11.04.2025 Mit einem langen Beitrag in den News und einer Pressemitteilung macht Pro Asyl heute auf die andauernde äußerst prekäre Situation von Geflüchteten in Griechenland aufmerksam.
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Pressemitteilung: Bericht: Flüchtlinge in Griechenland stehen weiterhin vor dem Nichts – Bundesverwaltungsgericht verhandelt über elende Situation
Schutzsuchende sind in Griechenland in einem bürokratischen Teufelskreis gefangen. Weil es für sie schier unmöglich ist, nötige Dokumente zu beschaffen, droht vielen die Obdachlosigkeit. Das dokumentiert ein aktueller Bericht von PRO ASYL und der griechischen PRO ASYL-Partnerorganisation RSA. Auch Menschen, die aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben werden, droht die Verelendung. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich kommende Woche mit der Situation in Griechenland beschäftigen.
Ein diese Woche veröffentlichter Bericht von PRO ASYL und der griechischen PRO ASYL- Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) zeigt, vor welch enormen Hürden anerkannte Flüchtlinge in Griechenland stehen, um ihr blankes Überleben zu sichern.
Wer in Deutschland als Flüchtling anerkannt wird, kann aufatmen: endlich in Sicherheit. In Griechenland sieht das ganz anders aus. Menschen, die dort einen Schutzstatus erhalten, sind von diesem Zeitpunkt an völlig auf sich allein gestellt, zudem gibt es keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Grundversorgung. Innerhalb von 30 Tagen nach Anerkennung müssen sie die Asylunterkunft verlassen und landen häufig völlig mittellos auf der Straße. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und selbst zu Obdachlosenunterkünften bleibt ihnen oft versperrt.
Eines EU-Landes unwürdig
„Mit dem Asylbescheid kommt für viele die Obdachlosigkeit. Der aktuelle Bericht zeigt deutlich, dass die Politik der Verelendung fortbesteht. Von Verbesserungen fehlt jede Spur. Das ist eines EU-Landes unwürdig“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL und Leiter der Europaabteilung.
PRO ASYL begrüßt, dass die Europäische Kommission Anfang 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet hat, weil Schutzberechtigte dort von den meisten Sozialleistungen ausgeschlossen sind. PRO ASYL erwartet von der Bundesregierung und der EU-Kommission, dass sie mehr Druck auf die griechische Regierung ausüben, damit diese endlich dringend notwendige Reformen einleitet, sodass in Griechenland auch geflüchtete Menschen ein Leben in Würde führen können.
Kafkaeske bürokratische Prozesse versperren den Zugang zu Grundrechten
Das griechische Recht und der Verwaltungsapparat, der es umsetzt, erinnern an Erzählungen Kafkas: Nur wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, die zu erlangen sich über Monate hinzieht, kann eine Sozialversicherungsnummer beantragen, welche wiederum auch für den Zugang zum Arbeitsmarkt und für den Bezug von Sozialleistungen gebraucht wird. Die Sozialversicherungsnummer wird jedoch nur aktiviert, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder in Aussicht gestellt wird. Ohne legale Arbeit und eine Meldeadresse aber gibt es keine aktive Sozialversicherungsnummer.
Zudem gibt es ohne eine aktive Sozialversicherungsnummer auch keine Gesundheitsversorgung, und selbst für eine Obdachlosenunterkunft ist diese Nummer nötig.
Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Situation Schutzberechtigter in Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch (16. April 2025) öffentlich über drohende Abschiebungen von Deutschland nach Griechenland. Es ist das erste Mal, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Situation in Griechenland beschäftigt, dazu liegt ihm unter anderem der neue Bericht von PRO ASYL und RSA vor.
Es geht um die Frage, ob die Situation in Griechenland für junge gesunde alleinstehende Männer zumutbar ist. Möglicherweise werden die Richter*innen noch am selben Tag ein Urteil sprechen. „Die neuesten Erkenntnisse zur Situation von Schutzberechtigten in Griechenland und die seit Jahren bestehenden systemischen Mängel zeigen, dass eine Rückkehr auch für junge geflüchtete Männer unzumutbar ist“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Die Kläger sind ein in Nord-Gaza geborener 34-jähriger Mann und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger. Ihnen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab und drohte den Klägern die Abschiebung nach Griechenland an.
Hintergrund
Angesichts dieser hoffnungslosen Lage ziehen viele anerkannte Flüchtlinge in andere EU-Länder weiter. In Deutschland haben im vergangenen Jahr laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 25.112 Menschen einen Asylantrag gestellt, die zuvor in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden. Angesichts des Elends war sich die deutsche Rechtsprechung bis Sommer 2024 weitgehend einig, dass eine Abschiebung nach Griechenland menschenrechtswidrig ist. Nach zwei umstrittenen Urteilen, die das anders sehen, steigt jedoch die Zahl der Abschiebungen. 2024 wurden insgesamt 220 Drittstaatsangehörige nach Griechenland abgeschoben, Tendenz steigend.
Eine Zusammenfassung des Berichts „Zur Situation von international Schutzberechtigten in Griechenland“ von PRO ASYL und RSA finden Sie hier.
Aus den News von Pro Asyl: Keine Verbesserung: Flüchtlinge in Griechenland ohne Bett, Brot und Seife
Flüchtlinge in Griechenland sind in einem bürokratischen Teufelskreis gefangen. Viele landen auf der Straße. Auch Menschen, die aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben werden, droht die Verelendung. Von angekündigten Verbesserungen fehlt jede Spur. Der neue Bericht von PRO ASYL und RSA liefert aktuelle Einblicke.
Die Situation für anerkannte Geflüchtete in Griechenland ist katastrophal. Ohne Hilfsleistungen landen viele von ihnen auf der Straße.
Batur*, ein anerkannter Flüchtling aus Afghanistan, wurde im März 2025 aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben. Er hatte Griechenland aus Angst um seine Sicherheit verlassen, nachdem er bedroht und körperlich angegriffen worden war. Seit seiner Abschiebung ist Batur in Athen obdachlos. Er schläft mit zwei weiteren Abgeschobenen auf der Straße.
So wie Batur geht es vielen Menschen, nach der positiven Abschluss des Asylverfahrens. Das vergangene Jahr war von einer nahezu vollständigen Einstellung der Grundversorgung für Geflüchtete in Griechenland gekennzeichnet – einschließlich der Sozialleistungen, die Asylsuchenden für die Dauer des Asylverfahrens zustehen. Zusätzlich sind die Unterstützungsmöglichkeiten durch Nichtregierungsorganisationen in Griechenland in den vergangenen Jahren in Folge staatlicher Maßnahmen und gekürzter Fördermittel zurückgegangen.
Die griechische Regierung hält dennoch an ihrer Linie fest: Ab dem Moment der Anerkennung sind international Schutzberechtigten vollständig auf sich allein gestellt. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf »Bett, Brot und Seife« gibt es in Griechenland nicht. In ihrem Bemühen, ihre blanke Existenz zu sichern, sind Schutzberechtigte gefangen in einem seit Jahren bestehenden Teufelskreis bürokratischer Hindernisse, die sich teilweise wechselseitig bedingen. Dies führt in der Praxis dazu, dass sehr viele Schutzberechtigte unter anderem nicht legal arbeiten dürfen, keine Sozialleistungen erhalten und sich nicht einmal auf die Warteliste einer überfüllten Obdachlosenunterkunft setzen lassen können.
Angekündigte Reformprozesse bleiben weiterhin aus. Dass das griechische Ministerium für Migration und Asyl seit März 2025 von Makis Voridis, einem Politiker mit rechtsradikalem Hintergrund, geführt wird, lässt wenig Hoffnung aufkommen, dass sich die Situation von international Schutzberechtigten in absehbarer Zeit verbessern wird.
Mit dem Asylbescheid droht die Obdachlosigkeit
Einzelfallarbeit als Grundlage des aktuellen Berichts
Das geht aus der aktuellen Stellungnahme »Zur Situation von international Schutzberechtigten in Griechenland« von PRO ASYL und der PRO ASYL-Schwesterorganisation Refugee Support Aegean (RSA) hervor. RSA begleitet und vertritt in Griechenland zahlreiche Personen auch nach dem positiven Abschluss des Asylverfahrens. Zusätzlich unterstützt RSA in Griechenland Schutzberechtigte, die etwa aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben wurden. Basierend auf dieser Arbeit des Teams von Anwält*innen und Sozialarbeiter*innen sowie weiterführenden Recherchen bündelt die Stellungnahme aktuelle Erkenntnisse zur Situation Schutzberechtigter in Griechenland. Dabei beleuchtet sie explizit auch die Umstände, denen Schutzberechtigte nach einer Abschiebung aus anderen Ländern ausgesetzt sind. Der deutschsprachige Bericht baut dabei auf dem englischsprachigen Bericht »Recognised Refugees 2025: Access to docuements and socio-econmic rights« auf.
