11.06. 2026 Zusammenstellung verschiedener Stimmen, Fragen und Antworten z. B. von Pro Asyl
aktualisiert
- ZEIT mit Agenturen 20.06.2026 UN-Kommissar kritisiert Verschärfung der EU-Migrationspolitik
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sieht durch neue EU-Asylregeln Menschenrechte gefährdet. Die EU könne ihre Pflichten nicht an Drittländer auslagern.
Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hat die EU für die Verschärfung ihrer Abschiebe- und Asylregeln kritisiert. Die neue Migrationspolitik erlaubt unter anderem Abschiebezentren in Drittländern außerhalb der EU. Die Mitgliedsstaaten könnten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht »einfach an Drittländer auslagern«, sagte Türk...
- Pressemitteilung 11.06.2026: PRO ASYL zum GEAS-Start: Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter!
Ab dem 12. Juni gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 30 Jahren umfasst unter anderem beschleunigte Asylverfahren, mehr Freiheitsbeschränkungen und Haft. Das Dublin-System bleibt bestehen und erfährt weitere Verschärfungen. Der neue Solidaritätsmechanismus droht wirkungslos zu bleiben.
“Der 12. Juni ist kein einmaliger Showdown, sondern der Beginn einer langen, schmerzhaften rechtlichen Auseinandersetzung. Das restriktive GEAS-Paket muss sich an der EU-Grundrechtecharta messen lassen. PRO ASYL unterstützt Schutzsuchende dabei, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Wir stehen an ihrer Seite – mit Rechtsberatung, unserem Rechtshilfefonds und einem starken Netzwerk in Deutschland und Europa. Wo Grund- und Menschenrechte an den Außengrenzen, in Grenzverfahren und in den neuen haftähnlichen Lagern verletzt werden, kämpfen wir gemeinsam mit den Betroffenen für Gerechtigkeit“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Nach zwei Jahren Umsetzungszeitraum wird die GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026 anwendbar. Die GEAS-Reform umfasst elf Rechtsakte, davon sind zehn als Verordnungen direkt anwendbares Recht. In Deutschland waren zur Umsetzung der Reform die GEAS-Anpassungsgesetze erlassen worden, die ebenfalls ab dem 12. Juni greifen.
Die Knackpunkte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
In einem FAQ hat PRO ASYL die wichtigsten Aspekte der GEAS-Reform dargestellt. Aus Sicht von PRO ASYL sind folgende Verschärfungen besonders kritisch für den Flüchtlingsschutz:
- Verpflichtende Grenzverfahren: An den EU-Außengrenzen werden für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent Asylgrenzverfahren stattfinden, die bis zu drei Monate dauern können. Bei Ablehnung folgt ein bis zu dreimonatiges Rückführungsverfahren. Während dieser Zeit gelten die Betroffenen als „nicht eingereist“ und sind faktisch inhaftiert. In Deutschland sind solche Verfahren an sechs Flughäfen geplant. PRO ASYL kritisiert die Verfahren als unfair und warnt vor Fehlentscheidungen.
- Beschleunigte Asylverfahren im Inland: Künftig werden viele Asylverfahren in Deutschland beschleunigt und mit eingeschränktem Rechtsschutz durchgeführt, etwa für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten oder Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent. Die neue EU-Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ umfasst auch Ägypten, Marokko, Tunesien und die Türkei. PRO ASYL lehnt das Konzept der “sicheren Herkunftsstaaten” entschieden ab und warnt vor voreingenommenen Verfahren.
- Mehr Freiheitsbeschränkung und Haft: Für viele Schutzsuchende wird es nun zur Realität, Unterkünfte nicht verlassen zu dürfen oder inhaftiert zu werden – besonders an den EU-Außengrenzen, aber auch in Deutschland. PRO ASYL lehnt solche Freiheitsbeschränkungen entschieden ab. Sie sind psychisch belastend und erschweren unabhängige Unterstützung.
