16.06.2026 Mit Inkrafttreten von GEAS gibt es nicht nur an den Außengrenzen Asyl-Verfahren in geschlossenen Zentren. Auch an 6 deutschen Flughäfen werden Menschen ohne Visa, die Schutz suchen, für ein "beschleunigtes Asylverfahren" bis zu sechs Monaten Dauer festgehalten. Während eine derartige Einrichtung in Berlin pünktlich am 12. Juni in einem Provisorium eröffnet wurde, dauert die Vorbereitung des in Ratingen geplanten Provisoriums noch bis 2027. Ein Jahr später soll das Zetrum mit 50 bis 60 Plätzen direkt am Flughafen Düsseldorf fertig sein. Die Verspätung hatte die EU-Kommission bereits im Mai kritisiert.
Bei den Vorbereitungen für die Asylreform hinkt Deutschland nach jüngster Analyse der EU-Kommission hinterher. Demnach hat die Bundesrepublik bisher nicht ausreichend Kapazitäten geschaffen, um schnelle Asyl-Grenzverfahren durchzuführen - vor allem an den Flughäfen. 15 andere EU-Staaten sind laut EU-Kommission ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen. (Tagesschau 15.05.2026)
Umsetzung der EU-Asylreform in NRW: Am Flughafen Düsseldorf entsteht bis 2028 ein neues Grenzzentrum für beschleunigte Verfahren. Eine Übergangslösung in Ratingen startet 2027. (Instagram Juni 2026)
«Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten», stellte die Grünen-Politikerin [Verena Schäffer, Fluchtministerin von Nordrhein-Westfalen] klar. Es gehe um Unterkünfte, in denen Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf dem Außengelände herrscht. Auch Freizeit- und Betreuungsangebote soll es geben. Der Haken: Die Menschen dort dürfen die Anlagen während ihrer Verfahren nicht verlassen, es sei denn, sie werden begleitet – zum Beispiel für Termine bei einem Arzt oder vor Gericht.
unten NRW-Berichterstattung zu Düsseldorf, zuvor der
(Nachtrag: In Bayern stößt die Einrichtung in einem früheren Gefängnis auf Protest: Im früheren Gefängnis von Ingolstadt sollen künftig beschleunigte Asylverfahren ablaufen: Bis jetzt gibt es nur am Münchner Flughafen einen Standort für die so genannten Außengrenzverfahren, Ingolstadt wird der zweite in Bayern. Derzeit wird die frühere Justizvollzugsanstalt umgebaut. BR24. 24.06.2026, FLZ 25.06.2026 Kritik an Asylverfahren in früherem Gefängnis "Die Wahl eines ehemaligen Gefängnisses in Ingolstadt als Standort für das neue EU-Außengrenzverfahren in Bayern ist aus Sicht des hiesigen Flüchtlingsrates untragbar. „Wenn Schutzsuchende in Gefängnissen untergebracht werden, zeigt sich, wie weit die Aushöhlung des Flüchtlingsrechts fortgeschritten ist“, kritisierte Sprecherin Johanna Böhm... Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verzichte nicht einmal auf den Versuch, die Haftrealität der neuen Grenzverfahren zu verschleiern, kritisierte Böhm. „Dass Bayern ausgerechnet einen ehemaligen Knast für Asylsuchende auswählt, macht die menschenrechtliche Bankrotterklärung dieser Politik unmissverständlich sichtbar.“)
- Express 09.06.2026 NRW plant spezielle Flüchtlingseinrichtung am Flughafen Düsseldorf Am Flughafen Düsseldorf entsteht ein geschlossenes Zentrum.
Hammer-Plan für Düsseldorf: Geschlossenes Asyl-Zentrum direkt am Flughafen! Jetzt wird's ernst in NRW! Die neue EU-Asylreform hat direkte Folgen für Düsseldorf. Am Flughafen soll ein spezielles Zentrum für Geflüchtete entstehen, was für manche Ankommende monatelange Festsetzung bedeutet.
Die Neuordnung des europäischen Asyl-Gemeinschaftssystems hat zur Folge, dass auch in Düsseldorf eine spezielle Einrichtung für ankommende Flüchtlinge entsteht. Ein Neubau für besondere Asylverfahren direkt an der Grenze soll bis Mitte 2028 auf dem Flughafengelände fertig sein. Dort werden 50 bis 60 Plätze eingerichtet, wie Verena Schäffer, die Fluchtministerin von Nordrhein-Westfalen, mitteilte. Bundesweit sind 374 solcher Plätze vorgesehen.
In NRW wird damit eines von deutschlandweit sechs solcher Asylgrenzzentren angesiedelt. Eine temporäre Lösung, die wohl schon Anfang 2027 den Betrieb aufnehmen kann, wird in Ratingen in einer momentan leerstehenden Unterkunft geschaffen. Der Bund hat zugesagt, die Finanzierung für die Einrichtungen zu übernehmen.
