Pro Asyl: Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete müssen gestoppt werden. Bundestag soll Leis­tungs­rechts­an­pas­sungs­ge­setz ablehnen

24.02.2026 Mit einer Pressemitteilung macht Pro Asyl auf die anstehende Beratung eines Gesetzentwurfs aufmerksam, der vorsieht, ab April 2025 ein­ge­reis­te ukrai­ni­sche Geflüch­te­ten aus den regu­lä­ren Sozi­al­leis­tungs­sys­te­men her­aus­zu­neh­men und ihnen ledig­lich Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) zu gewäh­ren. Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung bestä­tigt grund­le­gen­de Kritik;

... fal­sche Wei­chen­stel­lung des Gesetz­ent­wurfs ... Statt Inte­gra­ti­on zu för­dern, erschwert das Gesetz den Zugang zum Arbeits­markt.

Dabei hat sich die Ein­bin­dung ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter in die regu­lä­ren Sys­te­me bewährt: Die Arbeits­quo­te von Ukrainer*innen steigt kon­ti­nu­ier­lich.

 

Hier die Presse­mitteilung im Wortlaut: Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete müssen gestoppt werden

24.02.2026Über eine Mil­li­on ukrai­ni­sche Schutz­su­chen­de haben in Deutsch­land Zuflucht gefun­den, dar­un­ter beson­ders vie­le Frau­en und Kin­der. Mit dem Leis­tungs­rechts­an­pas­sungs­ge­setz soll ihnen nun Gel­der gestri­chen und Job­cen­ter-Ange­bo­te zur Arbeits­ver­mitt­lung genom­men wer­den. PRO ASYL for­dert den Bun­des­tag auf, das Gesetz abzulehnen.

„Men­schen, die vor einem andau­ern­den Angriffs­krieg bei uns Zuflucht gefun­den haben, brau­chen Schutz und Soli­da­ri­tät, nicht sozia­le Degra­die­rung. Der geplan­te Rechts­kreis­wech­sel ver­ur­sacht Armut per Gesetz und erschwert den Weg in den Arbeits­markt. Die Leis­tungs­kür­zun­gen sind sozi­al­po­li­tisch kon­tra­pro­duk­tiv und ver­ur­sa­chen mehr Büro­kra­tie“, erklärt Andrea Kothen, Refe­ren­tin von PRO ASYL.

Der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung sieht vor, ab April 2025 ein­ge­reis­te ukrai­ni­sche Geflüch­te­ten aus den regu­lä­ren Sozi­al­leis­tungs­sys­te­men her­aus­zu­neh­men und ihnen ledig­lich Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) zu gewäh­ren. Bereits im Janu­ar hat PRO ASYL umfang­reich die Nach­tei­le des Geset­zes­vor­ha­bens deut­lich gemacht.

Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung bestä­tigt grund­le­gen­de Kritik

Auch Sach­ver­stän­di­ge haben bei der gest­ri­gen Anhö­rung im Bun­des­tag die fal­sche Wei­chen­stel­lung des Gesetz­ent­wurfs deut­lich gemacht: Statt Inte­gra­ti­on zu för­dern, erschwert das Gesetz den Zugang zum Arbeits­markt. Denn wäh­rend ukrai­ni­sche Geflüch­te­te bis­lang durch Anbin­dung an das Job­cen­ter Sozi­al­leis­tun­gen und Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on aus einer Hand erhal­ten, sol­len sie künf­tig über­wie­gend bei Sozi­al­äm­tern lan­den – die für eine Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on kei­ne Struk­tur und kei­ne Exper­ti­se haben.

Dabei hat sich die Ein­bin­dung ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter in die regu­lä­ren Sys­te­me bewährt: Die Arbeits­quo­te von Ukrainer*innen steigt kon­ti­nu­ier­lich. Laut einer inter­na­tio­na­len Stu­die hat allein der Job-Tur­bo 58.000 Ukraine*innen zusätz­lich in Arbeit gebracht und nach­hal­tig gewirkt.

Bun­des­rat erkennt Pro­ble­me – bleibt aber hin­ter not­wen­di­ger Kri­tik zurück

In einer Stel­lung­nah­me des Bun­des­ra­tes machen auch die Län­der ihre Zwei­fel deut­lich. Sie leh­nen die Ein­füh­rung einer Pflicht, sich um Arbeit bemü­hen und andern­falls Arbeits­ge­le­gen­hei­ten auf­neh­men zu müs­sen, ab. So wür­den „erheb­li­che Mehr­be­las­tun­gen für die nach dem Asyl­bLG zustän­di­gen Behör­den“ ent­ste­hen. Das för­de­re „weder die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on der Betrof­fe­nen“ noch füh­re das „zu einer Been­di­gung des Leis­tungs­be­zugs“. Zudem lehnt der Bun­des­rat es ab, ukrai­ni­sche Ver­trie­be­ne mit Schutz­sta­tus in einem ande­ren EU-Mit­glied­staat pau­schal von jeg­li­chen Leis­tun­gen aus­zu­schlie­ßen und macht Vor­schlä­ge für die Locke­rung von Fris­ten und die Aus­wei­tung von Übergangsregelungen.

Aus Sicht von PRO ASYL müss­te die Kri­tik wei­ter gehen, denn mit der Umstel­lung auf Leis­tun­gen nach dem Asyl­bLG droht den Betrof­fe­nen die Unter­schrei­tung des men­schen­wür­di­gen Exis­tenz­mi­ni­mums – das aber ist im Grund­ge­setz für jeden Men­schen garan­tiert. Men­schen­wür­de darf kein poli­ti­sches Ver­hand­lungs­er­geb­nis sein. Daher for­dert PRO ASYL die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und die Ein­bin­dung aller Bedürf­ti­gen in die regu­lä­ren Sozialsysteme.