»Unsichtbare Obdachlosigkeit«
Seit 2021 ist die Zahl der Menschen, die in Griechenland Schutz erhalten haben, sukzessive angestiegen. Alleine im zurückliegenden Jahr 2024 wurden mehr als 40.000 Asylanträge positiv beschieden. Unabhängig von besonderen Härten sind sie alle mit derselben Situation konfrontiert: Unmittelbar nach Zuerkennung des internationalen Schutzes werden die Unterstützungsleistungen, die Asylsuchenden während des Asylverfahrens zumindest auf dem Papier zustehen, komplett eingestellt. In dreißig Tagen, gezählt ab dem Tag des Erhalts des Anerkennungsbescheids, muss das Asyllager verlassen werden. Mit dem Asylbescheid droht die Obdachlosigkeit.
Aufgrund von gestiegenen Mietpreisen in Großstädten wie Athen und Thessaloniki herrscht ähnlich wie in deutschen Städten ein Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Für Schutzberechtigte, die bei der Wohnungssuche mit griechischen Staatsangehörigen konkurrieren, ist es daher unrealistisch, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Wohnungsnot hat auch Auswirkungen auf die Belegung von Obdachlosenunterkünften, die den Bedarf an Notschlafplätzen nicht einmal ansatzweise decken können.
Kafkaeske bürokratische Prozesse versperren Zugang zu Grundrechten
Ausführlich geht die Stellungnahme auf die rechtlichen und praktischen Hindernisse ein, die den Zugang zu den Rechten verhindern, die Menschen mit Flüchtlingsanerkennung bzw. subsidiären Schutz eigentlich offen stehen.
Ein Beispiel ist das komplexe und mehrstufige Verfahren zur Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (ADET), das oft Monate in Anspruch nimmt. Eine Fiktionsbescheinigung, mit der Schutzberechtigte auch ohne gültige Aufenthaltserlaubnis ihre Rechte geltend machen könnten, gibt es in Griechenland nicht. Gleichzeitig ist der Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis die Voraussetzung für die Erlangung und Beibehaltung einer Sozialversicherungsnummer (AMKA), für die Eröffnung eines Bankkontos, für den Zugang zum Arbeitsmarkt, für den Bezug von Sozialleistungen und auch für die Freizügigkeit innerhalb Griechenlands. Schutzberechtigte, die nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, sind alleine auf sich gestellt in einer Sackgasse.
Anschaulich ist auch das Beispiel der Sozialversicherungsnummer (AMKA), die in Griechenland unter anderem für den Bezug von Sozialleistungen, den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung benötigt wird, deren Aktivierung jedoch von einem bereits bestehenden oder in Aussicht gestellten legalen Beschäftigungsverhältnis abhängt.
Aufgrund der spezifischen Lebensumstände und langen bürokratischen Voraussetzungsketten können sehr viele Schutzberechtigte auch das griechische Garantierten Mindesteinkommen, das ihnen als eine Art Grundsicherung theoretisch zur Verfügung steht, nicht beziehen.
Die Missstände sind bekannt – doch politische Maßnahmen bleiben aus
Trotz vollmundiger Versprechen gegenüber EU-Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, diese systemischen Mängel zu beheben, hat die griechische Regierung bisher keine Abhilfe geschaffen. Dass Schutzberechtigte in Griechenland von den meisten Sozialleistungen ausgeschlossen sind, hat auch die Europäische Kommission auf den Plan gerufen, die deshalb Anfang 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet hat.
International Schutzberechtigte haben in Griechenland darüber hinaus keine Möglichkeit, Behörden gerichtlich zu verpflichten, ihnen ihre Rechte zu gewährleisten und adäquate Lebensbedingungen zu ermöglichen. Schutzberechtigte ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können nicht einmal eine anwaltliche Vertretung wirksam bevollmächtigen. Denn, laut griechischem Verwaltungsverfahrensgesetz muss die Unterzeichnung einer Vollmacht immer eine Beglaubigung der Unterschrift erfordert. Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können Schutzberechtigte diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllen.
