17:30 – 19:00 Uhr
Schutzsuchenden, die etwa nach Ablehnung im Asylverfahren ausreisepflichtig sind, wird von den Ausländerbehörden mitunter keine Duldung ausgestellt, sondern eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) oder ein “Fantasiepapier” ohne Gesetzesgrundlage. Wir möchten uns über Ihre Erfahrungen in diesem Bereich austauschen: Wie gehen örtliche Ausländerbehörden bei der Papiererteilung an Menschen mit prekärem Aufenthalt vor? Inwiefern hat dies z. B. Auswirkungen auf die (Nicht-)Anerkennung von Voraufenthaltszeiten bei der Beantragung von Bleiberechten?
Anmeldung bitte bis zum 14.10.2025 unter ehrenamt2(at)frnrw.de