Monatelang festgesetzt
«Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten», stellte die Grünen-Politikerin klar. Es gehe um Unterkünfte, in denen Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf dem Außengelände herrscht. Auch Freizeit- und Betreuungsangebote soll es geben. Der Haken: Die Menschen dort dürfen die Anlagen während ihrer Verfahren nicht verlassen, es sei denn, sie werden begleitet – zum Beispiel für Termine bei einem Arzt oder vor Gericht.
Die Asylgrenzzentren werden nach den neuen EU-Vorgaben zur Pflicht für Menschen, die über einen Flughafen ankommen und eine der folgenden Bedingungen mitbringen: - Die Person stammt aus einem Herkunftsland, dessen Anträge in der EU eine Ablehnungsquote von mindestens 80 Prozent haben. - Es wurden von der Person falsche Angaben zur eigenen Identität gegenüber den Behörden gemacht. - Von der Person geht eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit aus.
Die maximale Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen liegt bei sechs Monaten, wie Schäffer erklärte. Davon sind höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Menschen aus als sicher geltenden Herkunftsstaaten oder Asylsuchende, deren Anträge als offensichtlich unbegründet eingestuft werden. Für eine eventuelle Rückführung bleiben der Bundespolizei dann drei Monate Zeit.
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- Tagesschau Video 12.06.2026 GEAS · EU verschärft ihr Asylrecht
Asylverfahren sollen direkt an den EU-Außengrenzen stattfinden - aber auch in Deutschland. Am Flughafen BER hat heute ein Zentrum für beschleunigte Asylverfahren den Betrieb aufgenommen.
- Mediendienst Integration: Flughafenverfahren und Grenzverfahren
Grenzverfahren ersetzen Flughafenverfahren
Mit dem Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 ersetzen neue Grenzverfahren in Deutschland das bisherige "Flughafenverfahren". Die Grenzverfahren sollen in der Nähe mehrerer deutscher Flughäfen durchgeführt werden. Zunächst sind Standorte nahe der Flughäfen Frankfurt/Main, Berlin/Brandenburg, Stuttgart und München geplant; Düsseldorf und Hamburg werden noch geprüft.
Von Grenzverfahren können grundsätzlich alle noch nicht eingereisten, asylsuchenden Personen betroffen sein, die kein Visum haben oder keinen Pass, der sie zur Einreise nach Deutschland berechtigt. Sie werden in speziellen Einrichtungen oder abgesonderten Bereichen von Flughäfen untergebracht. Es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise . Das heißt: Die Personen werden so behandelt, als wären sie noch nicht in Deutschland beziehungsweise in die Europäische Union eingereist. Für sie gilt ein besonderes Asylverfahren ( AslyG §18a ). Dieses Prinzip ist rechtlich umstritten .
Im Grenzverfahren wird ein vollständiges Asylverfahren durchgeführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss über den Asylantrag im Grenzverfahren innerhalb von acht Wochen entscheiden. Wollen Flüchtlinge gegen die Entscheidung klagen, beträgt die Frist eine Woche. Das gesamte Asylgrenzverfahren muss innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein. Bei Klagen sollen Gerichte dementsprechend innerhalb von zwei Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden.
Klagt die Person nicht gegen eine Ablehnung oder bestätigt das Gericht eine behördliche Ablehnung, schließt sich das Rückkehrgrenzverfahren an. Gelingt es innerhalb von (weiteren) zwölf Wochen nicht, dass die Person ihre Rückkehr selbst organisiert oder abgeschoben wird, ist die Einreise zu gestatten. In diesem Fall bleibt die Person ausreisepflichtig und wird im Regelfall eine Duldung erhalten.
In Deutschland dürfte die Zahl der Grenzverfahren eher gering bleiben: Die bisherigen "Flughafenverfahren" betrafen verhältnismäßig wenige Personen (zu den Zahlen siehe unten).
Zum bisherigen Flughafenverfahren
2025 hat die Bundespolizei rund 11.500 "unerlaubte Einreisen" über die Luftgrenze festgestellt (15 Prozent weniger als 2024). Wenn Schutzsuchende mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisten, konnte das BAMF über ihren Asylantrag in einem Eilverfahren im Transitbereich des Flughafens entscheiden. Das geschah, wenn
- die einreisende Person aus einem sicheren Herkunftsstaat kam,
- oder sie keine gültigen Reisedokumente hatte. Im Jahr 2025 gab es 213 "Flughafenverfahren" (2024: 413).
Das Flughafenverfahren dauerte maximal 19 Tage. Wenn keine rechtskräftige Entscheidung innerhalb dieser Frist getroffen wurde, durfte die einreisende Person den Transitbereich verlassen.
Laut einem Praxisbericht der Flüchtlingshilfsorganisation "Pro Asyl" konnten Beschlüsse in derartigen Grenzverfahren kaum Rücksicht auf den psychischen und physischen Zustand der Schutzsuchenden nehmen und führten oftmals zu mangelhaften Urteilen.