- Verteilungssystem bleibt unfair: Das seit Jahren dysfunktionale Dublin-System bleibt bestehen und wird für Betroffene verschärft. Das Grundproblem der ungleichen Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Staaten wird auch durch den Solidaritätsmechanismus nicht gelöst, da viele Staaten – darunter Deutschland – die Aufnahme von Asylsuchenden aus anderen EU-Ländern ablehnen. PRO ASYL fordert ein wirklich solidarisches Aufnahmesystem und für Schutzsuchende die Möglichkeit, ihren Schutzort selbst zu wählen.
- News von Pro Asyl 10.06.2026 GEAS startet: FAQ zu den wichtigsten Aspekten der europäischen Asylreform
Ab dem 12. Juni 2026 greift die Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Für in die EU fliehende Menschen wird es damit noch schwerer werden, Schutz zu bekommen. Auch in Deutschland gibt es viele Änderungen. PRO ASYL beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen.
Als »historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa« hatte PRO ASYL die Zustimmung des Europaparlaments zu der Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) im Jahr 2024 kritisiert. Jetzt, zwei Jahre später, startet am 12. Juni 2026 die praktische Anwendung der großen Asylrechtsverschärfung. Viele Asylanträge werden künftig in beschleunigten Asylverfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz geprüft – und es ist abzusehen, dass sie oft fälschlich abgelehnt werden. Neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkungen und der Asylverfahrenshaft können dazu führen, dass es Inhaftierungen von Asylsuchenden geben wird, die es in dieser Form bisher nicht gab. Besonders an den EU-Außengrenzen wird dies relevant, da mehr Menschen in sogenannte Asylgrenzverfahren müssen und dort faktisch inhaftiert werden.
Für PRO ASYL ist klar: Der Weg zu Schutz wird für verfolgte und bedrohte Menschen nun schwieriger – ihre Unterstützung ist deswegen umso wichtiger. Mit Beratung, Rechtshilfe sowie Projektpartnern in Europa und Deutschland steht PRO ASYL geflüchteten Menschen weiterhin zur Seite und wird mit ihnen dafür kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen.
In diesen Fragen und Antworten (FAQ) geht es um die wichtigsten Aspekte der Reform;
Welche Rechtsakte wurden durch die Reform beschlossen?
Ab wann werden die Rechtsakte angewendet? Und für wen sind sie dann gültig?
Was passiert im neuen Screening?
Was sind die neuen Asylgrenzverfahren und gibt es diese auch in Deutschland?
Werden also künftig Personen, die Asyl beantragen, an den Außengrenzen inhaftiert?
Wie wird die Wahrung europarechtlicher Standards und Grundrechte an den Außengrenzen überwacht?
Gibt es unabhängige Beratung für Asylsuchende?
Gibt es effektiven Rechtsschutz gegen falsche Entscheidungen?
Wird es mehr »sichere Drittstaaten« geben?
Welche Länder gelten mit der Reform als »sichere Herkunftsstaaten«?
Wann finden beschleunigte Asylverfahren statt?
Was bedeutet die Reform für besonders vulnerable Menschen?
Was ändert sich für Kinder und unbegleitete Minderjährige?
Was sind Sekundärmigrationszentren?
Was sind die neuen Freiheitsbeschränkungen in Aufnahmeeinrichtungen?
Kommt endlich eine Verbesserung des Dublin-Systems?
Mehr Solidarität durch einen Solidaritätsmechanismus?
Für welche Krisen gibt es die Krisen-Verordnung?
Was ist neu bei Abschiebungen und Abschiebungszentren im Ausland
- 08.06.2026 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW Gemeinsames europäisches Asylsystem Die GEAS-Reform kommt: Was gilt ab dem 12. Juni 2026?
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Asylreform stehen Beratungspraxis und Anwaltschaft vor massiven rechtlichen Veränderungen. Um Licht ins Dunkel von Übergangsregelungen und neuen Verordnungen zu bringen, haben Equal Rights Beyond Borders, die HRRF und die ELENA-Koordination ein interaktives Wiki gestartet. Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten für eine menschenrechtskonforme Auslegung der neuen Praxis.
