Zum zehnten Jahrestag des EU-Türkei-Deals warnen PRO ASYL und RSA vor weiteren Deals mit Drittstaaten

17.03.2026 Pressemitteilung von Pro Asyl:

 

Der EU-Türkei-Deal vom 18. März 2016 hatte katastrophale menschenrechtliche Folgen für Zehntausende schutzsuchende Menschen. PRO ASYL und seine griechische Schwesterorganisation Refugee Support Aegean (RSA) warnen daher vor weiteren Versuchen, ähnlich schäbige Deals mit Staaten außerhalb der EU zu schließen, um Asylsuchende dorthin abzuschieben.

„Die Erfahrungen mit dem EU-Türkei-Deal sollten der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten eine Lehre sein: Solche Deals verstoßen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention, führen zu unermesslichem Leid bei Asylsuchenden, die ein Anrecht auf Schutz in Europa haben, und funktionieren in der Praxis noch nicht einmal“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Dass das Europäische Parlament und der Rat der EU kürzlich den Weg frei gemacht haben, Asylsuchende in Länder abzuschieben, zu denen sie keinerlei Verbindung haben, ist skandalös und menschenrechtswidrig. Jegliche Versuche, Deals mit Drittstaaten abzuschließen, um Flüchtlinge loszuwerden, verbieten sich!“

„Griechenland hat in den letzten zehn Jahren erfolglos auf ein Drittstaatenmodell gesetzt. Es hat dafür Länder als sicher für Geflüchtete erklärt, die nicht sicher sind. Es hat Beweise für Menschenrechtsverletzungen ignoriert und Entscheidungen eigener Gerichte missachtet. Trotzdem gab es keine Konsequenzen“, kommentiert Minos Mouzourakis, Rechtsanwalt und rechtspolitischer Referent von RSA. „Vom EU-Türkei-Deal sind heute nur zwei Dinge übriggeblieben: menschliches Leid und ein beschädigter Rechtsstaat. Die EU darf solche Fehler nicht wiederholen – und genau dafür werden wir uns einsetzen.“

Menschenrechtlich katastrophale Bilanz des Deals – auf beiden Seiten der Ägäis

Der am 18. März 2016 unterzeichnete EU-Türkei-Deal gilt als erster Versuch der Europäischen Union, Asylsuchende noch vor der inhaltlichen Prüfung ihres Asylantrags in einen vermeintlich sicheren Drittstaat außerhalb der EU abzuschieben. Im Rahmen der Vereinbarung sollten alle neu auf den griechischen Inseln ankommenden Asylsuchenden direkt von dort in die Türkei abgeschoben werden. Tatsächlich wurden nur 2.253 Personen im Rahmen des Deals abgeschoben, seit März 2020 akzeptiert die Türkei keine Abschiebungen mehr.

In Griechenland führte der Deal dazu, dass Zehntausende Asylsuchende jahrelang in Elendslagern auf den griechischen Inseln festsaßen. Sinnbildlich dafür steht das Lager Moria auf der Insel Lesbos, in dem zeitweise mehr als 12.000 Geflüchtete in slumähnlichen Zuständen lebten. Obwohl Abschiebungen in die Türkei schon frühzeitig nicht mehr möglich waren, verweigerte die griechische Asylbehörde den Schutzsuchenden weiterhin eine inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags. Erst seit einem EuGH-Urteil von Oktober 2024, das Anwält*innen von RSA erstritten haben, verweist die griechische Asylbehörde Schutzsuchende nicht mehr auf die Türkei und führt ein reguläres Asylverfahren durch.

Im Gegenzug dafür, dass die Türkei Asylsuchende von den griechischen Inseln zurücknahm, hat die EU dem Land seit 2011 insgesamt 12,5 Milliarden Euro für die Versorgung und Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Davon sind 878 Millionen in das sogenannte Grenz- und Migrationsmanagement geflossen. Als „Türsteher“ der EU hat die türkische Regierung diese Gelder genutzt, um eine gigantische Haft- und Abschiebemaschinerie aufzubauen und die eigenen Außengrenzen zu Syrien und Iran hermetisch abzuriegeln. Spezielle Polizeieinheiten machen an mobilen Checkpoints Jagd auf Geflüchtete und inhaftieren sie massenhaft. Regelmäßig gibt es aus den überfüllten Abschiebehafteinrichtungen Berichte über menschenunwürdige Bedingungen, Misshandlungen und Fälle, in denen Geflüchtete gezwungen werden, einer „freiwilligen“ Rückkehr zuzustimmen. Die Türkei schiebt in großem Stil auch in Länder wie Syrien und Afghanistan ab.

Hintergrund

Anfang Februar 2026 wurden mit den Stimmen der Europäischen Volkspartei und der extremen Rechten die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Drittstaatenmodelle verschärft. Mit Anwendung der GEAS-Reform ab Juni 2026 haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Schutzsuchende zur Durchführung ihres Asylverfahrens in Länder außerhalb der EU abzuschieben, selbst wenn diese keinerlei Verbindung zu diesem Land haben. Dies wird in Anlehnung an den gescheiterten Versuch der britischen Regierung, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, auch als „Ruanda-Modell“ bezeichnet. Entsprechende Vereinbarungen mit Drittstaaten existieren bislang nicht.

PRO ASYL hat 2024 für eine Sachverständigenanhörungen des Bundesinnenministeriums zu solchen Drittstaatenmodellen in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, warum diese grundsätzlich abzulehnen sind. Eine deutliche Mehrheit der geladenen Expert*innen zeigte sich damals kritisch und lehnte die diskutierten Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren ab. Dies zeigt auch der Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums.