17:30 – 19:00 Uhr
Während des dreijährigen Bezugs von sog. Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Gesundheitsversorgung von Schutzsuchenden stark eingeschränkt. Für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen muss i. d. R. jeweils erst ein Behandlungsschein beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Viele Ehrenamtliche unterstützen geflüchtete Menschen in dieser Situation, bieten Orientierung im Gesundheitssystem und begleiten z. B. zu Terminen bei Ärztinnen.
Im Anschluss an einen kurzen Input zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender und Geduldeter möchten wir uns mit Ihnen u. a. zu folgenden Fragen austauschen: Zu welchen Herausforderungen kommt es bei der praktischen Unterstützung im Gesundheitsbereich? Wie verhalten sich die Behörden bei der Gewährung von Gesundheitsleistungen? Inwiefern kann etwa die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Schutzsuchende (eGK), die bereits in einigen Kommunen NRWs genutzt wird, die Versorgungssituation verbessern?
Anmeldung bitte bis zum 09.06.2026 unter ehrenamt2(at)frnrw.de