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FAQs zum neuen GEAS Die Übersicht wird laufend aktualisiert. Start 04.06.2026
Mit dem 12. Juni 2026 ist die GEAS-Reform in der Rechtsanwendungspraxis angekommen. Neue europäische und nationale Regelungen, ungewohnte Verknüpfungen zwischen EU- und deutschem Recht sowie zahlreiche neue Begriffe und Verfahren werfen viele Fragen auf: Was gilt bereits, was noch nicht? Wie sind die neuen Vorschriften zu verstehen und anzuwenden? Wo bestehen Handlungsspielräume und Möglichkeiten für eine grund- und menschenrechtskonforme Auslegung? Vieles ist noch unklar, muss sich in der Anwendungspraxis erst etablieren oder von Gerichten geklärt werden – um jedoch eine erste Orientierung zu bieten, können unten im Freifeld Fragen gestellt werden, die wir kontinuierlich beantworten und hier zur Verfügung stellen. Dieses Projekt ist eine gemeinsame Initiative von Equal Rights Beyond Borders, HRRF und der ELENA-Koordination.
- aus Newsletter Juli 2026 des Flüchtlingsrates NRW:
... Amnesty International kritisierte die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen im Vorfeld
der Abstimmung in einer News vom 18.06.2026 scharf und warnt insbesondere vor der Abschaffung des sogenannten Verbindungselements. Dies erhöhe das Risiko willkürlicher Inhaftierungen und Abschiebungen in Staaten, in denen Folter oder andere unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung drohen. Nach Angaben von Amnesty International gelten für mehrere EU-Mitgliedstaaten zwölf Länder als potenzielle Partner für die Einrichtung von Rückführungszentren, darunter Libyen, Ruanda und Usbekistan. Die Menschenrechtsorganisation
sieht zudem die Gefahr, dass die Externalisierung von Abschiebungen Transparenz und Re-
chenschaftspflichten weiter schwächt und bestehende Schutzmechanismen untergräbt. Be-
sonders gefährdet seien vulnerable Gruppen wie Familien mit Kindern, Schwangere, LSBTIQ*-
Personen sowie Betroffene von Menschenhandel, da die Verordnung keine verbindlichen
Schutzstandards für diese beinhalte.
Dana Schmalz, Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht, weist in einem kritischen Beitrag vom 19.06.2026 auf dem Verfassungsblog darauf hin, dass die Terminologie „Rückführung“ irreführend sei. Von einer „Rückführung“ könne keine Rede sein, wenn abgelehnte Asylsuchende in Drittstaaten verbracht würden, in denen sie zuvor nie gewesen seien. Der Begriff verschleiere den tatsächlichen Charakter der Maßnahme, der eher einer zwangsweisen Verbringung in einen Drittstaat entspreche als einer Rückkehr. Darüber hinaus wirft Schmalz die grundsätzliche Frage auf, ob die Verbringung von Menschen in Drittstaaten ohne jeden persönlichen Bezug mit dem völkerrechtlichen Schutz der persönlichen Freiheit und der Verfügungsgewalt über den eigenen Körper vereinbar ist.
- nd von Hendrik Lasch 09.06.2026 Europäische Asylreform: Rechte Parolen in Gesetzesform
Mit Inkrafttreten von Geas drohen Flüchtlingen auch in Deutschland lange Zeiten in »haftähnlichen Zuständen«. Seenotretter fürchten »Entrechtung«.
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) wird bald ein Fall für die Gerichte. Dafür will die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl sorgen. »Wir werden an der Seite von Schutzsuchenden alles daran setzen, diese Entkernung des Menschenrechtsschutzes wieder in Einklang mit der EU-Grundrechtecharta zu bringen«, sagte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, wenige Tage vor Inkrafttreten der Reform am 12. Juni. Der Frankfurter Rechtsanwalt Tim Kliebe, Vizechef der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl, verwies zum Beispiel auf geplante Regelungen zum künftigen Umgang mit Flüchtlingen an deutschen Flughäfen. Er habe »große Zweifel, ob diese grundrechts- und verfassungsgemäß sind«. Kliebe warf der Politik indirekt vor, Rechtsverstöße bewusst in Kauf genommen zu haben. Sie überlasse es wie schon beim deutschen Asylkompromiss von 1993 den Gerichten, eine »Untergrenze menschenrechtlicher Standards zu definieren«...
