Kölner Ausländeramt: Viele Fragen, wenig Antworten zu Straffälligen im Bleiberechtsprogramm

04.09.2026 Nach der Skandalisierung um die sog. Coesfelder Liste werden kommunal und auf Landtagsebene viele Fragen zu den Vorgängen um das Kölner Bleiberechtsprogramm gestellt. Verbindliche Antworten stehen noch aus.

 

 

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Rund die Hälfte der Teilnehmer des Programms ist polizeibekannt. NRW-Fluchtministerin fordert die Stadt zur Aufklärung auf. 

Verena Schäffer hat am Mittwochmorgen Zahlen im Gepäck, die neue Fragen zum Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln aufwerfen. Die NRW-Fluchtministerin berichtet in einer Sondersitzung des Integrationsausschusses im Düsseldorfer Landtag, dass bei 119 von 218 Personen aus dem Programm im Herbst 2024 strafrechtliche Erkenntnisse vorlagen. Das entspricht mehr als der Hälfte der Betroffenen. Ob die Ermittlungsverfahren zu Verurteilungen führten, ist bislang nicht bekannt.

Schäffer beruft sich auf einen Bericht der Stadt Köln. Dieser weist für das laufende Jahr noch 153 abgelehnte Asylbewerber im Kölner Bleiberechtsprogramm aus. Bei 76 von ihnen liegen ebenfalls strafrechtliche Erkenntnisse vor. Die Ministerin fordert die Stadt Köln zur umfassenden Aufklärung des Vorgangs auf. „Jede Straftat ist eine zu viel. Wer Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht in Deutschland verwirkt.“

Projekt im Jahr 2018 beschlossen

Generell sei das Projekt eine gute Sache, um integrationswilligen Menschen in Deutschland eine Bleibeperspektive zu verschaffen. „Allerdings muss sich die Stadt Köln das Bleiberechtsprojekt genau anschauen und sicherstellen, dass keine Straftäter aufgenommen werden.“ Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ hatte der Stadtrat 2018 beschlossen. Es richtet sich vor allem an Menschen, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und sich dauerhaft integrieren wollen. Sie erhalten Unterstützung bei Sprachkenntnissen, Identitätsklärung, Passbeschaffung, Ausbildung und Arbeit. Ziel ist ein Aufenthaltstitel nach den bestehenden Regelungen des Bundes. ...

 

Eine Liste mit ausreisepflichtigen Personen bringt die Stadt Köln seit Anfang August in Erklärungsnot. Inzwischen prüfen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt. Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Coesfelder Liste.

 

Die Stadt Köln überprüft erneut die Fälle von 471 ausreisepflichtigen Menschen auf der sogenannten Coesfelder Liste.

Die Coesfelder Liste umfasst 471 ausreisepflichtige Menschen aus Staaten des Westbalkans. Die Zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld hatte die Liste an die Stadt Köln geschickt und angeboten, Passersatzpapiere zu besorgen. Damit sollten Ausreisen beschleunigt werden. Die Stadt reagierte allerdings nur bei einem Teil der Fälle und verwies unter anderem auf das Kölner Bleiberechtsprogramm.

Inzwischen prüfen Juristenteams der Stadt Köln nach WDR-Informationen erneut, welchen Status die 471 Menschen haben. Dabei geht es auch um rund 1.600 registrierte Ermittlungsverfahren gegen 160 Personen von der Liste. Die Juristen prüfen, ob die Verfahren noch laufen, eingestellt wurden oder ob es Freisprüche oder Verurteilungen gab.

LKA überprüft Tausende weitere Fälle

Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte berichtet, dass auf mehreren Listen der Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna insgesamt rund 6.800 Menschen aus dem Westbalkan und dem Irak erfasst wurden. Das Landeskriminalamt hat diese Fälle im Auftrag der NRW-Landesregierung überprüft.

Gegen rund 2.100 dieser Menschen wird oder wurde dem Bericht zufolge ermittelt. Insgesamt geht es um etwa 12.000 Strafverfahren. Bei den 471 Menschen auf der Coesfelder Liste für Köln sollen allein rund 1.600 Ermittlungsverfahren registriert worden sein. Dabei geht es unter anderem um Eigentumsdelikte und Taschendiebstahl, aber auch um schwere Straftaten wie Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Kindern.