02.10.2026 Aus den News von Pro Asyl:
Die Zahl der Asylerstanträge ist im ersten Halbjahr 2026 erneut gesunken, während die Schutzquote weiterhin erschreckend niedrig ist. Das reformierte GEAS verstärkt diese Tendenz, wie erste Zahlen zeigen. PRO ASYL befürchtet einen Einbruch der Schutzquote. Denn mehr beschleunigte Verfahren bedeuten auch: mehr Menschen, die durch das Raster fallen.
Seit dem 12. Juni 2026 wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angewendet. In einem Policy Paper hat PRO ASYL zu 100 Tagen GEAS-Reform in Deutschland eine erste Bilanz gezogen und dabei bereits sichtbare Problemstellungen im Grenzverfahren und bei der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist benannt. Der Startzeitpunkt des reformierten GEAS fällt in eine Zeit deutlich sinkender Asylantragszahlen. Da mit Asylzahlen oft Politik gemacht wird, ordnet PRO ASYL sie hier ein, widerspricht gängigen Narrativen und zeigt auf, wo durch GEAS weitere Verschärfungen zu erwarten sind.
VOR GEAS: WEITER SINKENDE ANTRAGSZAHLEN IM ERSTEN HALBJAHR 2026
Im ersten Halbjahr 2026 wurden etwas mehr als 39.600 Asylerstanträge gestellt, im Vorjahreszeitraum waren es noch rund 61.300. Dies bedeutet einen Rückgang von 35,4 Prozent. Von diesen Erstanträgen wurden fast 7.000 von in Deutschland nachgeborenen Kindern gestellt, die also nicht neu angekommen sind.
Nach den hohen Erstantragszahlen von über 329.000 im Jahr 2023 sanken die Antragszahlen kontinuierlich und lagen 2025 nur noch bei rund 113.000. Wenn sich der aktuelle Trend fortsetzt, werden die Asylantragszahlen 2026 niedriger liegen als im Covid-Jahr 2020, in dem alle Grenzen geschlossen waren.
Die Gründe für die seit 2023 sinkenden Zahlen sind vielfältig. Sicherlich sind sie jedoch – anders als von der Bundesregierung gerne dargestellt – weder primär durch die Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen seit September 2024 noch durch die Zurückweisungen von Asylsuchenden seit Mai 2025 zu erklären. Dass es sich in beiden Fällen um europarechtswidrige Maßnahmen handelt, wird schon gar nicht mehr debattiert.
Die Hauptursachen für die sinkenden Asylzahlen dürfte vielmehr darin liegen, dass die Ankünfte in der gesamten EU seit 2024 geringer geworden sind. Bis Mitte September 2026 verzeichnet die Internationale Organisation für Migration mit knapp 60.000 Ankünften über die Seeroute nach Europa einen Rückgang der Zahlen um knapp 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Sichere Wege wie Resettlement, humanitäre Aufnahme oder Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wurden politisch motiviert faktisch verschlossen.
NEWS Ohne jede Spur Vom Sterben und Verschwinden auf der Balkanroute
Gründe dafür sind, dass weniger Menschen aus Syrien in Europa Schutz suchen und dass die Grenzregime entlang der gesamten Fluchtrouten deutlich verschärft wurden. Fluchtwege sind heute mehrheitlich stark kontrolliert und mit hohen Hürden versehen. Sichere Wege wie Resettlement, humanitäre Aufnahme oder Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wurden politisch motiviert faktisch verschlossen.
Dazu passt, dass trotz der niedrigeren Ankunftszahlen die Zahl der Toten auf der Seeroute von 2025 auf 2026 gestiegen ist – von 1.999 auf 2.292 im jeweils ersten Halbjahr. Die verheerende Gewalt im Bürgerkrieg im Sudan und die drastischen Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan halten weiter an. Auch aus anderen Staaten sehen sich die Menschen weiterhin zur Flucht gezwungen, kommen aber weit seltener in Europa an.
NIEDRIGE SCHUTZQUOTE TROTZ SCHLIMMER LAGE IN DEN HERKUNFTSLÄNDERN
Sorge bereitet PRO ASYL, dass die Schutzquote im deutschen Asylverfahren weiter niedrig ist, obwohl in vielen Herkunftsländern Menschenrechtsverletzungen, Krisen und humanitäre Notlagen anhalten. Dieser Trend war bereits vor dem GEAS-Start zu beobachten, als die Gesamtschutzquote bezüglich der Anträge, über die inhaltlich entschieden wurde, von 72,3 Prozent im Jahr 2023 im Jahr 2025 auf dramatisch tiefe 37,5 Prozent sank. Im ersten Halbjahr 2026 lag die bereinigte Schutzquote mit 47,4 Prozent zwar wieder höher, aber immer noch deutlich niedriger als in den Jahren vor 2025.
