Sichere Herkunftsstaaten, anwaltlicher Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre: Bundestag beschloss Verschärfungen des Asylrechts

05.12.2025 Die volle mediale Aufmerksamkeit im Bundestag war auf die Rentenabstimmung gerichtet. Doch daneben beschloss sich das Parlament auch die lang kritisierten Verschärfungen des Asylrechts. 

Sichere Herkunftsstaaten: Künftig kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Bundesrats per Rechtsverordnung festlegen... Die Bundesregierung erwartet von der Regelung schnellere Verfahren, weil Anträge aus sicheren Herkunftsländern pauschal als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen werden können. 

Pflichtbeistand: Mit dem Gesetz entfällt die erst 2024 eingeführte Pflicht, Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierten die Rücknahme deutlich. "Freiheitsentzug ist eine der schwersten Grundrechtseingriffe", teilte der Anwaltverein mit. Noch immer seien mehr als die Hälfte der Inhaftierungen rechtswidrig, der Staat müsse sich hier eine besonders sorgfältige Prüfung gefallen lassen.

Einbürgerungsperre: Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, droht, besticht oder vorsätzlich unvollständige oder falsche Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen macht, soll für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen werden. (alles zitiert aus der Zeit, s. u.)

 

  • Pressemitteilung von Pro Asyl Kommentierung von PRO ASYL zur heutigen Entscheidung des Bundestags über die Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft und die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Hier der Gesetzentwurf

„Nahezu beiläufig hat der Bundestag heute zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet. Mit der Bestimmung angeblich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung der Bundesregierung wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Eine demokratische und öffentliche Diskussion soll verhindert werden, obwohl jede neue Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten das Recht auf ein faires Asylverfahren für die betroffenen Personen einschränkt. Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, die dazu auch bereits als Sachverständige im Innenausschuss gesprochen hat.

 

Der Bundestag beschloss am Freitag umstrittene Änderungen im Ausländerrecht. Die Listen sicherer Herkunftsstaaten sollen künftig per Rechtsverordnung erweitert werden können, der Rechtsbeistand bei drohender Abschiebehaft fällt weg.

Die Bundesregierung kann Staaten künftig einfacher als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen – und damit Abschiebungen dorthin erleichtern. Das hat der Bundestag beschlossen. Wenn die Bundesregierung Staaten künftig per Rechtsverordnung als sichere Herkunftsländer einstufen kann, muss der Bundesrat nicht mehr zustimmen. Rechtlich möglich wird das, indem die relativ kleine Gruppe von Schutzsuchenden, die als politisch Verfolgte Asyl erhalten, hier ausgeklammert wird.

Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, versicherte: "Jede und jeder der begründen kann, dass Verfolgung droht, erhält Schutz." Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sprach hingegen von "Asylverfahren zweiter Klasse". "Wenn ein Staat als sicher gilt, wird der Asylvertrag zur Formsache." Christian Wirth von der AfD nannte das EU-Asylrecht dysfunktional und forderte weiterreichende Schritte.

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit umstritten

Filiz Polat von den Grünen nannte das Gesetz verfassungswidrig. Diese Auffassung geht zurück auf ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen zu der Frage, ob die Bundesregierung am Bundesrat vorbei durch Rechtsverordnung handeln kann. Die Frage war Anfang Oktober im Innenausschuss des Bundestags kontrovers diskutiert worden.

Kingreen verneint sie unter Hinweis auf Art. 16a Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG). Danach braucht es zur Bestimmung sicherer Herkunftsländer ein "Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf", erforderlich ist. Umstritten ist aber, ob dies nur gilt, sofern es um Anträge auf Asyl im Sinne des Art. 16a GG gilt, oder ob sich dieses Erfordernis auch auf den unionsrechtlich konkretisierten internationalen Schutz, also die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von subsidiärem Schutz, bezieht. Der Konstanzer Migrationsrechtler Daniel Thym sieht zumindest Prozessrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Idee kam einst vom heutigen Chef des Kanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Thorsten Frei. Der CDU-Politiker hatte sie 2019 in einem FAZ-Gastbeitrag skizziert.

Kontroverse um Pflichtanwalt

Rechtsstaatlich nicht weniger umstritten ist eine weitere Verschärfung im nun beschlossenen Gesetz. Menschen, denen Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam oder Überstellungshaft droht, sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Pflichtanwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. Dieser Anspruch war erst im vergangenen Jahr mit dem "Rückführungsverbesserungsgesetz" der Ampel eingeführt worden.