Zu spät und zu wenig – das staatliche Integrationsprogramm
Das einzige staatliche Integrationsprogramm namens HELIOS ist Ende 2024 ausgelaufen. Ein Nachfolgeprogramm namens HELIOS+ wurde vom griechischen Migrationsministerium zwar schon offiziell verkündet, ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts jedoch noch nicht angelaufen. Bereits jetzt ist allerdings deutlich, dass HELIOS+ viel zu geringe Kapazitäten haben wird und nur ein Bruchteil der Menschen mit internationalem und vorübergehendem Schutz davon wird profitieren können. Das Leistungsspektrum von HELIOS+ wurde im Vergleich zu HELIOS nicht erweitert, einzig der Kreis der zur Teilnahme anspruchsberechtigten Personen wurde ausgeweitet. Eine Unterbringung wird auch HELIOS+ international Schutzberechtigten nicht bieten.
Ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland beworbenes »Überbrückungsprojekt«, das offenbar auf eine bilaterale Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland zurückgeht, soll laut BAMF Rückkehrer*innen unter anderem Unterbringung und Verpflegung für bis zu vier Monate bieten. Die Informationslage zu diesem Projekt ist jedoch sehr dürftig und teils widersprüchlich. Die Internationale Organisation für Migration (IOM), die das Projekt laut BAMF umsetzen soll, verneinte Ende März 2025 gegenüber griechischen Medien die Existenz eines solchen Programms; das griechische Migrationsministerium beantwortete entsprechende Presseanfragen bisher nicht. In einem internen Schreiben des BAMF, das PRO ASYL über einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten hat, ist nachzulesen, dass sich das Programm an »alleinstehende, erwerbsfähige Personen ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren [richtet]«, deren Anerkennung in Griechenland höchstens 24 Monate zurückliegt.
Nach Kenntnis von PRO ASYL und RSA werden Rückkehrer*innen, die in das Programm aufgenommen werden, in ein Aufnahmelager für Asylsuchende am Rande der nordgriechischen Stadt Serres gebracht. Wie in allen Lagern für Asylsuchende ist die Unterbringung von international Schutzberechtigten nach griechischem Recht hier eigentlich ausgeschlossen. Da das Überbrückungsprojekt darauf abzielt, Rückkehrer*innen im Anschluss in das Programm HELIOS+ aufzunehmen, scheint es von den extrem begrenzten Kapazitäten von HELIOS+ abhängig zu sein und wird daher voraussichtlich ebenso wenig in großem Maßstab Unterstützung für Rückkehrer*innen bieten können.
Nur punktuelle Unterstützung durch NGOs möglich
Die fehlende staatliche Unterstützung für international Schutzberechtigte kann in Griechenland auch nicht von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufgefangen werden, die fast ausschließlich in urbanen Zentren und auf den ägäischen Inseln vor der türkischen Küste aktiv sind. Die Unterstützung, die sie international Schutzberechtigten bieten, erfolgt nur punktuell und ist auf einen kleinen Personenkreis beschränkt. Bei vielen Nichtregierungsorganisationen handelt es sich zudem um kleine Grassroots-Initiativen, die in Deutschland am ehesten mit ehrenamtlichen Initiativen vergleichbar sind. Sie sind nicht in der Lage, die systemischen staatlichen Mängel bei der Unterstützung für international Schutzberechtigte auszugleichen. Dies gilt umso mehr, da der griechische Staat die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen seit einigen Jahren massiv einschränkt und Nichtregierungsorganisationen zusätzlich mit Kürzungen von Fördergeldern konfrontiert sind.
Keine Abschiebung ins Elend!
PRO ASYL und RSA kommen vor diesem Hintergrund zu dem Schluss, dass international Schutzberechtigten, darunter auch jene, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Griechenland abgeschoben werden, weiterhin die Verelendung in Griechenland droht – unabhängig von individuellen Fähigkeiten und der persönlichen Eigeninitiative, die sie an den Tag legen. Anstatt auf mehr Abschiebungen muss die Bundesregierung auf bilateralen Druck setzen, damit die griechische Regierung endlich die lang versprochenen Reformen angeht und die Grundrechte von Schutzberechtigten wahrt.