NRW: Nachrichten vom Landesgeschehen

04.09.2024 Wir zitieren Nachrichten aus dem Schnellinfo 08 - 2024 des Flüchtlingsrates NRW:

1. Haushaltsentwurf 2025 sieht Mittelkürzungen bei Flüchtlingsberatung vor

2. Gesetzentwurf zur Änderung des FlüAG und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung

3. Paritätischer fordert zum Schulstart Schutz und Bildung für geflüchtete Kinder

4. Landesintegrationsrat NRW lehnt Nennung von Nationalitäten in Pressemitteilungen der Polizei ab

 

1. Haushaltsentwurf 2025 sieht Mittelkürzungen bei Flüchtlingsberatung vor

Wie einer E-Mail der GGUA Flüchtlingshilfe vom 27.08.2024 zu entnehmen ist, hat Flüchtlingsministerin Josefine Paul im Gespräch mit dem Paritätischen Landesverband NRW am 23.08.2024 über den Haushaltsentwurf 2025 klargestellt, dass die Fachsäule „Regionale Beratung“ mit unveränderten Finanzmitteln von 15,1 Millionen Euro aus dem Programm „Soziale Beratung für Geflüchtete“ nach den Plänen des Flüchtlingsministeriums (MKJFGFI)
aus der Abteilung 5 „Flucht“ in die Abteilung 6 „Integration“ übergehen soll. Laut Paritätischem ist seitens des MKJFGFI versprochen worden, dass die Fachsäule „Regionale Beratung“ nicht in das Kommunale Integrationsmanagement integriert, sondern selbständig mit bekannter Richtlinie und Fachkonzept weitergeführt werde. Zudem sollen die
PSZ/ PSE, das Dezentrale Beschwerdemanagementund die Ausreise- und Perspektivberatung im bisherigen Umfang weitergefördert werden. Dagegen soll die landesgeförderte Asylverfahrensberatung (AVB) in den Landeseinrichtungen vollständig ge-
strichen werden. Dies werde damit begründet, dass die bundesgeförderte AVB die landesgeförderten Stellen soweit möglich „übernehmen“ könnte. Der Paritätische stellt vor dem Hintergrund, dass die bundesgeförderte AVB nicht aufgestockt werden soll, die Frage, wie mit dem Budget für NRW (Verteilung nach Königsteiner Schlüssel ca. 4,5 Mio €) die AVB vor allem im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Landeslager und die immer noch nicht versorgten Notunterkünfte bedarfsgerecht in allen Landesunterbringungen angeboten
werden soll.

 

2. Gesetzentwurf zur Änderung des FlüAG und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung

Einem Schreiben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW an den Landtagspräsidenten vom 03.07.2024 ist zu entnehmen, dass die Landesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung im Landtag einzubringen. Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs sei, die Landeszuweisungen zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Anhebung der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung gemäß § 4 FlüAG und eine höhere Beteiligung des Landes an außergewöhnlichen Krankheitskosten, die von den Gemeinden zu tragen sind (§ 4b FlüAG), an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen. Flüchtlinge aus der Ukraine sollen weiterhin in die allgemeine Aufnahmequote der Gemeinden einbezogen werden. Zudem ist im Entwurf für jeden Kreis eine jährliche Pauschale in Höhe von 500.000 Euro zur Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung vorgesehen.

 

3. Paritätischer fordert zum Schulstart Schutz und Bildung für geflüchtete Kinder

Der Paritätische Landesverband NRW hat anlässlich des Schulstarts in NRW im Rahmen einer Pressemitteilung vom 20.08.2024 Schutz, Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder und Jugendliche gefordert und die Unterbringung in menschenunwürdigen Sammelunterkünften kritisiert. Zurzeit würden mehr als 3.500 Kinder und Jugendliche in NRW, oft isoliert von der Außenwelt, ohne Privatsphäre, umfassende Gesundheitsversorgung und unter teils schlechten hygienischen Bedingungen in Landesaufnahmeeinrichtungen leben, in denen in manchen Fällen selbst ein Ersatzangebot für schulische Bildung fehle. Laut Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW, betonen Organisationen wie UNICEF seit Jahren vergeblich, dass Sammelunterkünfte keine geeigneten Orte für Kinder
seien. Woltering verdeutlicht, dass die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder gelten, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft. Obwohl NRW mit seinem Landeskinderschutzgesetz hohe Standards für den Schutz von Kindern setze, sind laut Paritätischem junge Menschen in Landesunterkünften weitgehend ungeschützt und den Risiken infolge einer langfristigen Sammelunterbringung ausgesetzt. Der rasante Ausbau des Landesaufnahmesystems seit 2022 verschärfe die Situation und grundlegende Maßnahmen des Landesgewaltschutzkonzeptes würden oft nicht eingehalten.
Woltering fordert die Landesregierung auf, geflüchteten Kindern und Jugendlichen förderliche
Bedingungen und einen schnellen Zugang zu Bildung zu ermöglichen und wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die Dauer der Unterbringung von Familien in Sammelunterkünften auf ein Minimum zu begrenzen.

 

4. Landesintegrationsrat NRW lehnt Nennung von Nationalitäten in Pressemitteilungen der Polizei ab

Mit Pressemitteilung vom 31.07.2024 hat der Landesintegrationsrat NRW die geplante Neuregelung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, die Nationalitäten von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei zu nennen, um mehr Transparenz zu schaffen und Spekulationen entgegenzuwirken, scharf kritisiert. Diese Änderung ist laut Landesintegrationsrat problematisch und gefährlich, da sich dadurch Vorurteile und rassistische Stereotypen verstärken würden und sich die ohnehin schon angespannte gesellschaftliche Stimmung verschärfen könnte. Der Landesintegrationsrat NRW hebt hervor, dass wissenschaftliche Studien wiederholt gezeigt hätten, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration gebe, kriminelle Handlungen vielmehr durch sozialen Status, Geschlecht und Alter beeinflusst würden.