05.11.2026 Der Kölner Stadt-Anzeiger erfragte beim Fluchtministerium NRW Zahlen und Kosten für Abschiebungen aus dem Bundesland, im Anschluss an die Beantwortung einer Landtagsanfrage. Regelmäßig wird auch bundesweit und in anderen Jahren über die Kosten der Zwangsmaßnahmen berichtet.
von Detlef Schmalenberg. Sieben Flüge kosteten mehr als eine halbe Million Euro: NRW chartert für Abschiebungen ganze Flugzeuge, oft mit nur wenigen Passagieren.
Ein ganzes Charterflugzeug, um einen einzigen Menschen nach Bulgarien abzuschieben: Auch das gehört zur Bilanz der von Nordrhein-Westfalen organisierten Rückführungen, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurde. Am 29. September 2026 wurde laut einer Aufstellung des Fluchtministeriums bei einer solchen Maßnahme lediglich eine Person überstellt. Was der Flug gekostet hat, kann das Ministerium derzeit noch nicht sagen. Fest steht aber: Schon sieben frühere Flüge kosteten zusammen mehr als eine halbe Million Euro, wie einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag zu entnehmen ist.
Für sieben Charterflüge des Jahres 2025 weist die Drucksache 18/21860 insgesamt 515.936,38 Euro aus. Im Durchschnitt sind das rund 73.705 Euro je Flug. Die Einzelbeträge reichen von knapp 49.750 Euro bis zu 98.219 Euro. Die Zielflughäfen von Düsseldorf aus waren fünfmal Sofia und zweimal Zagreb.
... Auf Anfrage unserer Zeitung hat das Ministerium jetzt weitere Zahlen für 2025 und 2026 genannt. Insgesamt habe NRW in dieser Zeit 17 Charterflugzeuge gebucht, mit denen insgesamt 143 Personen abgeschoben wurden. Am 24. April beispielsweise wurden drei Ausreisepflichtige nach Bulgarien geflogen. Nach Kroatien wurden am 25. März und 9. April jeweils 13 Menschen gebracht, am 27. Mai waren es 15 und am 26. August zwölf. Dabei handelte es sich um Überstellungen in andere EU-Staaten im Rahmen des „Dublin-Systems“. Die Menschen wurden also dorthin abgeschoben, wo sie bei ihrer Ankunft in Europa erstmals registriert wurden – nicht in ihre Herkunftsländer.
... Wenn der Bedarf an Überstellungen so hoch sei, dass nicht alle Personen auf Linienflüge gebucht werden können, bitte die nordrhein-westfälische Zentralstelle für Flugabschiebungen (ZFA) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), einen Charterflug zu einem konkreten Abflugtag zu organisieren. Die geringe Zahl überstellter Menschen habe vor allem mit den Zielstaaten zu tun. Diese legten die Kontingente fest, häufig seien höchstens bis zu zehn Personen pro Maßnahme erlaubt. NRW könne darauf keinen Einfluss nehmen, die Verhandlungen in diesen Angelegenheiten seien Sache des Bundes.
... Die Wahl der „Maßnahmenvariante“ folge zudem „keiner ausschließlich fiskalischen Betrachtung“. Denn der „logistische, prozessuale und organisatorische Aufwand“ sei „für die Vielzahl beteiligter Behörden“ so hoch, dass „Sammelchartermaßnahmen regelmäßig effektiver als Einzelmaßnahmen sind“.