2023 hatte der Bundestag Verbrechen der Terrormiliz IS im Jahr 2014 an Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt.
Die Situation für Jesidinnen und Jesiden im Irak sei «weiterhin gefährlich und unsicher»...
Dieser Vorstoß wurde vom Innenministerium abgelehnt.
«Durch das geplante Landesaufnahmeprogramm wird faktisch ein Abschiebungsstopp etabliert.» Das stünde im Widerspruch zu einer Entscheidung der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2024, keinen in allen Bundesländern geltenden Abschiebungsstopp für irakische Staatsangehörige jesidischen Glaubens zu erlassen. (Zeit 23.03.2026 Bund lehnt NRW-Vorstoß ab: Kein Abschiebestopp für Jesiden)
„Die Absage des BMI zeigt einmal mehr, dass der Bundesregierung im Zuge ihrer ‚Migrationswende‘ jegliches humanitäre Augenmaß fehlt“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Das Land NRW darf sich nicht mit einem Fingerzeig Richtung Berlin aus der Verantwortung stehlen, sondern muss selbst aktiv werden, um seine Initiative nicht zu leerer Symbolpolitik verkommen zu lassen!“ (Pressemitteilung FRNRW)
In einer Pressemitteilung schreibt dazu der Flüchtlingsrat NRW:
Bochum, 24.03.2026 Im Januar 2026 hatten alle demokratischen Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, in NRW lebenden geduldeten Jesidinnen aus dem Irak, deren Gemeinschaft Opfer eines Völkermords der Terrormiliz IS geworden war, durch Einrichtung eines Landesaufnahmeprogramms gem. § 23 Abs. 1 AufenthG einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Wie nun bekannt geworden ist, hat das Bundesinnenministerium (BMI) dem Land NRW mit Schreiben vom 13.03.2026 sein erforderliches Einvernehmen zu dem Aufnahmeprogramm verweigert. In einem Social-Media-Beitrag vom 23.03.2026 kritisiert NRWs Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) die Entscheidung des BMI und kündigt an, NRW werde sich „auch weiterhin für eine Lösung auf der Bundesebene einsetzen“.
„Die Absage des BMI zeigt einmal mehr, dass der Bundesregierung im Zuge ihrer ‚Migrationswende‘ jegliches humanitäre Augenmaß fehlt“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Das Land NRW darf sich nicht mit einem Fingerzeig Richtung Berlin aus der Verantwortung stehlen, sondern muss selbst aktiv werden, um seine Initiative nicht zu leerer Symbolpolitik verkommen zu lassen!“
Dies hatte der Flüchtlingsrat NRW bereits in seiner Stellungnahme zur Integrationsausschuss-Anhörung zum geplanten Aufnahmeprogramm am 08.01.2026 angesichts der erwartbaren Ablehnung des BMI angemahnt. Darin appelliert er an das Land NRW, nach dem landesseitigen Abschiebungsstopp für jesidische Frauen und Minderjährige, der im Juni 2024 ausgelaufen war, nun einen solchen Abschiebungsstopp für jesidische Männer zu erlassen – verbunden mit der Anweisung, keine Familientrennungen vorzunehmen. Um über diese befristete Maßnahme hinaus Jesidinnen eine langfristige Perspektive zur Aufenthaltssicherung zu bieten, regt der Flüchtlingsrat NRW zudem an, die hiesigen Ausländerbehörden im Erlasswege anzuweisen, bei ausreisepflichtigen Jesidinnen von Amts wegen alle in Betracht kommenden bleiberechtlichen Optionen zu prüfen.
Damit neuen jesidischen Asylantragstellerinnen der ihnen gebührende Schutz von Anfang an zukommt, muss sich die Landesregierung darüber hinaus gegenüber dem Bund für eine Neubewertung der Lage im Irak und damit für bessere Asylchancen für irakische Jesidinnen einsetzen.
