ProAsyl zum Ende des Abschiebungsstopps nach Syrien: Kein Grund zur Sorge

21.01.2021 Die Innenministerkonferenz hatte Ende letzten Jahres den bis dahin geltenden Abschiebestopp nach Syrien auslaufen lassen und nicht wie in den Jahren zuvor verlängert. ProAsyl bewertete jetzt die entstandene Lage und meint: Kein Grund zur Panik. Wir zitieren:

"Geändert hat sich nichts in Syrien: Der Bürgerkrieg tobt weiter, Diktator Assad ist immer noch an der Macht, nach wie vor drohen Folter und Verfolgung. Dennoch hat die Innenministerkonferenz den seit 2012 geltenden Abschiebungsstopp nach Syrien nicht mehr verlängert. Was bedeutet dies für Syrer*innen in Deutschland?

Der Abschiebungsstopp für Syrien ist mit Ende des Jahres 2020 ausgelaufen, da die letzte Innenministerkonferenz diesen nicht verlängert hat. Doch was bedeutet diese Entscheidung in der Praxis? Ist mit einem baldigen Beginn von Abschiebungen nach Syrien zu rechnen? Müssen die hier lebenden Syrer*innen Angst um ihren Aufenthalt haben? Oder dient die Nicht-Verlängerung des Abschiebungsstopps nur zur Stimmungsmache gegen Geflüchtete? Und geht es nicht viel mehr als um reine Symbolpolitik und um ein weiteres der viel zu vielen politischen Signale ins rechte Lager?

Sorgen vor Abschiebung unbegründet

Über 800.000 Syrer*innen leben in Deutschland, die meisten von ihnen geflohen vor dem Bürgerkrieg in Syrien, vor Terror und Verfolgung durch das Assad-Regime oder durch islamistische Gruppen. Viele haben sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut oder versuchen das gerade und werden nun durch die Aufhebung des Abschiebungsstopps und die Ankündigung, dass ab Januar wieder Abschiebungen nach Syrien möglich sein sollen, zutiefst verunsichert. Viele fürchten ihren Aufenthaltsstatus und damit nach der Flucht aus Syrien ein weiteres Mal den Boden unter den Füßen zu verlieren und sorgen sich um ihre Sicherheit und ihre Zukunft. Doch diese Angst, bald nach Syrien zurückkehren zu müssen oder sogar abgeschoben zu werden, ist in nahezu allen Fällen unberechtigt, die meisten Menschen weit von einer drohenden Abschiebung entfernt.

Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz bedeuten Sicherheit vor Abschiebung

Denn die meisten von ihnen haben vom BAMF oder durch ein Gericht einen Schutzstatus erhalten, der sie trotz Aufhebung des Abschiebungsstopps sicher vor einer Abschiebung schützt. In der Regel sind dies der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutz, in einigen Fällen auch ein so genanntes nationales Abschiebungsverbot. Alle diese Status bedeuten, dass eine Abschiebung der Betroffenen nach Syrien verboten ist, unabhängig davon wie sich die Abschiebungspraxis entwickelt.

Auch eine nur befristete Aufenthaltserlaubnis ist demnach also kein Grund zur Sorge: So lange der Schutzstatus besteht, muss auch die Aufenthaltserlaubnis zwingend verlängert werden, sofern nicht schwere Straftaten o.ä. einer Verlängerung entgegenstehen. Die Betroffenen müssen also nicht fürchten, dass die Ausländerbehörde ihnen die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis mit Hinweis auf den aufgehobenen Abschiebungsstopp verweigert."