Die wichtigste Ursache hierfür liegt in der veränderten Entscheidungspraxis bei syrischen Asylsuchenden und afghanischen Männern. Asylanträge von Syrer*innen wurden 2025 fast gar nicht entschieden und nur in 5,3 Prozent erhielten sie einen Schutzstatus, was zum Einbruch der Gesamtschutzquote maßgeblich beitrug. Auch im ersten Halbjahr 2026 lag die Schutzquote für syrische Schutzsuchende bei unter 25 Prozent. Dabei ist die Sicherheitslage im Land weiter volatil, die humanitäre Versorgungslage ist miserabel und insbesondere Minderheiten, vulnerable Gruppen sowie politische Oppositionelle befürchten erneute gewaltsame Übergriffe, willkürliche Verhaftung und Verfolgung.
Beim Herkunftsland Afghanistan ist die Entwicklung auf den ersten Blick weniger dramatisch: Die bereinigte Schutzquote lag in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wieder bei knapp 90 Prozent, nachdem sie 2025 unter 80 Prozent gerutscht war. Dies liegt aber vor allem daran, dass viele afghanische Frauen einen Folgeantrag stellten und einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten – wie dann auch ihre Ehemänner und minderjährigen Kinder.
Für afghanische Heranwachsende und alleinstehende Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren ist die Schutzquote dagegen weiterhin dramatisch niedrig. In den ersten vier Monaten 2026 lag sie bei nur rund 11 Prozent. PRO ASYL hat die Asylverfahren von afghanischen Männern analysiert und erhebliche Mängel festgestellt.
Eine wichtige Verbesserung ist in der Schutzquote zum Iran zu beobachten: Diese stieg von nur 26,8 Prozent im Jahr 2025 auf 42,4 Prozent im ersten Halbjahr 2026. PRO ASYL hatte im Februar 2026 einen Bericht zur problematischen Entscheidungspraxis zum Iran vorgelegt, der auch von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen wurde, wie sie auf eine entsprechende Frage der Fraktion Die Linke antwortete.
Auch die Gerichte sahen die bisherige Entscheidungspraxis zu Iran kritisch wie die hohe Aufhebungsquote zeigt: Jeder zweite BAMF-Bescheid zum Iran wurde in den ersten sechs Monaten dieses Jahres von den Gerichten als rechtswidrig aufgehoben.
Die verheerende Gewalt im Bürgerkrieg im Sudan und die drastischen Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan halten weiter an. Auch aus anderen Staaten sehen sich die Menschen weiterhin zur Flucht gezwungen, kommen aber weit seltener in Europa an.
GEAS BRINGT MEHR BESCHLEUNIGTE VERFAHREN UND WENIGER FAIRNESS
Die GEAS-Reform sieht nun die Möglichkeit von beschleunigten Asylverfahren in einer Vielzahl von Fällen vor. Zum Beispiel wenn:
- die Person aus einem als »sicher« erklärten Herkunftsland kommt,
- die Person aus einem Staat mit einer europaweiten Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommt,
- angeblich unwahre oder offensichtlich aussichtlose Angaben im Asylverfahren gemacht wurden,
- der Antrag nur dazu dienen soll, den Vollzug einer Abschiebung zu verhindern,
- es sich um einen Folgeantrag handelt oder die Person nach Auffassung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, oder wenn
- die rechtzeitige Antragsstellung auf internationalen Schutz versäumt wurde.
Das Asylverfahren muss, wenn beschleunigt durchgeführt, innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Für die Betroffenen ist insbesondere problematisch, dass sie eine kürzere Klagefrist von nur einer statt zwei Wochen haben und ihre Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Sie können also während des laufenden Klageverfahrens abgeschoben werden, wenn dies nicht mit einem gleichzeitig gestellten Eilantrag verhindert wird, in dem das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage anordnet. Für einige Asylsuchende im beschleunigten Verfahren gilt zudem ein Arbeitsverbot, so etwa für Menschen aus »sicheren Herkunftsstaaten«.
WEGFALL DES FAMILIENASYLS VERZERRT ZUKÜNFTIG ASYLSTATISIK
Künftig wird zudem die Statistik maßgeblich dadurch beeinflusst werden, dass durch die Reform das sogenannte Familienasyl im deutschen Asylgesetz gestrichen wurde. Bislang erhielten Ehepartner*innen, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern im Asylverfahren den gleichen Schutzstatus wie ihre Familienangehörigen. Im ersten Halbjahr 2026 betraf das rund 45,6 Prozent derjenigen, die einen Schutzstatus nach dieser Regelung zum Familienasyl bekamen.