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierten die Rücknahme. "Freiheitsentziehung ist eine der schärfsten Grundrechtseinschränkungen", erklärte der Anwaltverein. "Noch immer sind über die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig. Der Staat muss sich hier eine besonders genaue Prüfung gefallen lassen." Der auf Abschiebehaft spezialisierte Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hatte schon 2022 im Interview mit LTO auf die sehr hohe Anzahl rechtswidriger Haftanordnungen hingewiesen. Diesem Missstand könnte mit der Pflichtbestellung begegnet werden. 

SPD-Politiker Fiedler sagte, in schwierigen Fällen werde es auch künftig einen Rechtsbeistand geben. Der Gesetzentwurf verweist insofern auf Fälle nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). So sei nach § 419 Absatz 1 FamFG zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Bei Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage komme die Beiordnung eines Rechtsanwaltes schon jetzt unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG in Betracht.

Einbürgerungssperre bei Täuschungsversuchen

Eine Verschärfung soll es auch im Staatsangehörigkeitsrecht geben. Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder vorsätzlich unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Dies war im urprünglichen Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen, der Innenausschuss hatte die Änderung erst kürzlich beschlossen. Damit reagierte er auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern. "Wer im Einbürgerungsverfahren schon versucht zu täuschen, der hat den deutschen Pass nicht verdient", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). 

Die Zehn-Jahres-Sperre soll gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller "arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat". Die Sperre solle auch gelten, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht hat.

Das genaue Ergebnis der ausschlaggebenden namentlichen Abstimmung in dritter Lesung sollte erst später öffentlich werden. Bei der vorausgegangen zweiten Lesung hatte die Regierungsfraktionen von Union und SPD sowie die AfD zugestimmt. Grüne und Linke votierten dagegen.

 

Die Bundesregierung kann künftig selbst über sichere Herkunftsstaaten entscheiden, der Rechtsanspruch auf einen Anwalt entfällt. Aus der Zivilgesellschaft gibt es Kritik.

Der Bundestag hat ein weiteres Gesetzespaket zur Verschärfung der Migrationspolitik verabschiedet. 457 Abgeordnete stimmten dafür, 130 dagegen. Künftig kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Bundesrats per Rechtsverordnung festlegen. Die Neuregelung gilt für Verfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den subsidiären Schutz, nicht jedoch für Asylgesuche.

Die Bundesregierung erwartet von der Regelung schnellere Verfahren, weil Anträge aus sicheren Herkunftsländern pauschal als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen werden können. Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen laut Gesetz keine politische Verfolgung zu befürchten ist. 

Betroffene aus diesen Ländern müssen ihre Verfolgung einzeln nachweisen. Jede Person, die eine konkrete Verfolgung darlegen könne, erhalte weiterhin Schutz, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler.

Grüne bezeichnen Gesetz als verfassungswidrig

Allerdings will die Bundesregierung mit der Maßnahme nach eigenen Angaben ein Signal senden, dass Schutzgesuche aus entsprechenden Ländern in Deutschland kaum Aussicht auf Erfolg haben. Mit dem Bundestagsbeschluss "geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter", teilte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), mit. Er kündigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer an.

Neben den Abgeordneten von SPD und CDU/CSU unterstützte auch die AfD den Entwurf. Die Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei stimmten mehrheitlich dagegen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sprach von Asylverfahren zweiter Klasse. Filiz Polat von den Grünen bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig.

Kritik von Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer

Mit dem Gesetz entfällt zudem die erst 2024 eingeführte Pflicht, Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. 

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierten die Rücknahme deutlich. "Freiheitsentzug ist eine der schwersten Grundrechtseingriffe", teilte der Anwaltverein mit. Noch immer seien mehr als die Hälfte der Inhaftierungen rechtswidrig, der Staat müsse sich hier eine besonders sorgfältige Prüfung gefallen lassen. Nach Auskunft von Fiedler werde es in "schwierigen" Fällen weiterhin Rechtsbeistand geben.

Der Verein Pro Asyl sprach von zwei sehr problematischen Regelungen. Mit der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung werde ein Gesetzgebungsprozess umgangen, der verfassungsrechtlich vorgesehen sei, kritisierte die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith. Die Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebehaft leiste einer "massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft" Vorschub.

Verschärfung bei der Einbürgerung

Teil des Gesetzes ist daneben auch eine Verschärfung bei der Einbürgerung. Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, droht, besticht oder vorsätzlich unvollständige oder falsche Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen macht, soll für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen werden. Mit der Regelung reagiert die Bundesregierung auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern

Wer im Verfahren zu täuschen versuche, habe "den deutschen Pass nicht verdient", sagte Throm. Die Regelung wurde nach Beratungen im Innenausschuss in den Gesetzentwurf aufgenommen.