Birgit Naujoks: „Die bisherige Untätigkeit des Landes hat bereits zu vielen Abschiebungen von Menschen geführt, die NRW mit dem geplanten Landesaufnahmeprogramm eigentlich schützen wollte. Das Land muss sich jetzt entscheiden: bloßes Lippenbekenntnis oder echte humanitäre Verantwortung!“
- Zeit 23.03.2026 Bund lehnt NRW-Vorstoß ab: Kein Abschiebestopp für Jesiden
Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Forderung nach einem faktischen Abschiebestopp für Jesiden in den Irak bei Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gescheitert. Sein Haus hat ein entsprechendes Landesaufnahmeprogramm abgelehnt. Das geht aus einem Brief hervor, den NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne) dem Düsseldorfer Landtag weitergeleitet hat. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuvor berichtet.
Schäffer und Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) hatten zuvor an Dobrindt geschrieben: «Die Situation der jesidischen Gemeinschaft ist dramatisch.» Eine Rückkehr in den Irak sei «nach hiesiger Einschätzung nicht zumutbar». Im Irak sind die Jesiden eine religiöse Minderheit. 2023 hatte der Bundestag Verbrechen der Terrormiliz IS im Jahr 2014 an Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt.
Bundesinnenministerium: «Faktisch ein Abschiebungsstopp»
Dobrindts Staatssekretär Bernd Krösser antwortete jetzt der nordrhein-westfälischen Landesregierung: «Durch das geplante Landesaufnahmeprogramm wird faktisch ein Abschiebungsstopp etabliert.» Das stünde im Widerspruch zu einer Entscheidung der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2024, keinen in allen Bundesländern geltenden Abschiebungsstopp für irakische Staatsangehörige jesidischen Glaubens zu erlassen.
NRW-Flüchtlingsministerin Schäffer sagte der «Süddeutschen Zeitung», sie sei enttäuscht von Dobrindt: «Der Bundesinnenminister entzieht sich seiner Verantwortung.» Die Situation für Jesidinnen und Jesiden im Irak sei «weiterhin gefährlich und unsicher», so Schäffer.
Ein beantragtes Gesetzesverfahren Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden befindet sich noch auf dem parlamentarischen Weg, wird voraussichtlich aber keine Mehrheit erhalten. Dazu unten Dokumente des Bundestages.
Zu einem Gesetzentwurf Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden und einem Antrag mit dem Titel „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ hatte im Februar im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung stattgefunden. Dazu:
- Dokumente Bundestag Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesiden
Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch, 23. Februar 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden (21/795) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ (21/3601) befasst. Bei der Bewertung äußerten die Sachverständigen überwiegend Zustimmung.
„Schutzlücke schnell schließen“
Jens Dieckmann, Rechtsanwalt aus Bonn, verwies auf den Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023, mit dem anerkannt worden sei, dass die Massaker an den Jesidinnen und Jesiden einen Genozid darstellen. Dies sei ein historischer Akt, durch den politisch und ethisch Verantwortung bekannt und angenommen worden sei. Dieser Beschluss habe aber eine unerträgliche Lücke offengelassen. Dies zeige sich insbesondere darin, dass bereits 2023 Abschiebungen in den Irak unter Einschluss von Jesidinnen und Jesiden begonnen hätten.
Menschenrechte brauchten ein Beziehungssystem, wo sie wirkungsmächtig werden können, sagte Dieckmann. Das fehle ausreisepflichtigen Jesidinnen und Jesiden. Nach Rechtsprechung der Obergerichte werde Gruppenverfolgung als Grund für die Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft in der Fläche nicht mehr anerkannt. Einzelfallentscheidungen könnten aber keine Schließung der Schutzlücke darstellen. Deshalb seien die jetzt vorgelegten Vorschläge absolut zu begrüßen. Die betroffenen Jesidinnen und Jesiden hätten zu lange gewartet. Es sei jetzt an der Zeit, die Schutzlücke schnell zu schließen.
„Es gibt noch Verbesserungspotenzial“
Rechtsanwältin Caroline Mohrs vom Verein „Pena ger“, einer bundesweiten Online-Beratungsstelle für Geflüchtete mit Sitz in Oldenburg, meinte, ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden in Deutschland sei migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich geboten, solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibe. Und der Genozid wirke fort. Die Angst vor Wiederholung sei real. Bundesweit seien 5.000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebung bedroht.
Grundsätzlich unterstütze sie den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag für ein Bleiberecht, da beide eine größere Sicherheit für die in Deutschland von Abschiebung bedrohten Jesidinnen und Jesiden böten als der rechtliche Status quo, sagte Mohrs. Allerdings gebe es noch Verbesserungspotenzial. So könne ein Bleiberecht als Zeichen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Überlebenden des Völkermords die bestehende Schutzlücke wirksam schließen. Hierfür bedürfe es einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um Rechtssicherheit sicherzustellen.
„Fatale Signalwirkung des Gesetzentwurfs“
Caspar Schliephack, Berater der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ in Potsdam, kritisierte, dass der Gesetzentwurf ausschließlich darauf abziele, die Situation derjenigen zu verbessern, die sich bereits in Deutschland befänden – also derjenigen, die über Mittel zur Flucht verfügt hätten. Demgegenüber blieben die besonders Schutzbedürftigen im Irak weiterhin ohne substanzielle Unterstützung. Das erklärte Ziel des Völkermordes sei die Auslöschung jesidischen Lebens in seiner historischen Heimat gewesen.
Deshalb sei die Signalwirkung des Gesetzentwurfs fatal, sagte Schliephack. Er vermittele der jesidischen Gemeinschaft im Irak wie in der Diaspora die Botschaft, dass die Zukunft nicht in der angestammten Heimat liege. Der Bundestag habe im Zuge der Genozid-Anerkennung die Bekämpfung von Fluchtursachen wie Wiederaufbau, Reintegration und Sicherheitsgarantien zugesagt. Notwendig sei, dass die zugesagten Maßnahmen im Irak endlich verbindlich umgesetzt würden.
„Ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland“
Die Journalistin Düzen Tekkal von der Menschenrechtsorganisation „HÁWAR.help“ forderte die Annahme des Gesetzentwurfs, der Jesiden ein Bleiberecht einräume. Er sei nach zwei Jahren fahrlässiger humanitärer Abschiebepraxis ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland. Bei ihrer Organisation gingen wöchentlich Hilfesuche von Betroffenen ein, die Abschiebebescheide im Briefkasten hätten. Dass Jesidinnen und Jesiden, die den Genozid durch den Islamischen Staat überlebt hätten und im Irak nach wie vor eine gefährdete Gruppe seien, genau dahin abgeschoben würden, sei ein menschenrechtliches Desaster und ein Vertrauensbruch.
Die Bundesregierung müsse ihrem Schutzauftrag nachkommen, der in der offiziellen Anerkennung des Genozides festgeschrieben worden sei, sagte Tekkal. Wenige Zeit danach seien schon die ersten Abschiebeflüge mit Jesidinnen und Jesiden an Bord nach Bagdad durchgeführt worden. Es sei unverantwortlich, dass bei der aktuellen Abschiebepraxis die Religionszugehörigkeit von Personen, die aus dem Irak stammten, nicht erfasst werde.
„Sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz“
Prof. Dr. Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum meinte, mit der Anerkennung des Genozids habe der Bundestag eine große Verantwortung übernommen. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf zu sehen, den er ausdrücklich als sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz positiv bewerte. Es sei politisch und humanitär gut begründet. Das derzeitige Asylsystem biete vielen Betroffenen keinen verlässlichen Schutz mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung gehe inzwischen überwiegend davon aus, dass es keine gruppenbezogene Verfolgung mehr gebe.
Das führe dazu, dass anerkannte Opfer des Völkermordes in einem Zustand der Unsicherheit seien, sagte Thielbörger. Dies habe ganz konkrete Folgen mit Hinblick auf die Integration, die langfristige Lebensplanung oder die Arbeitsaufnahme. Dies adressiere das Gesetz. Als Verfassungsrechtler ging Thielbörger unter anderem auf die vorgesehene Stichtagsregelung ein. Sie sei zulässig, müsse aber begründet werden. Wenn die bereits hier lebenden Jesidinnen und Jesiden geschützt werden sollen, böte sich ein Stichtag näher am Inkrafttreten des Gesetzes an. (fla/23.02.2026)
Dokumente
- 21/795 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden
PDF | 202 KB — Status: 08.07.2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster) - 21/3601 - Antrag: Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids
PDF | 162 KB — Status: 13.01.2026 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)