Wenn zum Beispiel ein Paar aus Syrien subsidiären Schutz in Deutschland erhielt, bekam ihr später hier geborenes Kind auch subsidiären Schutz. Ebenso erhielten Ehemann und Kindern einer afghanischen Frau, die aufgrund der frauenspezifischen Unterdrückung einen Flüchtlingsstatus bekam, ebenfalls den Flüchtlingsschutz. Gerade letzteres hat in jüngster Zeit in der Praxis eine große Rolle gespielt, da viele afghanische Frauen einen Folgeantrag stellten, um nach einer früheren Ablehnung nun doch vollen Flüchtlingsschutz zu erhalten.
GEAS löst nun die Frage des Status von Angehörigen auf andere Weise: Im Asylverfahren wird für jedes Familienmitglied einzeln geprüft, ob individuelle Schutzgründe vorliegen. Wenn dies verneint wird, wird die Person im Asylverfahren abgelehnt. Zur Wahrung der Familieneinheit erhalten Ehepartner*innen und minderjährige Kinder Schutzberechtigter sowie Eltern von minderjährigen, schutzberechtigten Kindern (wenn die Familie schon vor Ankunft in der EU bestand) nun nach Artikel 23 der neuen Statusverordnung einen abgeleiteten Aufenthaltstitel.
Obwohl die Angehörigen einer Person, die internationalen Schutz erhalten hat, rechtlich gleichgestellt sind und deshalb legal in Deutschland bleiben, werden sie anders als zuvor nicht mehr als »schutzberechtigt«, sondern als im Asylverfahren »abgelehnt« geführt (siehe FAQ des BAMF zur neuen Asylgeschäftsstatistik).
In der ersten Statistik-Veröffentlichung des BAMF nach dem Start der GEAS-Reform werden keine Angaben dazu gemacht, wie viele der abgelehnten Asylsuchenden ein Aufenthaltsrecht als Familienangehörige erhalten haben. Sollte die Schutzquote künftig deutlich einbrechen, dann könnte dies auch dadurch mitverursacht sein, dass nun viele aufenthaltsberechtigte Familienangehörige als »abgelehnt« in die Statistik eingehen. Verstärkt wird diese Verzerrung auch dadurch, dass Familienangehörige den abgeleiteten Schutzstatus nur erhalten können, wenn sie zuvor einen Asylantrag gestellt haben. Dies ungeachtet der Tatsache, dass manche, wie etwa neu geborene Kinder, keine eigenen Fluchtgründe vorbringen können.
Erste Zahlen bestätigen die Befürchtung: Die Mehrheit der Asylverfahren wird mit Start von GEAS nun beschleunigt durchgeführt. So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung, dass »im Zeitraum vom 12. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026 [..] 2.093 beschleunigte Verfahren nach Artikel 42 AsylVerfVO und 1.561 reguläre Asylverfahren eingereicht [wurden].«
VERZERRTE DEBATTE UND KONKRETE KONSEQUENZEN IRREFÜHRENDER STATISTIKEN
Durch die neuen Regeln zu Herkunftsländern mit einer Schutzquote von bis zu 20 Prozent haben sinkende Schutzquoten konkrete Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Asylsuchenden aus diesen Ländern. Sie müssen an der Außengrenze ins Grenzverfahren und auch im Inland ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen. Da in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern überdurchschnittlich viele Asylverfahren bearbeitet, hat die deutsche Entscheidungspraxis auch große Auswirkungen auf die europäische Gesamtstatistik. PRO ASYL befürchtet, dass aufgrund der neuen Praxis, Menschen mit einem abgeleiteten Schutzstatus als »abgelehnt« zu führen, künftig noch mehr Herkunftsländer unter die neue 20 Prozent-Marke fallen.
Hinzu kommt, dass in den aufgeheizten Debatten um Flucht und Migration in Politik und Medien immer wieder mit falschen Zahlen argumentiert wird. Eine niedrige Schutzquote im Asylverfahren wird dahingehend interpretiert, dass Personen aus den Ländern keinen Schutzbedarf haben. Suggeriert wird zudem, dass abgelehnte Asylsuchende pauschal ausreisepflichtig seien, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Verzerrte Statistiken drohen diese für Geflüchtete negativen Debatten noch mehr anzuheizen. PRO ASYL fordert, dass das BAMF in seiner Statistik kenntlich macht, wenn Personen trotz abgelehnten Asylgesuchs ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht durch ein Schutzstatus eines Familienmitglieds erhalten und damit nicht ausreisepflichtig sind.
(wj/dm)