18.05.2026 Aus dem Newsletter Mai 2026 des Flüchtlingsrates NRW:
Zusammenfassung und Presseschau Europäische Union: Höchststand bei Abschiebungen im Jahr 2025
Die Welt berichtet in einem Videobeitrag vom 25.04.2026, dass die Abschiebungsquote in der
Europäischen Union (EU) im Jahr 2025 laut Migrationskommissar Magnus Brunner auf 28 Prozent gestiegen sei. Dies entspreche dem höchsten Wert in diesem Jahrzehnt. Konkret seien
von rund 491.000 ausreisepflichtigen Personen etwa 135.000 abgeschoben worden. Zugleich
geht aus aktuellen Daten des EU-Statistikamts Eurostat (Stand: 17.04.2026) hervor, dass 2025
deutlich weniger Asylsuchende in der EU einen Schutzstatus erhalten haben als im Vorjahr: 2025 haben die nationalen Behörden rund 361.325 positive Entscheidungen getroffen. Die
Anerkennungsquote sank auf etwa 36 %. Demgegenüber waren 2024 rund 437.735 Entscheidungen positiv ausgefallen, die Anerkennungsquote hatte damals bei rund 47 % gelegen. Von den Anerkennungen im Jahr 2025 entfielen etwa 51 % auf den Flüchtlingsstatus, 25 % auf
humanitären Schutz und 24 % auf subsidiären Schutz. Deutschland verzeichnete mit rund
103.360 positiven Bescheiden etwa 29 % aller positiven Entscheidungen und damit die höchste Zahl an Anerkennungen in der EU.2 Danach folgten Spanien mit 76.210 (21 %) und
Frankreich mit 72.930 (20 %) Anerkennungen. Die meisten Schutzberechtigten kamen aus Afghanistan (27 %), Venezuela (16 %), Syrien und der Ukraine (jeweils 5 %).
Wie der Tagesspiegel in einem Artikel vom 25.04.2026 berichtet, bewerte Brunner die Zahl an
Abschiebungen weiterhin als „nicht zufriedenstellend“ und fordere noch schärfere Abschiebungsregeln. Notwendig sei aus seiner Sicht, dass die geplante neue Rückführungsverordnung rasch von Parlament und Rat beschlossen werde. Diese beinhaltet u.a. eine Ausweitung der Abschiebungshaft und die Möglichkeit, Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der EU zu ermöglichen. Einem Artikel vom 09.04.2026 des Nachrichtenportals Info Migrants zufolge prüft die EU-Kommission hierfür bereits die Umsetzbarkeit in insgesamt 12 potenziellen Partnerinnenländern wie Albanien, Serbien, Tunesien und Ägypten. Wie der Tagesspiegel weiter erläutert, betone Brunner, dass Drittstaaten stärker zur Rücknahme eigener Staatsbürgerinnen verpflichtet werden müssten. Dafür sollten politische Hebel wie Visa-
Vergaben, Handelsbeziehungen und Entwicklungsgelder gezielter an die Kooperation in Mig-
rationsfragen geknüpft werden.
Deutliche Kritik kommt laut dem Medium von der Kommission der Kirchen für Migranten in
Europa (CCME). Generalsekretär Torsten Moritz bezeichne die Vorschläge als „Symbolpolitik der Härte“, die teuer und ineffektiv sei sowie Rechte gefährde. So seien in Drittstaaten Rechtsgarantien häufig nicht ausreichend gesichert. Aus Sicht von Moritz berücksichtigen die Pläne die tatsächliche Umsetzbarkeit von Abschiebungen nur unzureichend: In Deutschland hätten je nach Jahr 70 bis 80 % der Ausreisepflichtigen eine Duldung, weil sie aus rechtlichen oder aus praktischen Gründen nicht abgeschoben werden könnten. Strengere Regeln würden nur begrenzt etwas daran ändern können.
Wie nd-aktuell am 28.04.2026 berichtet, könnten im Zuge der verschärften EU-Migrationspolitik künftig auch digitale Instrumente zur Steuerung und Überwachung von Abschiebungen eine größere Rolle spielen. Hintergrund sind zwei von Frontex geplante Anwendungen: Die „Return and Reintegration App“ (RRApp) mit Informationen zu Rückkehrhilfen wie Beratungsangeboten oder finanziellen Unterstützungen sowie die App „Recapp“ zur digitalen Begleitung der Verfahrensschritte im Abschiebungsprozess, über die Betroffene etwa Dokumente verwalten, Nachrichten an Behörden versenden und Online-Beratungsangebote nutzen können. Kritisch bewertet nd-aktuell die in einer parlamentarischen Anfrage an Frontex erwähnte Möglichkeit der Erfassung und Auswertung von Standortdaten. Mithilfe der App könnten die Behörden Bewegungsprofile erstellen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen, die verpflichtet sind, sich in bestimmten Grenz- oder Transitbereichen aufzuhalten. Dies werfe erhebliche datenschutz- und grundrechtliche Fragen auf.
Pro Asyl und seine Bundesarbeitsgemeinschaft haben in einer Pressemitteilung vom 25.04.2026 angekündigt, verstärkt juristisch gegen die Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorzugehen. Sie würden Rechtsverstöße dokumentieren, Betroffene unterstützen und notfalls vor nationalen und internationalen Gerichten klagen wollen. Vertreterinnen des Netzwerks betonen, dass Flüchtlingsschutz kein politisches Entgegenkommen, sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung sei und warnen vor einer weiteren Aushöhlung grundlegender Rechte.