Letzteres erwartet auch Christina Riebesecker, die sich in der seit gut sieben Jahren in Dresden bestehenden Abschiebehaft-Kontaktgruppe engagiert. Das Geas-Regelwerk kenne »neun verschiedene Formen der Haft, auch wenn diese nicht in jedem Fall so heißen«, sagte sie: »Es macht Haft zum Normalfall für Schutzsuchende.« ...
»Was früher hier in Dresden aus der rechten Ecke gegrölt wurde, hat es mit Geas in Gesetzesform gebracht.« Nolte Bauer Vorstand Mission Lifeline e.V.
Nichtregierungsorganisationen rechnen infolge von Geas mit erheblichen Einschränkungen für ihre Arbeit im Interesse der Schutzsuchenden. Pro-Asyl-Geschäftsführer Kopp nennt es beispielsweise »eine große Frage«, wie in den neuen, euphemistisch »Return Hubs« genannten Abschiebelagern an den EU-Außengrenzen eine rechtliche Beratung gewährleistet werden könne: »Die zentrale Auseinandersetzung wird sein: Wie kommen Anwälteteams da rein?«, sagte er.
Auch die Seenotretter von Mission Lifeline rechnen damit, künftig unter deutlich erschwerte Bedingungen arbeiten zu müssen. Italien plane ein »Seeblockadegesetz«, dass zivilen Rettungsschiffen die Einfahrt in hoheitliche Gewässer untersage, sagte Nolte Bauer, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, und sprach von der »nächsten Eskalation zur Behinderung ziviler Rettungsschiffe«...
Bauer kritisiert die Asylrechtsreform ganz grundsätzlich in scharfen Worten. Diese schaffe »die Grundlage für kollektive Verantwortungslosigkeit und tödliche Abschottung« in Europa. Die »sogenannten Volksparteien« setzten damit politische Forderungen um, die von der extremen Rechten salonfähig gemacht worden seien...
- nd von Anna Maldini 08.06.2026 Italiens Abschiebelager bringen nichts außer neues Leid
Italiens Abschiebelager in Albanien funktionieren nicht, aber die rechte Regierung von Giorgia Meloni will trotzdem an ihnen festhalten.
Für Italien sind die Abschiebelager in Albanien bisher nichts als Geld- und Zeitverschwendung. Noch vor wenigen Monaten schrie sich Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bei einer Veranstaltung die Seele aus dem Leib: »Die Zentren werden funk-tio-nie-ren!!!« Das Gegenteil war der Fall. Jetzt muss man sehen, ob sich durch die neue europäische Gesetzgebung etwas ändern wird.
In Italien hatte die postfaschistische Regierung scheinbar den Stein der Weisen gefunden, um dem Problem der »nicht regulären« Zuwanderung Herr zu werden. 2024 wurden zwei »Auffanglager« für Migranten im Nicht-EU-Land Albanien eingeweiht...
»Die gesamte Operation Albanien war und ist alles andere als transparent. Die zuständigen Ministerien verweigerten uns jegliche Information – angeblich ›aus Sicherheitsgründen‹.« Rachele Scarpa Abgeordnete der Demokratischen Partei (PD)
... Unangetastet bleibt auch in Zukunft, dass die Wahrscheinlichkeit, ob einem Menschen Asyl gewährt wird, in erster Linien davon abhängt, aus welchem Land er geflohen ist. Verschiedene Organisationen, die sich in Italien mit Menschenrechten beschäftigen, merken an, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl vollkommen ausgehebelt wird. Und das, obwohl die italienische Verfassung festlegt, dass jeder Mensch Anrecht auf Asyl hat, der »in seinem Land daran gehindert wird, die demokratischen Rechte effektiv auszuüben, die von der italienischen Verfassung garantiert werden«...