14.06.2025 Die EU-Innenminister haben sich darauf verständigt, den Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete Menschen ein weiteres Jahr zu verlängern. Das bedeutet für diese
weiterhin Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen
Zugleich stellten die EU-Innenminister eine
Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt. Die formelle Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten steht aber noch aus und wird laut einem Sprecher in einer der kommenden Sitzungen erwartet.
Wir zitieren Pressestimmen:
Die EU verlängert den Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge einstimmig bis März 2027. Dieser ermöglicht Aufenthalt und Arbeit.
Die EU hat den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängert. Die EU-Innenminister billigten am Freitag in Luxemburg einstimmig einen Vorschlag der EU-Kommission, mit dem Ukrainerinnen und Ukrainer bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten können. „Wir werden Millionen ukrainischen Flüchtlingen ein weiteres Jahr lang Schutz bieten“, erklärte der polnische Innenminister Tomasz Siemoniak, dessen Land noch bis Ende des Monats die Ratspräsidentschaft innehat.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen vereinfachten Schutzstatus ermöglicht. Ukrainerinnen und Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert. Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert.
In ihrem Vorschlag hatte die Kommission Anfang Juni auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vorgestellt. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Million Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000. (afp)
Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine politische Grundsatzeinigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr - bis März 2027 - erreicht. Damit erhielten die Betroffenen weiterhin Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, hieß es in einer Mitteilung am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg.
Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt. Die formelle Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten steht aber noch aus und wird laut einem Sprecher in einer der kommenden Sitzungen erwartet.
Rückkehr in die Ukraine?
Parallel beraten die EU-Länder über eine Empfehlung der Kommission zur Vorbereitung einer koordinierten Rückkehrstrategie. Diese soll den Geflüchteten den Übergang in andere Aufenthaltsformen, wie etwa Arbeits- oder Studentenvisa, erleichtern. Zudem sollen die Informationen über Rückkehrmöglichkeiten verbessert und der Weg für eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine geebnet werden.
EU-Kommissar Magnus Brunner kündigte die Berufung eines Sondergesandten für ukrainische Geflüchtete an. Sollte sich die Lage in der Ukraine stabilisieren, könnte der Schutzstatus nach früheren Worten Brunners auch vorzeitig aufgehoben werden.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen.