04.12.2025 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW:
Die Bundesregierung verlängert mit der achten Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung die Möglichkeit für Menschen aus der Ukraine, visumsfrei nach Deutschland einzureisen. Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufhielten, können nun bis zum 4. Dezember 2026 ohne Aufenthaltstitel einreisen und für 90 Tage im Bundesgebiet bleiben, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU-Staat vorübergehenden Schutz erhalten haben. Die Regelung gilt auch für bestimmte Drittstaatsangehörige und Staatenlose, etwa wenn sie in der Ukraine internationalen Schutz hatten, Familienangehörige ukrainischer Schutzberechtigter sind oder einen unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitel besaßen. Auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die am Stichtag ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend im Ausland befanden, profitieren von der verlängerten Einreisefrist. Zudem wird eine bestehende Übergangsregelung auf den 4. März 2027 ausgeweitet.
Das Bundesgesetzblatt mit den aktuellen Änderungen finden Sie hier.