26.09.2026 Nach den fortgesetzten Wahlerfolgen der AfD will Sachsens Innenminister Schuster eine neue Debatte über Migration und Asyl anstoßen, die noch mehr Verschärfung und sogar die Abschaffung des Asylrechts bewirken soll. Über seinen 4-Punkte-Plan will er mit den Innenminister:innen von Bund und Ländern beraten.
Generell soll an die Stelle des individuellen Rechts auf Asyl nach dem Willen des CDU-Politikers künftig eine Kontingentlösung treten
Ausreise-Erzwingungshaft... "Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können."
"Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt."
Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention
Dass die Übernahme von AfD-Themen diese Partei erst richtig stark gemacht hat, ist bei ihm offenbar noch nicht angekommen. Die bisherige "Migrationswende" im Bund reicht ihm noch nicht.
Die Bekanntmachung seiner Pläne und die Kritik daran wird von vielen Medien berichtet. Ausschnitte aus einigen:
- Evangelische Zeitung 25.9.2026 Sachsens Innenminister Schuster stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
Nach immer neuen Wahlerfolgen der AfD will Sachsens CDU-Innenminister Schuster mit einem Vier-Punkte-Plan eine Debatte anstoßen. Das Grundrecht auf Asyl will er streichen.
... Schuster will mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte anstoßen. Darüber will er in den nächsten Wochen mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. Er sehe im aktuellen Rückgang der Asylanträge seine bisherige Haltung bestätigt. "Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein."
... Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem eine Ausreise-Erzwingungshaft vor. "Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können", heißt es darin.
Zusätzlich wird eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Überdies sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, so Schuster. "Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt."
Armin Schuster hat sich dafür ausgesprochen, die Zahl der Asylsuchenden klar zu begrenzen. Die Oppositionsparteien werfen ihm vor, das Grundrecht auf Asyl abzulehnen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) stößt nach seinem Vorschlag, das Asylrecht in Deutschland zu verändern, auf deutliche Kritik. So warfen ihm Teile der Opposition im Landtag vor, am Grundrecht auf Asyl zu rütteln...
... Kritik gab es auch von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD). Sie sagte: Forderungen wie die Streichung des Grundrechts auf Asyl bedienten nur rechte Ressentiments. Sie erwarte vom sächsischen Innenminister, dass er sich nicht zu populistischen Debatten über Grundrechte hinreißen lasse.
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DLF 25.09.2026 Sachsens Innenminister Schuster für Kontingentlösung
Der CDU-Politiker und sächsische Innenminister Schuster hat eine deutliche Verschärfung des Asylrechts gefordert.
Künftig solle die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden der Maßstab für den Umfang sein, in dem Deutschland Asyl gewähre, heißt es in einem Papier Schusters, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland und die Nachrichtenagentur dpa berichten. Generell solle an die Stelle des individuellen Rechts auf Asyl nach den Vorstellungen Schusters eine Kontingentlösung treten.
Um Abschiebungen von Straftätern zu erleichtern, dringt der Christdemokrat auf eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei müsse das Sicherheitsinteresse des Landes höher gewichtet werden als das Bleibeinteresse von Straftätern, heißt es in dem Papier.
- Spiegel 25.09.2026 Vierpunkteplan Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl streichen
Wer in Deutschland Asyl bekommt, soll nach Willen des sächsischen Innenministers Schuster nicht mehr am Schutzstatus bemessen werden. Es ist nicht die einzige Verschärfung im Asylrecht, die dem CDU-Politiker vorschwebt.
Das Asylrecht gehört zu den Pfeilern des deutschen Grundgesetzes, in Artikel 16a ist es verankert. Wer politisch verfolgt ist, kann in Deutschland auf Schutz hoffen. Sachsens Innenminister Armin Schuster drängt nun darauf, diesen grundsätzlichen Schutz zu streichen.
»Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt«, heißt es in einem Vierpunkteplan. Generell soll an die Stelle des individuellen Rechts auf Asyl nach dem Willen des CDU-Politikers künftig eine Kontingentlösung treten. Über den Plan berichtete zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er liegt auch der Nachrichtenagentur dpa vor.
... Im vergangenen Jahr hatte bereits der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, vorgeschlagen, individuelle Asylprüfungen durch humanitäre Aufnahmen über Kontingente zu ersetzen. Neben humanitären Gesichtspunkten könne hier auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarkts eine Rolle spielen. Er betonte, dass dies seine »persönliche Einschätzung« sei und er nicht als Bamf-Präsident spreche. Schuster begrüßte den Vorstoß damals als »sehr konstruktiven Debattenbeitrag« und argumentierte, mit einem humanitären Kontingentsystem könnte Deutschland eine »flexible Obergrenze« einführen...
... Was würde eine Abschaffung des Asylgrundrechts bedeuten?
Das Asylrecht ist derzeit in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bereits 1996 entschieden, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber das Asylgrundrecht grundsätzlich aufheben kann. Dafür gelten die Regeln für eine Änderung des Grundgesetzes.
Schusters Vorstoß ist damit zunächst ein politischer Vorschlag. Für eine tatsächliche Änderung des Grundgesetzes wären entsprechende Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Zudem bleiben europäische und völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands vom nationalen Grundgesetz unabhängig bestehen. Über seinen Plan will Schuster nach eigenen Angaben in den kommenden Wochen mit dem Bundesinnenministerium und seinen Amtskollegen in den Ländern beraten. (Quellen: RND, dpa, eigene Recherche) (nmr)